Der LDI beabsichtigt die Ertüchtigung und technische Weiterentwicklung der zentralen SAN-Infrastruktur an seinen Standorten in Mainz. Hierzu wird ein Dienstleister gesucht, mit dem unter Berücksichtigung der Bedarfsmeldung der Behörden ein Rahmenvertrag für SAN-Hardwarekomponenten in diesem Umfeld abgeschlossen wird. Gegenstand des Rahmenvertrages und Leistungsumfang sind Datenspeicher (Storage-Systeme), Speichernetzkomponenten (SAN-Komponenten), Managementsoftware, 24h Support inkl. eines Single Point of Contact (SPOC) sowie Schulungs- und Dokumentationsleistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Speichermedien
Referenznummer: 420-022501
Kurze Beschreibung:
Der LDI beabsichtigt die Ertüchtigung und technische Weiterentwicklung der zentralen SAN-Infrastruktur an seinen Standorten in Mainz. Hierzu wird ein Dienstleister gesucht, mit dem unter Berücksichtigung der Bedarfsmeldung der Behörden ein Rahmenvertrag für SAN-Hardwarekomponenten in diesem Umfeld abgeschlossen wird.
Gegenstand des Rahmenvertrages und Leistungsumfang sind Datenspeicher (Storage-Systeme), Speichernetzkomponenten (SAN-Komponenten), Managementsoftware, 24h Support inkl. eines Single Point of Contact (SPOC) sowie Schulungs- und Dokumentationsleistungen.
Der LDI beabsichtigt die Ertüchtigung und technische Weiterentwicklung der zentralen SAN-Infrastruktur an seinen Standorten in Mainz. Hierzu wird ein Dienstleister gesucht, mit dem unter Berücksichtigung der Bedarfsmeldung der Behörden ein Rahmenvertrag für SAN-Hardwarekomponenten in diesem Umfeld abgeschlossen wird.
Gegenstand des Rahmenvertrages und Leistungsumfang sind Datenspeicher (Storage-Systeme), Speichernetzkomponenten (SAN-Komponenten), Managementsoftware, 24h Support inkl. eines Single Point of Contact (SPOC) sowie Schulungs- und Dokumentationsleistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Speichermedien📦
Zusätzlicher CPV-Code: Computerspeichereinheiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinland-Pfalz
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1. Weitere Erläuterungen zu den Teilnahmebedingungen
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) sind innerhalb der Angebotsfrist nach Abschnitt IV. 2. 2) mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen entsprechende Nachweise zur Verifikation der Angaben anzufordern. Die Vergabestelle stellt für die dort aufgeführten Nachweise und Erklärungen Formblätter zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Verwendung der Formblätter besteht nicht. Der Bieter hat jedoch sicherzustellen, dass sein Angebot bei Nichtverwendung der Formblätter die nach Maßgabe der Bekanntmachung erforderlichen Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) enthält sowie die in der Bekanntmachung beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen können zum Ausschluss des Bieters führen. Die Verwendung der Formblätter wird daher mit Nachdruck empfohlen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bietergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und erklärt wird, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften Bietergemeinschaftserklärung).
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem Angebot zu benennen. Für Unternehmen, welche der Bieter im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt, sind die unter Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für das jeweiligen Unternehmen mit dem Angebot einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bieter die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
2. Weitere Angebotsbestandteile
Wegen der weiteren Angaben, Erklärungen und Unterlagen, die zum Bestandteil des Angebots zu machen sind (Preisangaben, Konzepte, etc.) wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere „Teil A Ausschreibungsbestimmungen und Erläuterungen“ verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDY5XK.
1. Weitere Erläuterungen zu den Teilnahmebedingungen
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) sind innerhalb der Angebotsfrist nach Abschnitt IV. 2. 2) mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen entsprechende Nachweise zur Verifikation der Angaben anzufordern. Die Vergabestelle stellt für die dort aufgeführten Nachweise und Erklärungen Formblätter zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Verwendung der Formblätter besteht nicht. Der Bieter hat jedoch sicherzustellen, dass sein Angebot bei Nichtverwendung der Formblätter die nach Maßgabe der Bekanntmachung erforderlichen Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) enthält sowie die in der Bekanntmachung beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen können zum Ausschluss des Bieters führen. Die Verwendung der Formblätter wird daher mit Nachdruck empfohlen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bietergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und erklärt wird, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften Bietergemeinschaftserklärung).
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem Angebot zu benennen. Für Unternehmen, welche der Bieter im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt, sind die unter Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für das jeweiligen Unternehmen mit dem Angebot einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bieter die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
2. Weitere Angebotsbestandteile
Wegen der weiteren Angaben, Erklärungen und Unterlagen, die zum Bestandteil des Angebots zu machen sind (Preisangaben, Konzepte, etc.) wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere „Teil A Ausschreibungsbestimmungen und Erläuterungen“ verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDY5XK.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der LDI beabsichtigt die Ertüchtigung und technische Weiterentwicklung der zentralen SAN-Infrastruktur an seinen Standorten in Mainz. Hierzu wird ein Dienstleister gesucht, mit dem unter Berücksichtigung der Bedarfsmeldung der Behörden ein Rahmenvertrag für SAN-Hardwarekomponenten in diesem Umfeld abgeschlossen wird.
Der LDI beabsichtigt die Ertüchtigung und technische Weiterentwicklung der zentralen SAN-Infrastruktur an seinen Standorten in Mainz. Hierzu wird ein Dienstleister gesucht, mit dem unter Berücksichtigung der Bedarfsmeldung der Behörden ein Rahmenvertrag für SAN-Hardwarekomponenten in diesem Umfeld abgeschlossen wird.
Gegenstand des Rahmenvertrages und Leistungsumfang sind Datenspeicher (Storage-Systeme), Speichernetzkomponenten (SAN-Komponenten), Managementsoftware, 24h Support inkl. eines Single Point of Contact (SPOC) sowie Schulungs- und Dokumentationsleistungen.
Gegenstand des Rahmenvertrages und Leistungsumfang sind Datenspeicher (Storage-Systeme), Speichernetzkomponenten (SAN-Komponenten), Managementsoftware, 24h Support inkl. eines Single Point of Contact (SPOC) sowie Schulungs- und Dokumentationsleistungen.
Der Bedarf folgender Teilbereiche muss gedeckt werden:
— Storage-Bedarf und Storage-Virtualisierung LDI;
— Storage-Bedarf Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz (LfSt);
— Storage-Bedarf und SAN-Komponenten für bezugsberechtigte Stellen.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann vom Auftraggeber einmalig um weitere 12 Monate verlängert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Valenciaplatz 6
55118 Mainz
Erfüllungsorte sind neben Mainz (LDI) und Koblenz (LfSt) weitere bezugsberechtigte Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und damit im gesamten Land Rheinland-Pfalz., Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz (LfSt)) Koblenz.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Aktueller (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
1. Aktueller (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
2. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019) (brutto) in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
2. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019) (brutto) in Deutschland (brutto) in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2017, 2018, 2019) (brutto) in Deutschland (brutto) in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall, höchstens 1 000 000 p. a. Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall, höchstens 1 000 000 p. a. Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt.
Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, hat der Bieter alternativ den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren den Jahren 2017, 2018, 2019 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
1. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren den Jahren 2017, 2018, 2019 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
2. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2017, 2018, 2019 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
2. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2017, 2018, 2019 in Deutschland in Bezug auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
3. Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten 3 Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei – je Projekt/je Referenz – Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts.
3. Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten 3 Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei – je Projekt/je Referenz – Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft), Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Tariftreue und Mindestlohn: Der Bieter hat mit Abgabe seines Angebotes die Tariftreueerklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinlandpfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben abzugeben, (vgl. Teil A_Anlage_05_Tariftreueerklärung).
1. Tariftreue und Mindestlohn: Der Bieter hat mit Abgabe seines Angebotes die Tariftreueerklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinlandpfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben abzugeben, (vgl. Teil A_Anlage_05_Tariftreueerklärung).
2. Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft: Der Bieter hat seinem Angebot eine schriftliche Zusage eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass dem Unternehmen im Falle der Auftragserteilung eine selbstschuldnerische Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme für die gebotenen Leistungen bzw. Teilleistungen über die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Gewährleistungszeitraum gestellt wird (das Kreditinstitut bzw. der Kreditversicherer muss in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassen sein). Der Bieter kann alternativ mit seinem Teilnahmeantrag eine Zusicherung vorlegen, dass er im Zuschlagsfall eine entsprechende Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft vorlegen wird. Zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung muss eine entsprechende Bürgschaft der Vergabestelle spätestens vorgelegt werden.
2. Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft: Der Bieter hat seinem Angebot eine schriftliche Zusage eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass dem Unternehmen im Falle der Auftragserteilung eine selbstschuldnerische Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme für die gebotenen Leistungen bzw. Teilleistungen über die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Gewährleistungszeitraum gestellt wird (das Kreditinstitut bzw. der Kreditversicherer muss in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassen sein). Der Bieter kann alternativ mit seinem Teilnahmeantrag eine Zusicherung vorlegen, dass er im Zuschlagsfall eine entsprechende Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft vorlegen wird. Zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung muss eine entsprechende Bürgschaft der Vergabestelle spätestens vorgelegt werden.
3. Weitere Ausführungsbedingungen:
Der Bieter hat mit der Abgabe seines Angebotes zu erklären,
a) dass das Unternehmen sicherstellt, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten werden.
b) seine Leistungen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LDSG) erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch die Mitarbeiter des Unternehmens zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO, insbesondere zur Integrität und Vertraulichkeit, verpflichtet sind und dass er dies auf Anfrage der Vergabestelle nachweist.
b) seine Leistungen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LDSG) erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch die Mitarbeiter des Unternehmens zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO, insbesondere zur Integrität und Vertraulichkeit, verpflichtet sind und dass er dies auf Anfrage der Vergabestelle nachweist.
c) er ausschließlich Mitarbeiter einsetzen wird, die dazu bereit sind, eine Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz und eine Überprüfung (Ü1) nach dem Landessicherheitsüberprüfungsgesetz (LSÜG) abzugeben. Im Rahmen der Abgabe des Angebotes hat der Bieter SÜG1-überprüfte Mitarbeiter zu benennen. Der Bieter sichert mit Abgabe des Angebotes zu, dass er derzeit – spätestens allerdings im Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes – über SÜG1-überprüfte Mitarbeiter verfügt.
c) er ausschließlich Mitarbeiter einsetzen wird, die dazu bereit sind, eine Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz und eine Überprüfung (Ü1) nach dem Landessicherheitsüberprüfungsgesetz (LSÜG) abzugeben. Im Rahmen der Abgabe des Angebotes hat der Bieter SÜG1-überprüfte Mitarbeiter zu benennen. Der Bieter sichert mit Abgabe des Angebotes zu, dass er derzeit – spätestens allerdings im Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes – über SÜG1-überprüfte Mitarbeiter verfügt.
d) die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die uneingeschränkte schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache verfügen.
Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die darin enthaltenen Vertragsbedingungen, verwiesen (§ 128 Abs. 2 Satz 2 GWB).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name): Leistung
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
1. Weitere Erläuterungen zu den Teilnahmebedingungen
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) sind innerhalb der Angebotsfrist nach Abschnitt IV. 2. 2) mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen entsprechende Nachweise zur Verifikation der Angaben anzufordern. Die Vergabestelle stellt für die dort aufgeführten Nachweise und Erklärungen Formblätter zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Verwendung der Formblätter besteht nicht. Der Bieter hat jedoch sicherzustellen, dass sein Angebot bei Nichtverwendung der Formblätter die nach Maßgabe der Bekanntmachung erforderlichen Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) enthält sowie die in der Bekanntmachung beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen können zum Ausschluss des Bieters führen. Die Verwendung der Formblätter wird daher mit Nachdruck empfohlen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bietergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und erklärt wird, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften Bietergemeinschaftserklärung).
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) sind innerhalb der Angebotsfrist nach Abschnitt IV. 2. 2) mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen entsprechende Nachweise zur Verifikation der Angaben anzufordern. Die Vergabestelle stellt für die dort aufgeführten Nachweise und Erklärungen Formblätter zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Verwendung der Formblätter besteht nicht. Der Bieter hat jedoch sicherzustellen, dass sein Angebot bei Nichtverwendung der Formblätter die nach Maßgabe der Bekanntmachung erforderlichen Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) enthält sowie die in der Bekanntmachung beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen können zum Ausschluss des Bieters führen. Die Verwendung der Formblätter wird daher mit Nachdruck empfohlen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bietergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und erklärt wird, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften Bietergemeinschaftserklärung).
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem Angebot zu benennen. Für Unternehmen, welche der Bieter im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt, sind die unter Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für das jeweiligen Unternehmen mit dem Angebot einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bieter die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem Angebot zu benennen. Für Unternehmen, welche der Bieter im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt, sind die unter Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für das jeweiligen Unternehmen mit dem Angebot einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bieter die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
2. Weitere Angebotsbestandteile
Wegen der weiteren Angaben, Erklärungen und Unterlagen, die zum Bestandteil des Angebots zu machen sind (Preisangaben, Konzepte, etc.) wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere „Teil A Ausschreibungsbestimmungen und Erläuterungen“ verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDY5XK.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-160📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.de📧
Fax: +49 613116-2234 📠
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §§ 160 ff GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: 06131/605-146.
Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Telefon: +49 651/9494-511📞
E-Mail: vergabepruefstelle@add.rlp.de📧
Internetadresse: https://www.add.rlp.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 193-465781 (2020-09-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bei den unter Ziffer II. 1.7 und V. 2.4 genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund technischer Vorgaben gemacht werden mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt werden.
Bei den unter Ziffer II. 1.7 und V. 2.4 genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund technischer Vorgaben gemacht werden mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Storage-Bedarf und Storage-Virtualisierung LDI,
— Storage-Bedarf Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz (LfSt),
Zusätzliche Informationen:
Bei den unter Ziffer II. 1.7 und V. 2.4 genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund technischer Vorgaben gemacht werden mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt werden.
Bei den unter Ziffer II. 1.7 und V. 2.4 genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund technischer Vorgaben gemacht werden mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) Valenciaplatz 6 55118 Mainz Erfüllungsorte sind neben Mainz (LDI) und Koblenz (LfSt) weitere bezugsberechtigte Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und damit im gesamten Land Rheinland-Pfalz., Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz (LfSt)) Koblenz
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) Valenciaplatz 6 55118 Mainz Erfüllungsorte sind neben Mainz (LDI) und Koblenz (LfSt) weitere bezugsberechtigte Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und damit im gesamten Land Rheinland-Pfalz., Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz (LfSt)) Koblenz
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-27 📅
Name: Rednet ag
Postort: Mainz
Land: Deutschland 🇩🇪 Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) sind innerhalb der Angebotsfrist nach Abschnitt IV. 2. 2) mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen entsprechende Nachweise zur Verifikation der Angaben anzufordern. Die Vergabestelle stellt für die dort aufgeführten Nachweise und Erklärungen Formblätter zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Verwendung der Formblätter besteht nicht. Der Bieter hat jedoch sicherzustellen, dass sein Angebot bei Nichtverwendung der Formblätter die nach Maßgabe der Bekanntmachung erforderlichen Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Be-scheinigungen oder sonstige Nachweise) enthält sowie die in der Bekanntmachung beschriebe-nen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen können zum Ausschluss des Bieters führen. Die Verwendung der Formblätter wird daher mit Nachdruck empfohlen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied sei-ne Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bietergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und erklärt wird, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften Bietergemeinschaftserklärung).
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) sind innerhalb der Angebotsfrist nach Abschnitt IV. 2. 2) mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen entsprechende Nachweise zur Verifikation der Angaben anzufordern. Die Vergabestelle stellt für die dort aufgeführten Nachweise und Erklärungen Formblätter zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Verwendung der Formblätter besteht nicht. Der Bieter hat jedoch sicherzustellen, dass sein Angebot bei Nichtverwendung der Formblätter die nach Maßgabe der Bekanntmachung erforderlichen Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Be-scheinigungen oder sonstige Nachweise) enthält sowie die in der Bekanntmachung beschriebe-nen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen können zum Ausschluss des Bieters führen. Die Verwendung der Formblätter wird daher mit Nachdruck empfohlen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied sei-ne Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bietergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und erklärt wird, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften Bietergemeinschaftserklärung).
Wegen der weiteren Angaben, Erklärungen und Unterlagen, die zum Bestandteil des Angebots zu machen sind (Preisangaben, Konzepte, etc.) wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere „Teil A Ausschreibungsbestimmungen und Erläuterungen" verwiesen.