Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (auch für die Helmholtzinstitute Mainz und Jena) und die FAIR GmbH beschaffen Server für den Ersatz und die Erweiterung wissenschaftlicher Computing-Systeme, hierzu gehören Server für Rechencluster (Los A), für Speichersysteme (Los B) und für wissenschaftliche Infrastruktursysteme (Los C). In den nächsten Jahren erwarten wir einen erhöhten Bedarf (etwa 8 Mio. EUR) an neuer Hardware. Die Vereinbarung soll für einen Zeitraum von 24 Monaten gelten mit der Option, zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Zur Deckung dieses Bedarfs soll eine Rahmenvereinbarung mit bis zu 3 Auftragnehmern pro Los abgeschlossen werden. Es werden also bis zu 9 Verträge mit max. 9 Bietern abgeschlossen. Die Bieter können auch den Zuschlag für 2 oder alle Lose erhalten, wenn die Wertung entsprechend ausfällt. In diesem Fall werden mit den entsprechenden Vertragspartnern 2 oder mehrere Verträge abgeschlossen. Eine feste Abnahmemenge über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird nicht garantiert. Die Bewertung der Ausschreibung erfolgt anhand einer Initialbestellung. Für die Rahmenvereinbarung erfolgt der Zuschlag an die Bieter, die nach Auswertung der Auswahlkriterien aus dem LV und der Punktzahl in der zugehörigen Wertungsmatrix die höchsten Wertungskennzahlen erhalten Der Zuschlag für die Initialbestellung geht an den Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Die Angabe zur Lieferzeit gilt als fix vereinbart und muss unbedingt eingehalten werden. Mit Abschluss dieser Rahmenvereinbarung geht GSI jedoch noch keinerlei Verpflichtung zu weiteren Bestellungen ein. Zum Abschluss der Rahmenvereinbarung werden in dieser Leistungsbeschreibung u. a. Beispieltypen von Servern im Rahmen der Initialbeschaffung beschrieben. Diese dienen zur Orientierung unseres typischen Bedarfs. Die tatsächlich über die Vertragslaufzeit bestellten Server können je nach Einsatzzweck in ihrer Ausstattung variieren. Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung (ausgenommen der Initialbestellung nach Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle) wird der Auftraggeber unter den Vertragspartnern einen erneuten Aufruf zum Wettbewerb durchführen (sog. Mini-Wettbewerb). Dazu erhalten bei konkretem Bedarf die Rahmenvertragspartner eine Anfrage mit der genauen Spezifikation des Servers. Hier erhält jeweils das wirtschaftlichste Angebot gemäß Wertungsmatrix den Zuschlag. Bei Angaben zum Lieferdatum, gilt dieses bei Zuschlagserteilung im Miniwettbewerb als fix und ist unbedingt einzuhalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Server
Referenznummer: 23/RV Server 2020
Kurze Beschreibung:
Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (auch für die Helmholtzinstitute Mainz und Jena) und die FAIR GmbH beschaffen Server für den Ersatz und die Erweiterung wissenschaftlicher Computing-Systeme, hierzu gehören Server für Rechencluster (Los A), für Speichersysteme (Los B) und für wissenschaftliche Infrastruktursysteme (Los C).
In den nächsten Jahren erwarten wir einen erhöhten Bedarf (etwa 8 Mio. EUR) an neuer Hardware.
Die Vereinbarung soll für einen Zeitraum von 24 Monaten gelten mit der Option, zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Zur Deckung dieses Bedarfs soll eine Rahmenvereinbarung mit bis zu 3 Auftragnehmern pro Los abgeschlossen werden. Es werden also bis zu 9 Verträge mit max. 9 Bietern abgeschlossen. Die Bieter können auch den Zuschlag für 2 oder alle Lose erhalten, wenn die Wertung entsprechend ausfällt. In diesem Fall werden mit den entsprechenden Vertragspartnern 2 oder mehrere Verträge abgeschlossen.
Eine feste Abnahmemenge über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird nicht garantiert. Die Bewertung der Ausschreibung erfolgt anhand einer Initialbestellung. Für die Rahmenvereinbarung erfolgt der Zuschlag an die Bieter, die nach Auswertung der Auswahlkriterien aus dem LV und der Punktzahl in der zugehörigen Wertungsmatrix die höchsten Wertungskennzahlen erhalten Der Zuschlag für die Initialbestellung geht an den Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Die Angabe zur Lieferzeit gilt als fix vereinbart und muss unbedingt eingehalten werden. Mit Abschluss dieser Rahmenvereinbarung geht GSI jedoch noch keinerlei Verpflichtung zu weiteren Bestellungen ein.
Zum Abschluss der Rahmenvereinbarung werden in dieser Leistungsbeschreibung u. a. Beispieltypen von Servern im Rahmen der Initialbeschaffung beschrieben. Diese dienen zur Orientierung unseres typischen Bedarfs. Die tatsächlich über die Vertragslaufzeit bestellten Server können je nach Einsatzzweck in ihrer Ausstattung variieren.
Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung (ausgenommen der Initialbestellung nach Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle) wird der Auftraggeber unter den Vertragspartnern einen erneuten Aufruf zum Wettbewerb durchführen (sog. Mini-Wettbewerb).
Dazu erhalten bei konkretem Bedarf die Rahmenvertragspartner eine Anfrage mit der genauen Spezifikation des Servers. Hier erhält jeweils das wirtschaftlichste Angebot gemäß Wertungsmatrix den Zuschlag. Bei Angaben zum Lieferdatum, gilt dieses bei Zuschlagserteilung im Miniwettbewerb als fix und ist unbedingt einzuhalten.
Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (auch für die Helmholtzinstitute Mainz und Jena) und die FAIR GmbH beschaffen Server für den Ersatz und die Erweiterung wissenschaftlicher Computing-Systeme, hierzu gehören Server für Rechencluster (Los A), für Speichersysteme (Los B) und für wissenschaftliche Infrastruktursysteme (Los C).
In den nächsten Jahren erwarten wir einen erhöhten Bedarf (etwa 8 Mio. EUR) an neuer Hardware.
Die Vereinbarung soll für einen Zeitraum von 24 Monaten gelten mit der Option, zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Zur Deckung dieses Bedarfs soll eine Rahmenvereinbarung mit bis zu 3 Auftragnehmern pro Los abgeschlossen werden. Es werden also bis zu 9 Verträge mit max. 9 Bietern abgeschlossen. Die Bieter können auch den Zuschlag für 2 oder alle Lose erhalten, wenn die Wertung entsprechend ausfällt. In diesem Fall werden mit den entsprechenden Vertragspartnern 2 oder mehrere Verträge abgeschlossen.
Eine feste Abnahmemenge über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird nicht garantiert. Die Bewertung der Ausschreibung erfolgt anhand einer Initialbestellung. Für die Rahmenvereinbarung erfolgt der Zuschlag an die Bieter, die nach Auswertung der Auswahlkriterien aus dem LV und der Punktzahl in der zugehörigen Wertungsmatrix die höchsten Wertungskennzahlen erhalten Der Zuschlag für die Initialbestellung geht an den Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Die Angabe zur Lieferzeit gilt als fix vereinbart und muss unbedingt eingehalten werden. Mit Abschluss dieser Rahmenvereinbarung geht GSI jedoch noch keinerlei Verpflichtung zu weiteren Bestellungen ein.
Zum Abschluss der Rahmenvereinbarung werden in dieser Leistungsbeschreibung u. a. Beispieltypen von Servern im Rahmen der Initialbeschaffung beschrieben. Diese dienen zur Orientierung unseres typischen Bedarfs. Die tatsächlich über die Vertragslaufzeit bestellten Server können je nach Einsatzzweck in ihrer Ausstattung variieren.
Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung (ausgenommen der Initialbestellung nach Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle) wird der Auftraggeber unter den Vertragspartnern einen erneuten Aufruf zum Wettbewerb durchführen (sog. Mini-Wettbewerb).
Dazu erhalten bei konkretem Bedarf die Rahmenvertragspartner eine Anfrage mit der genauen Spezifikation des Servers. Hier erhält jeweils das wirtschaftlichste Angebot gemäß Wertungsmatrix den Zuschlag. Bei Angaben zum Lieferdatum, gilt dieses bei Zuschlagserteilung im Miniwettbewerb als fix und ist unbedingt einzuhalten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Server📦
Zusätzlicher CPV-Code: Server📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (auch für die Helmholtzinstitute Mainz und Jena) und die FAIR GmbH beschaffen Server für den Ersatz und die Erweiterung wissenschaftlicher Computing-Systeme, hierzu gehören Server für Rechencluster (Los A), für Speichersysteme (Los B) und für wissenschaftliche Infrastruktursysteme (Los C).
Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (auch für die Helmholtzinstitute Mainz und Jena) und die FAIR GmbH beschaffen Server für den Ersatz und die Erweiterung wissenschaftlicher Computing-Systeme, hierzu gehören Server für Rechencluster (Los A), für Speichersysteme (Los B) und für wissenschaftliche Infrastruktursysteme (Los C).
In den nächsten Jahren erwarten wir einen erhöhten Bedarf (etwa 8 Mio. EUR) an neuer Hardware.
Die Vereinbarung soll für einen Zeitraum von 24 Monaten gelten mit der Option, zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Zur Deckung dieses Bedarfs soll eine Rahmenvereinbarung mit bis zu 3 Auftragnehmern pro Los abgeschlossen werden. Es werden also bis zu 9 Verträge mit max. 9 Bietern abgeschlossen. Die Bieter können auch den Zuschlag für 2 oder alle Lose erhalten, wenn die Wertung entsprechend ausfällt. In diesem Fall werden mit den entsprechenden Vertragspartnern 2 oder mehrere Verträge abgeschlossen.
Zur Deckung dieses Bedarfs soll eine Rahmenvereinbarung mit bis zu 3 Auftragnehmern pro Los abgeschlossen werden. Es werden also bis zu 9 Verträge mit max. 9 Bietern abgeschlossen. Die Bieter können auch den Zuschlag für 2 oder alle Lose erhalten, wenn die Wertung entsprechend ausfällt. In diesem Fall werden mit den entsprechenden Vertragspartnern 2 oder mehrere Verträge abgeschlossen.
Eine feste Abnahmemenge über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird nicht garantiert. Die Bewertung der Ausschreibung erfolgt anhand einer Initialbestellung. Für die Rahmenvereinbarung erfolgt der Zuschlag an die Bieter, die nach Auswertung der Auswahlkriterien aus dem LV und der Punktzahl in der zugehörigen Wertungsmatrix die höchsten Wertungskennzahlen erhalten Der Zuschlag für die Initialbestellung geht an den Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Die Angabe zur Lieferzeit gilt als fix vereinbart und muss unbedingt eingehalten werden. Mit Abschluss dieser Rahmenvereinbarung geht GSI jedoch noch keinerlei Verpflichtung zu weiteren Bestellungen ein.
Eine feste Abnahmemenge über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird nicht garantiert. Die Bewertung der Ausschreibung erfolgt anhand einer Initialbestellung. Für die Rahmenvereinbarung erfolgt der Zuschlag an die Bieter, die nach Auswertung der Auswahlkriterien aus dem LV und der Punktzahl in der zugehörigen Wertungsmatrix die höchsten Wertungskennzahlen erhalten Der Zuschlag für die Initialbestellung geht an den Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Die Angabe zur Lieferzeit gilt als fix vereinbart und muss unbedingt eingehalten werden. Mit Abschluss dieser Rahmenvereinbarung geht GSI jedoch noch keinerlei Verpflichtung zu weiteren Bestellungen ein.
Zum Abschluss der Rahmenvereinbarung werden in dieser Leistungsbeschreibung u. a. Beispieltypen von Servern im Rahmen der Initialbeschaffung beschrieben. Diese dienen zur Orientierung unseres typischen Bedarfs. Die tatsächlich über die Vertragslaufzeit bestellten Server können je nach Einsatzzweck in ihrer Ausstattung variieren.
Zum Abschluss der Rahmenvereinbarung werden in dieser Leistungsbeschreibung u. a. Beispieltypen von Servern im Rahmen der Initialbeschaffung beschrieben. Diese dienen zur Orientierung unseres typischen Bedarfs. Die tatsächlich über die Vertragslaufzeit bestellten Server können je nach Einsatzzweck in ihrer Ausstattung variieren.
Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung (ausgenommen der Initialbestellung nach Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle) wird der Auftraggeber unter den Vertragspartnern einen erneuten Aufruf zum Wettbewerb durchführen (sog. Mini-Wettbewerb).
Dazu erhalten bei konkretem Bedarf die Rahmenvertragspartner eine Anfrage mit der genauen Spezifikation des Servers. Hier erhält jeweils das wirtschaftlichste Angebot gemäß Wertungsmatrix den Zuschlag. Bei Angaben zum Lieferdatum, gilt dieses bei Zuschlagserteilung im Miniwettbewerb als fix und ist unbedingt einzuhalten.
Dazu erhalten bei konkretem Bedarf die Rahmenvertragspartner eine Anfrage mit der genauen Spezifikation des Servers. Hier erhält jeweils das wirtschaftlichste Angebot gemäß Wertungsmatrix den Zuschlag. Bei Angaben zum Lieferdatum, gilt dieses bei Zuschlagserteilung im Miniwettbewerb als fix und ist unbedingt einzuhalten.
Geschätzter Gesamtwert: 8 000 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Bezeichnung des Loses: Los A — Compute Server
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Wir erwarten Ihr Angebot für 310 Compute-Server, die den oben unter „Allgemeine Anforderungen" und den im Folgenden genannten technischen Eigenschaften entsprechen:
— Die Server sind in Gehäusen mit 2 Höheneinheiten (2U) zu liefern.
In jedem Gehäuse dürfen entweder ein Rechenknoten oder 2 Rechenknoten installiert sein. [Ausschlusskriterium]
— Jeder Rechenknoten muss über folgende Komponenten verfügen:
—— Eine oder mehrere CPUs mit zusammen mindestens 48 physikalischen CPU-Kernen pro Rechenknoten und maximal 150 physikalischen CPU-Kernen pro Rechenknoten. Es können sowohl Einzel- als auch Mehrfachsockelsysteme geliefert werden. [Ausschlusskriterium].
—— Eine oder mehrere CPUs mit zusammen mindestens 48 physikalischen CPU-Kernen pro Rechenknoten und maximal 150 physikalischen CPU-Kernen pro Rechenknoten. Es können sowohl Einzel- als auch Mehrfachsockelsysteme geliefert werden. [Ausschlusskriterium].
—— Die CPU/die CPUs müssen folgenden Anforderungen erfüllen:
— Die Architektur der CPUs muss dem Typ x 86-64 (auch bezeichnet als x 64, AMD64, Intel 64) entsprechen. Die CPUs müssen außerdem die Befehlssatzerweiterung AVX-2 unterstützen. [Ausschlusskriterium].
— Die Basisfrequenz der CPUs muss gleich oder größer 2.3 GHz sein. [Ausschlusskriterium].
—— Arbeitsspeicher mit folgenden Anforderungen:
— Mindestens 4 GByte Hauptspeicher pro physikalischem CPU-Kern. Für das Minimalsystem mit 48 physikalischen CPU-Kernen ergibt sich hierdurch eine Arbeitsspeicher-Minimalausstattung von 192 GByte. [Ausschlusskriterium].
— Die Speicherbausteine müssen vom Mainboard-Herstellers für Mainboard und CPU freigegeben worden sein und über Fehlerkorrektur (ECC) verfügen. [Ausschlusskriterium]
— Es ist sicher zu stellen, dass die Speicherbausteine den maximalen CPU-Zugriffstakt (DDR-Frequency) unterstützen. [Ausschlusskriterium]
— Es sind alle Arbeitsspeicherkanäle der CPU mit mindestens einem Speicherbaustein (DIMM) zu bestücken. Alle Arbeitsspeicherkanäle sind gleich zu bestücken. [Ausschlusskriterium]?
— mit Schnittstelle m.2 oder U.2 [Ausschlusskriterium];
— Mindestens 5 000 TBW. [Ausschlusskriterium]];
— einer MTBF von mindestens 2 Millionen Stunden. [Ausschlusskriterium];
— die Lesegeschwindigkeit muss über 3 000 MB/s und die Schreibgeschwindigkeit über 1 500 MB/s liegen [Ausschlusskriterium];
— der Durchsatz muss mindestens 300 000 IOPS lesend und 100 000 IOPS schreibend betragen. [Ausschlusskriterium];
— Diese SSD wird als Systemlaufwerk eingesetzt. Die SSD muss daher als Boot-Medium dienen können. [Ausschlusskriterium].
—— Mindestens eine Mellanox ConnectX-4 Infiniband Netzwerk-Schnittstelle mit mindestens FDR (56Gbit/s), vergleichbar oder besser [Ausschlusskriterium].
— Mit „Boot over Infiniband" Unterstützung verfügbar und aktiviert. [Ausschlusskriterium].
—— Für den Rechenknoten ist die Leistung in SPECrate(R)2017_fp_base (SPEC CPU(R) 2017; SPEC(R)rate 2017 Floating Point; base) anzugeben. [Leistungskriterium]
Dem Anbieter stehen zur Bestimmung folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
— Vom Anbieter durchgeführte und dokumentierte Messung gemäß den Vorgaben von SPEC CPU 2017 (SPEC CPU 2017 Run and Reporting Rules) auf einem dem Angebot entsprechenden Rechenknoten.
— Angabe der für den Rechenknoten zu erwartenden Leistung anhand Berechnung mit den auf https://www.spec.org/cpu2017/results/ publizierten Messwerten. Die Leistung ist hier als Durchschnittsleistung der zum Stichtag 1. Mai 2020 (Published Date) gemeldeten Systeme mit gleicher CPU-Ausstattung (d. h. CPU-Typ und Anzahl CPUs im Rechenknoten) zu berechnen.
— Angabe der für den Rechenknoten zu erwartenden Leistung anhand Berechnung mit den auf https://www.spec.org/cpu2017/results/ publizierten Messwerten. Die Leistung ist hier als Durchschnittsleistung der zum Stichtag 1. Mai 2020 (Published Date) gemeldeten Systeme mit gleicher CPU-Ausstattung (d. h. CPU-Typ und Anzahl CPUs im Rechenknoten) zu berechnen.
—— Angebote, die die in der Wertungsmatrix spezifizierte minimale Leistung von SPECrate(R)2017_fp_base =120 nicht erreichen, werden nicht berücksichtig. [Ausschlusskriterium].
Bitte geben Sie als Option den Preis für den Rack-Einbau der Server bei GSI an.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vereinbarung soll für einen Zeitraum von 24 Monaten gelten mit der Option, zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Beschreibung der Optionen:
Die Vereinbarung soll für einen Zeitraum von 24 Monaten gelten mit der Option, zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Für die Initialbestellung ist als Option der Einbau mit anzubieten (siehe Angebotsformblatt der einzelnen Lose) bei den künftigen Abrufen erfolgt der Einbau ebenfalls auf Anfrage.
Bezeichnung des Loses: Los B — Storage-Server
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Wir erwarten Ihr Angebot für 70 Storage-Server, die den oben unter „Allgemeine Anforderungen" und den im Folgenden genannten technischen Eigenschaften entsprechen. Die Server dienen zur Erweiterung eines bestehenden Systems und unterliegen dadurch besonderen Kompatibilitätsanforderungen in Hinblick auf die eingesetzten Komponenten.
Wir erwarten Ihr Angebot für 70 Storage-Server, die den oben unter „Allgemeine Anforderungen" und den im Folgenden genannten technischen Eigenschaften entsprechen. Die Server dienen zur Erweiterung eines bestehenden Systems und unterliegen dadurch besonderen Kompatibilitätsanforderungen in Hinblick auf die eingesetzten Komponenten.
Die Storage-Server müssen aus einer Server-Enclosure-Kombination bestehen. [Ausschlusskriterium].
Aus den unten stehenden technischen Eigenschaften ergibt sich eine Anforderung für mindestens 74 3.5" SAS-Festplattenslots für die Datenplatten pro Einheit, d. h. Server-Enclosure-Kombination, und zusätzlich 2 2.5" SATA SSD-Slots für die Systemplatten im File-Server.
Aus den unten stehenden technischen Eigenschaften ergibt sich eine Anforderung für mindestens 74 3.5" SAS-Festplattenslots für die Datenplatten pro Einheit, d. h. Server-Enclosure-Kombination, und zusätzlich 2 2.5" SATA SSD-Slots für die Systemplatten im File-Server.
Sowohl der File-Server als auch das Enclosure müssen mindestens eine Höhe von 4 Höheneinheiten (4U) haben [Ausschlusskriterium].
Jeder Storage-Server muss mit den installierten Datenplatten eine Kapazität von brutto 700 Terabyte plus Kapazität der Systemlaufwerke bereitstellen [Ausschlusskriterium].
— Technische Eigenschaften der Storage-Server:
—— Jeder File-Server muss mit 2 CPUs ausgestattet sein (Doppelprozessorsystem). [Ausschlusskriterium].
—— Die Architektur der CPUs muss dem Typ x 86-64 (auch bezeichnet als x 64, AMD64, Intel 64) entsprechen. Die CPUs müssen außerdem die Befehlssatzerweiterung AVX-2 unterstützen. [Ausschlusskriterium].
—— Es müssen mindestens 12 physikalische Kerne pro CPU vorhanden sein. [Ausschlusskriterium].
—— Die Basisfrequenz der CPUs muss gleich oder größer 2.2 GHz sein. [Ausschlusskriterium].
—— Jeder File-Server muss 384 GB ECC-RAM bereitstellen. [Ausschlusskriterium].
—— Datenplatten und Systemlaufwerke sind an SAS-3-Controllern zu betreiben. [Ausschlusskriterium].
—— Jedes Enclosure ist an einem separaten SAS-3-Controller zu betreiben. [Ausschlusskriterium].
—— Die SAS-Controller müssen über JBOD-Funktionalität verfügen. [Ausschlusskriterium].
—— Die SAS-Controller müssen vom Typ LSI 9311-8i/9300-8e oder vergleichbar sein. [Ausschlusskriterium].
—— Zur Erhöhung von Durchsatz und Verfügbarkeit muss das Enclosure zweikanalig an den SAS-Controller angeschlossen sein. [Ausschlusskriterium].
—— Die Anbindung der Datenplatten im File-Server muss ebenfalls zweikanalig erfolgen. [Ausschlusskriterium].
—— Die Festplatten müssen über eine SAS-3 Backplane mit den Controllern verbunden sein. [Ausschlusskriterium].
— Systemplatten:
—— Als Systemplatten im File-Server müssen 2 SSDs verwendet werden mit den folgenden Eigenschaften [Ausschlusskriterium]:
— über 5 Jahre gemittelt muss mindestens 1 DWPD erreicht werden, d.h. bei 480 GB Kapazität 876 TBW oder mehr;
— die MTBF muss 2 Millionen Stunden oder mehr betragen;
— die Lesegeschwindigkeit muss über 500 MB/s und die Schreibgeschwindigkeit über 400 MB/s liegen.
—— Diese Systemplatten müssen über ein RAID-1 abgesichert sein.
Insofern diese Systemplatten an den SAS-Controller angeschlossen sind, muss dieser über Raid-1-Funktionalität verfügen. [Ausschlusskriterium].
—— Die Systemplatten müssen direkt im Server verbaut werden und dürfen nicht über das Enclosure angebunden werden [Ausschlusskriterium].
— Datenplatten:
—— Als Datenplatten sind 10 Terabyte-SAS-Festplatten vorgeschrieben mit den folgenden Eigenschaften: [Ausschlusskriterium]
— Formfaktor: 3.5 Zoll;
— Drehzahl: 7200 RPM;
— Cache: mindestens 256 MB;
— Schnittstelle: 12 Gb/s SAS Interface;
— MTBF: mindestens 2.5 Millionen Stunden;
— Fehlerrate: 1 in 1015 gelesene Bits oder besser;
— Sektoren: 4KB nativ.
—— Platten mit Shingled Magnetic Recording sind nicht zugelassen. [Ausschlusskriterium].
—— Die Datenplatten sind in 8+2 Platten-Gruppen zusammenzufassen.
Die Datenplatten jeder einzelnen dieser Platten-Gruppen müssen an derselben Backplane angeschlossen sein. Die Platten-Gruppen müssen in einem Gehäuse d. h. entweder im File-Server oder in einem Enclosure-Gehäuse installiert sein. [Ausschlusskriterium]
Die Datenplatten jeder einzelnen dieser Platten-Gruppen müssen an derselben Backplane angeschlossen sein. Die Platten-Gruppen müssen in einem Gehäuse d. h. entweder im File-Server oder in einem Enclosure-Gehäuse installiert sein. [Ausschlusskriterium]
Der Zusammenschluss der Datenplatten erfolgt als ZFS RAIDZ2.
—— Es muss möglich sein, jede Einheit d.h. jeden File-Server und jedes Enclosure durch Bestücken vorhandener leerer Slots mit jeweils mindestens 2 zusätzlichen Hot-Spare-Datenplatten abzusichern. [Ausschlusskriterium].
—— Aus diesen Anforderungen und der vorgeschriebenen Brutto-Kapazität der Server von 700 Terabyte (siehe oben) ergibt sich eine Anzahl von 70 Datenplatten, mit der Möglichkeit weitere 4 Datenplatten als Hot-Spares nachrüsten zu können.
—— Für jede Server-Enclosure-Kombination muss eine zusätzliche unverbaute Datenplatte mitgeliefert werden, die in Typ und Kapazität den verbauten Datenplatten entsprechen muss. [Ausschlusskriterium].
—— Der Austausch von Festplatten muss im laufenden Betrieb und ohne weitere Auswirkungen auf die betroffene oder andere ZFS-Gruppen stattfinden können. [Ausschlusskriterium].
— Mindestens eine Mellanox FDR ConnectX-3 Dual-Port Infiniband Netzwerk Schnittstelle (56Gbit/s) mit „Boot over Infiniband" Unterstützung, vergleichbar oder besser. [Ausschlusskriterium].
Beschreibung der Optionen:
Für die Initialbestellung ist als Option der Einbau mit anzubieten (siehe Angebotsformblatt der einzelnen Lose) bei den künftigen Abrufen erfolgt der Einbau ebenfalls auf Anfrage
Bezeichnung des Loses: Los C — Hypervisor- und Standardserver
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Wir erwarten Ihr Angebot für 2 Hypervisor-Server und 10 Standard-Server, die den oben unter „Allgemeine Anforderungen" und den im Folgenden genannten technischen Eigenschaften entsprechen.
Technische Eigenschaften der Hypervisor-Server:
— Jeder Hypervisor-Server muss mit 2 CPUs ausgestattet sein (Doppelprozessorsystem). [Ausschlusskriterium]
— Die Architektur der CPUs muss dem Typ x 86-64 (auch bezeichnet als x 64, AMD64, Intel 64) entsprechen. Die CPUs müssen außerdem die Befehlssatzerweiterung AVX-2 unterstützen. [Ausschlusskriterium]
— Es müssen mindestens 8 physikalische Kerne pro CPU vorhanden sein. [Ausschlusskriterium]]
— Die Basisfrequenz der CPUs muss gleich oder größer 2.4 GHz sein. [Ausschlusskriterium]
— Jeder Hypervisor-Server muss mindestens 384 GB ECC-RAM DDR4 2933 oder besser bereitstellen. [Ausschlusskriterium]
— Die Hypervisor-Server müssen vom Typ 2 HE, 12 Bay 3,5" oder 24 Bay 2,5" oder vergleichbar sein. [Ausschlusskriterium]
— Die 12 bzw. 24 möglichen Laufwerke müssen über eine entsprechende Backplane angesteuert werden. [Ausschlusskriterium]
— Die SSDs müssen in den vorhandenen Platteneinschüben verbaut sein und ohne Öffnen des Gehäuses getauscht werden können. [Ausschlusskriterium]
— Alle Disks müssen über Hardware-RAID-Controller vom Typ Broadcom MegaRAID SAS 9361-8i oder vergleichbar angebunden werden. [Ausschlusskriterium]
Zur Absicherung vor Datenverlust im Falle eines Stromausfalls müssen die RAID-Controller mit einem Kondensator-gestützten Flash-Speicher ausgestattet sein. Der RAID-Controller muss die üblichen RAID-Modi 0,1,5,6,10,50,60 unterstützen.
— 12 SSDs mit mindestens jeweils 960 GB netto Speicherkapazität. [Ausschlusskriterium]
— Über 5 Jahre gemittelt muss mindestens 3 DWPD erreicht werden, d. h. 5 000 TBW oder besser. [Ausschlusskriterium]
— Die MTBF muss 2 Millionen Stunden oder mehr betragen. [Ausschlusskriterium]
— Die Lese- und Schreibgeschwindigkeit muss jeweils über 500 MB/s liegen. [Ausschlusskriterium]
— Der Durchsatz muss mindestens 90 000 IOPS lesend und 50 000 IOPS schreibend be-tragen. [Ausschlusskriterium]
— Zwei der SSDs müssen als Systemplatten über ein RAID-1 abgesichert sein. [Ausschlusskriterium]
—— Mindestens eine Mellanox ConnectX-4 Dual-Port Netzwerk Schnittstelle (FDR Infiniband 56GB/s) mit „Boot over Infiniband" Unterstützung, vergleichbar oder besser. [Ausschlusskriterium].
Technische Eigenschaften der Standard-Server:
— Die Server müssen vom Typ 2 HE mit 12 Bay 3,5" Platteneinschüben oder vergleichbar sein. [Ausschlusskriterium]
— Jeder Server muss mit mindestens einer CPUs des Typs x 86-64 (auch bezeichnet als x 64, AMD64, Intel 64) ausgestattet sein. [Ausschlusskriterium]
— Es müssen mindestens 8 physikalische Kerne vorhanden sein. [Ausschlusskriterium]
— Die Basisfrequenz der CPUs muss gleich oder größer 2.2 GHz sein. [Ausschlusskriterium]
— Jeder Server muss 32 GB ECC-RAM DDR4 2400 oder besser bereitstellen. [Ausschlusskriterium]
— Die 12 möglichen Laufwerke müssen über eine entsprechende Backplane angesteuert werden. [Ausschlusskriterium]
— Alle vorhandenen Platteneinschübe müssen mit Laufwerken bestückt und verwendet werden können ohne dass die angebotene Hardware nachgerüstet werden muss. [Aus-schlusskriterium]
— Alle Laufwerke müssen über einen Hardware-RAID-Controller vom Typ Broadcom SAS 9341 4i oder vergleichbar angebunden werden. [Ausschlusskriterium]
— Jeder Server muss als Systemplatten über 2 SSDs mit mindestens 480 GB Speicherkapazität verfügen. [Ausschlusskriterium]
— Über 5 Jahre gemittelt müssen mindestens 0.75 DWPD erreicht werden (bei einer Kapazität von 480GB also 650 TBW oder besser). [Ausschlusskriterium]
— Die Lesegeschwindigkeit muss über 500 MB/s und die Schreibgeschwindigkeit über 300 MB/s liegen. [Ausschlusskriterium]
— Der Durchsatz muss mindestens 80 000 IOPS lesend und 30 000 IOPS schreibend betragen. [Ausschlusskriterium]
— Die Server müssen mindestens 2 10GBASE-T Ethernet-Schnittstellen haben. [Ausschlusskriterium]
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
FAIR — Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Planckstr. 1
Helmholtz-Institut Jena
Fröbelstieg 3
07743 Jena
Helmholtz-Institut Mainz
Johann-Joachim-Becherweg 36
55128 Mainz
Helmholtz-Institut
Jena Fröbelstieg 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach §§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen — GSI Formblatt.
— Unternehmensdarstellung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): mit Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten, wie z. B. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren, etc.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
— Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre — auf dem GSI Formblatt Unternehmensdarstellung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre — auf dem GSI Formblatt Unternehmensdarstellung.
— Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt.
Mindeststandards:
Vgl. Hinweis zum Formblatt Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:
Bereitschaft des Bieters spätestens bei einem möglichen Zuschlag eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Sollte dies nicht gewährleistet sein, so führt dies zwingend zum Ausschluss.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
— Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von 3 vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen:
— Mindestlohngesetz — MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz — MiLoG);
— Formblatt Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): 1 Datei „3 Eignung.docx", die die folgenden.
Formblätter enthält:
— Formblatt Erklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB;
— Formblatt zu Verstößen gegen das SchwarzArbG, das AEntG, das AufenthG sowie gegen das MiLoG;
— Formblatt Berufshaftpflichtversicherung;
— Formblatt Unternehmensdarstellung;
— Formblatt Referenzen;
— ggf. Formblatt Bietergemeinschaft;
— ggf. Formblatt Unterauftragnehmer, im Falle der Eignungsleihe zwingend zusammen mit der ausgefüllten und vom Unterauftragnehmer unterzeichneten Verfügbarkeitserklärung;
— 3a Übersicht Ausschlusskriterien (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Hierbei handelt es sich um eine Excel-Datei, in der alle Ausschlusskriterien (für alle Lose und je Los) aufgelistet sind.
Das Vorliegen jedes Einzelnen Ausschlusskriteriums (außer, der Bieter bewirbt sich nur auf eines der Lose) ist vom Bieter proaktiv mit JA oder NEIN zu erklären.
— Lüfterstaudruck min. 40 Pa, Luftstrom von vorne nach hinten, unbehindert durch interne Kabel;
— keine rotierenden Teile auf Mainboard.
Ausschlusskriterien Los A
Siehe II. 2. 4) der Bekanntmachung
Ausschlusskriterien Los B
Ausschlusskriterien Los C
Wegen der max Zeichenmöglichkeit, die die Bekanntmachung hier vorsieht, ist nur ein Verweis möglich.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 9
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:05
Zusätzliche Informationen: 2 Mitarbeiter des Einkaufs.
Referenz Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Voraussichtlich Mai bis September 2024.
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
— Elektronisch in Textform.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht! Bitte beachten Sie dazu die Hinweise in der Datei „Bietertool_Anleitung_DE.pdf" in den Vergabeunterlagen!
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht! Bitte beachten Sie dazu die Hinweise in der Datei „Bietertool_Anleitung_DE.pdf" in den Vergabeunterlagen!
Bei fehlerhaften/unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien festgelegt:
Los A — Compute Server:
— Gesamtangebotspreis: 60 %;
— Leistungskriterien: 40 %.
Leistungskriterien im Einzelnen:
— Lieferzeit: 5 %;
— Energieeffizienz: 5 %;
— Leistung in SPECrate2017_fp_base (SPEC CPU 2017; SPECrate2017 Floating Point; base) gemäß LV: 90 %.
Los B — Storage Server:
— Gesamtangebotspreis: 90 %;
— Leistungskriterien: 10 %.
— Lieferzeit: 50 %;
— Energieeffizienz: 50 %.
Los C — Hypervisor- und Standard-Server:
Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.4.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.4.2015 — VK 1-12/15).
Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.4.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.4.2015 — VK 1-12/15).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYR6U
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt die GSI dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 143-351424 (2020-07-23)
Ergänzende Angaben (2020-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (auch für die Helmholtzinstitute Mainz und Jena) und die FAIR GmbH beschaffen Server für den Ersatz und die Erweiterung wissenschaftlicher Computing-Systeme, hierzu gehören Server für Rechencluster (Los A), für Speichersysteme (Los B) und für wissenschaftliche Infrastruktursysteme (Los C).
In den nächsten Jahren erwarten wir einen erhöhten Bedarf (etwa 8 Mio EUR) an neuer Hardware.
Die Vereinbarung soll für einen Zeitraum von 24 Monaten gelten mit der Option, zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Zur Deckung dieses Bedarfs soll eine Rahmenvereinbarung mit bis zu 3 Auftragnehmern pro Los abgeschlossen werden. Es werden also bis zu 9 Verträge mit max. 9 Bietern abgeschlossen. Die Bieter können auch den Zuschlag für 2 oder alle Lose erhalten, wenn die Wertung entsprechend ausfällt. In diesem Fall werden mit den entsprechenden Vertragspartnern 2 oder mehrere Verträge abgeschlossen.
Eine feste Abnahmemenge über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird nicht garantiert. Die Bewertung der Ausschreibung erfolgt anhand einer Initialbestellung. Für die Rahmenvereinbarung erfolgt der Zuschlag an die Bieter, die nach Auswertung der Auswahlkriterien aus dem LV und der Punktzahl in der zugehörigen Wertungsmatrix die höchsten Wertungskennzahlen erhalten Der Zuschlag für die Initialbestellung geht an den Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Die Angabe zur Lieferzeit gilt als fix vereinbart und muss unbedingt eingehalten werden. Mit Abschluss dieser Rahmenvereinbarung geht GSI jedoch noch keinerlei Verpflichtung zu weiteren Bestellungen ein.
Zum Abschluss der Rahmenvereinbarung werden in dieser Leistungsbeschreibung u. a. Beispieltypen von Servern im Rahmen der Initialbeschaffung beschrieben. Diese dienen zur Orientierung unseres typischen Bedarfs. Die tatsächlich über die Vertragslaufzeit bestellten Server können je nach Einsatzzweck in ihrer Ausstattung variieren.
Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung (ausgenommen der Initialbestellung nach Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle) wird der Auftraggeber unter den Vertragspartnern einen erneuten Aufruf zum Wettbewerb durchführen (sog. Mini-Wettbewerb).
Dazu erhalten bei konkretem Bedarf die Rahmenvertragspartner eine Anfrage mit der genauen Spezifikation des Servers. Hier erhält jeweils das wirtschaftlichste Angebot gemäß Wertungsmatrix den Zuschlag. Bei Angaben zum Lieferdatum, gilt dieses bei Zuschlagserteilung im Miniwettbewerb als fix und ist unbedingt einzuhalten.
Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (auch für die Helmholtzinstitute Mainz und Jena) und die FAIR GmbH beschaffen Server für den Ersatz und die Erweiterung wissenschaftlicher Computing-Systeme, hierzu gehören Server für Rechencluster (Los A), für Speichersysteme (Los B) und für wissenschaftliche Infrastruktursysteme (Los C).
In den nächsten Jahren erwarten wir einen erhöhten Bedarf (etwa 8 Mio EUR) an neuer Hardware.
Die Vereinbarung soll für einen Zeitraum von 24 Monaten gelten mit der Option, zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Zur Deckung dieses Bedarfs soll eine Rahmenvereinbarung mit bis zu 3 Auftragnehmern pro Los abgeschlossen werden. Es werden also bis zu 9 Verträge mit max. 9 Bietern abgeschlossen. Die Bieter können auch den Zuschlag für 2 oder alle Lose erhalten, wenn die Wertung entsprechend ausfällt. In diesem Fall werden mit den entsprechenden Vertragspartnern 2 oder mehrere Verträge abgeschlossen.
Eine feste Abnahmemenge über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird nicht garantiert. Die Bewertung der Ausschreibung erfolgt anhand einer Initialbestellung. Für die Rahmenvereinbarung erfolgt der Zuschlag an die Bieter, die nach Auswertung der Auswahlkriterien aus dem LV und der Punktzahl in der zugehörigen Wertungsmatrix die höchsten Wertungskennzahlen erhalten Der Zuschlag für die Initialbestellung geht an den Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Die Angabe zur Lieferzeit gilt als fix vereinbart und muss unbedingt eingehalten werden. Mit Abschluss dieser Rahmenvereinbarung geht GSI jedoch noch keinerlei Verpflichtung zu weiteren Bestellungen ein.
Zum Abschluss der Rahmenvereinbarung werden in dieser Leistungsbeschreibung u. a. Beispieltypen von Servern im Rahmen der Initialbeschaffung beschrieben. Diese dienen zur Orientierung unseres typischen Bedarfs. Die tatsächlich über die Vertragslaufzeit bestellten Server können je nach Einsatzzweck in ihrer Ausstattung variieren.
Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung (ausgenommen der Initialbestellung nach Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle) wird der Auftraggeber unter den Vertragspartnern einen erneuten Aufruf zum Wettbewerb durchführen (sog. Mini-Wettbewerb).
Dazu erhalten bei konkretem Bedarf die Rahmenvertragspartner eine Anfrage mit der genauen Spezifikation des Servers. Hier erhält jeweils das wirtschaftlichste Angebot gemäß Wertungsmatrix den Zuschlag. Bei Angaben zum Lieferdatum, gilt dieses bei Zuschlagserteilung im Miniwettbewerb als fix und ist unbedingt einzuhalten.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Folgende Vergabeunterlagen wurden geändert und damit gelöscht:
— 2 Bewerbungsbedingungen;
— 5 Rahmenvereinbarung (hierzu: Änderung/teilweise Streichung des § 18 „Änderungen“ in der neuen Datei);
— 6 WertungsMatrix_LosA
und unter folgenden Namen
— 2 NEU Bewerbungsbedingungen 19.8.2020;
— 5 NEU Rahmenvereinbarung 19.8.2020;
— 6 NEU WertungsMatrix_LosA 19.8.2020
neu hochgeladen.
Die Ausschreibungsunterlagen wurden geändert/ergänzt. Für weitere Auskünfte, siehe entsprechende Ausschreibungsunterlagen.
Folgende Vergabeunterlagen wurden geändert und damit gelöscht:
— 2 Bewerbungsbedingungen;
— 5 Rahmenvereinbarung (hierzu: Änderung/teilweise Streichung des § 18 „Änderungen“ in der neuen Datei);
— 6 WertungsMatrix_LosA
und unter folgenden Namen
— 2 NEU Bewerbungsbedingungen 19.8.2020;
— 5 NEU Rahmenvereinbarung 19.8.2020;
— 6 NEU WertungsMatrix_LosA 19.8.2020
neu hochgeladen.
Die Ausschreibungsunterlagen wurden geändert/ergänzt. Für weitere Auskünfte, siehe entsprechende Ausschreibungsunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In den nächsten Jahren erwarten wir einen erhöhten Bedarf (etwa 8 Mio EUR) an neuer Hardware.
Quelle: OJS 2020/S 163-396401 (2020-08-19)
Ergänzende Angaben (2020-08-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (auch für die Helmholtzinstitute Mainz und Jena) und die FAIR GmbH beschaffen Server für den Ersatz und die Erweiterung wissenschaftlicher Computing-Systeme, hierzu gehören Server für Rechencluster (Los A), für Speichersysteme (Los B) und für wissenschaftliche Infrastruktursysteme (Los C).
In den nächsten Jahren erwarten wir einen erhöhten Bedarf (etwa 8 Mio EUR) an neuer Hardware.
Die Vereinbarung soll für einen Zeitraum von 24 Monaten gelten mit der Option, zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Zur Deckung dieses Bedarfs soll eine Rahmenvereinbarung mit bis zu 3 Auftragnehmern pro Los abgeschlossen werden. Es werden also bis zu 9 Verträge mit max. 9 Bietern abgeschlossen. Die Bieter können auch den Zuschlag für 2 oder alle Lose erhalten, wenn die Wertung entsprechend ausfällt. In diesem Fall werden mit den entsprechenden Vertragspartnern 2 oder mehrere Verträge abgeschlossen.
Eine feste Abnahmemenge über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird nicht garantiert. Die Bewertung der Ausschreibung erfolgt anhand einer Initialbestellung. Für die Rahmenvereinbarung erfolgt der Zuschlag an die Bieter, die nach Auswertung der Auswahlkriterien aus dem LV und der Punktzahl in der zugehörigen Wertungsmatrix die höchsten Wertungskennzahlen erhalten Der Zuschlag für die Initialbestellung geht an den Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Die Angabe zur Lieferzeit gilt als fix vereinbart und muss unbedingt eingehalten werden. Mit Abschluss dieser Rahmenvereinbarung geht GSI jedoch noch keinerlei Verpflichtung zu weiteren Bestellungen ein.
Zum Abschluss der Rahmenvereinbarung werden in dieser Leistungsbeschreibung u. a. Beispieltypen von Servern im Rahmen der Initialbeschaffung beschrieben. Diese dienen zur Orientierung unseres typischen Bedarfs. Die tatsächlich über die Vertragslaufzeit bestellten Server können je nach Einsatzzweck in ihrer Ausstattung variieren.
Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung (ausgenommen der Initialbestellung nach Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle) wird der Auftraggeber unter den Vertragspartnern einen erneuten Aufruf zum Wettbewerb durchführen (sog. Mini-Wettbewerb).
Dazu erhalten bei konkretem Bedarf die Rahmenvertragspartner eine Anfrage mit der genauen Spezifikation des Servers. Hier erhält jeweils das wirtschaftlichste Angebot gemäß Wertungsmatrix den Zuschlag. Bei Angaben zum Lieferdatum, gilt dieses bei Zuschlagserteilung im Miniwettbewerb als fix und ist unbedingt einzuhalten.
Im Einzelnen zur Wertung der Miniwettbewerbe:
In Los A, B und C sind die Angaben der angebotenen Energieeffizienz für die Ausschreibung, das Minimum für die künftigen Miniwettbewerbe.
In Los A wird das Leistungskriterium „Leistung in SPECrate2017_fp_base (SPEC CPU 2017; SPECrate2017 Floating Point; base) gemäß LV“ während der Vertragslaufzeit an den technischen Fortschritt angepasst, indem die Werte smin und smax verändert werden.
Für Systeme aus Los A darf der Preis in EUR pro SPECrate2017_fp_base maximal um einen Faktor 2 höher liegen, als das in der Ausschreibung (Initialbestellung) angegebene Preis/Leistungsverhältnis.
Für den Fall, dass alle im Miniwettbewerb eingereichten Angebote den Faktor aufgrund äußerer Umstände übersteigen, ist die Anforderung an seine Einhaltung für den jeweiligen Abruf aufgehoben.
Bitte beachten Sie an dieser Stelle vor allem die Leistungsbeschreibung ab Seite 1 unten bis Seite 3.
Außerdem wurde der RV § 6 angepasst.
Da aufgrund der begrenzten Zeichen im TED hier die Beschreibung nicht vollständig erfolgen kann, wird hier nur zusammengefasst und auf LV und RV verwiesen, wo alles ausformuliert ist.
Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (auch für die Helmholtzinstitute Mainz und Jena) und die FAIR GmbH beschaffen Server für den Ersatz und die Erweiterung wissenschaftlicher Computing-Systeme, hierzu gehören Server für Rechencluster (Los A), für Speichersysteme (Los B) und für wissenschaftliche Infrastruktursysteme (Los C).
In den nächsten Jahren erwarten wir einen erhöhten Bedarf (etwa 8 Mio EUR) an neuer Hardware.
Die Vereinbarung soll für einen Zeitraum von 24 Monaten gelten mit der Option, zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Zur Deckung dieses Bedarfs soll eine Rahmenvereinbarung mit bis zu 3 Auftragnehmern pro Los abgeschlossen werden. Es werden also bis zu 9 Verträge mit max. 9 Bietern abgeschlossen. Die Bieter können auch den Zuschlag für 2 oder alle Lose erhalten, wenn die Wertung entsprechend ausfällt. In diesem Fall werden mit den entsprechenden Vertragspartnern 2 oder mehrere Verträge abgeschlossen.
Eine feste Abnahmemenge über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird nicht garantiert. Die Bewertung der Ausschreibung erfolgt anhand einer Initialbestellung. Für die Rahmenvereinbarung erfolgt der Zuschlag an die Bieter, die nach Auswertung der Auswahlkriterien aus dem LV und der Punktzahl in der zugehörigen Wertungsmatrix die höchsten Wertungskennzahlen erhalten Der Zuschlag für die Initialbestellung geht an den Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Die Angabe zur Lieferzeit gilt als fix vereinbart und muss unbedingt eingehalten werden. Mit Abschluss dieser Rahmenvereinbarung geht GSI jedoch noch keinerlei Verpflichtung zu weiteren Bestellungen ein.
Zum Abschluss der Rahmenvereinbarung werden in dieser Leistungsbeschreibung u. a. Beispieltypen von Servern im Rahmen der Initialbeschaffung beschrieben. Diese dienen zur Orientierung unseres typischen Bedarfs. Die tatsächlich über die Vertragslaufzeit bestellten Server können je nach Einsatzzweck in ihrer Ausstattung variieren.
Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung (ausgenommen der Initialbestellung nach Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle) wird der Auftraggeber unter den Vertragspartnern einen erneuten Aufruf zum Wettbewerb durchführen (sog. Mini-Wettbewerb).
Dazu erhalten bei konkretem Bedarf die Rahmenvertragspartner eine Anfrage mit der genauen Spezifikation des Servers. Hier erhält jeweils das wirtschaftlichste Angebot gemäß Wertungsmatrix den Zuschlag. Bei Angaben zum Lieferdatum, gilt dieses bei Zuschlagserteilung im Miniwettbewerb als fix und ist unbedingt einzuhalten.
Im Einzelnen zur Wertung der Miniwettbewerbe:
In Los A, B und C sind die Angaben der angebotenen Energieeffizienz für die Ausschreibung, das Minimum für die künftigen Miniwettbewerbe.
In Los A wird das Leistungskriterium „Leistung in SPECrate2017_fp_base (SPEC CPU 2017; SPECrate2017 Floating Point; base) gemäß LV“ während der Vertragslaufzeit an den technischen Fortschritt angepasst, indem die Werte smin und smax verändert werden.
Für Systeme aus Los A darf der Preis in EUR pro SPECrate2017_fp_base maximal um einen Faktor 2 höher liegen, als das in der Ausschreibung (Initialbestellung) angegebene Preis/Leistungsverhältnis.
Für den Fall, dass alle im Miniwettbewerb eingereichten Angebote den Faktor aufgrund äußerer Umstände übersteigen, ist die Anforderung an seine Einhaltung für den jeweiligen Abruf aufgehoben.
Bitte beachten Sie an dieser Stelle vor allem die Leistungsbeschreibung ab Seite 1 unten bis Seite 3.
Außerdem wurde der RV § 6 angepasst.
Da aufgrund der begrenzten Zeichen im TED hier die Beschreibung nicht vollständig erfolgen kann, wird hier nur zusammengefasst und auf LV und RV verwiesen, wo alles ausformuliert ist.
Folgende Vergabeunterlagen wurden bzgl der hier vorgenommenen Ergänzung geändert und neu hochgeladen:
Alt:
— 1 Leistungsbeschreibung RV Server;
— 5 NEU Rahmenvereinbarung 19.8.2020.
Neu
— 1 NEU Leistungsbeschreibung RV Server 25.8.2020;
— 5 NEU NEU Rahmenvereinbarung 25.8.2020.
Folgende Vergabeunterlagen wurden bzgl der hier vorgenommenen Ergänzung geändert und neu hochgeladen:
Alt:
— 1 Leistungsbeschreibung RV Server;
— 5 NEU Rahmenvereinbarung 19.8.2020.
Neu
— 1 NEU Leistungsbeschreibung RV Server 25.8.2020;
— 5 NEU NEU Rahmenvereinbarung 25.8.2020.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Einzelnen zur Wertung der Miniwettbewerbe:
In Los A, B und C sind die Angaben der angebotenen Energieeffizienz für die Ausschreibung, das Minimum für die künftigen Miniwettbewerbe.
In Los A wird das Leistungskriterium „Leistung in SPECrate2017_fp_base (SPEC CPU 2017; SPECrate2017 Floating Point; base) gemäß LV“ während der Vertragslaufzeit an den technischen Fortschritt angepasst, indem die Werte smin und smax verändert werden.
In Los A wird das Leistungskriterium „Leistung in SPECrate2017_fp_base (SPEC CPU 2017; SPECrate2017 Floating Point; base) gemäß LV“ während der Vertragslaufzeit an den technischen Fortschritt angepasst, indem die Werte smin und smax verändert werden.
Für Systeme aus Los A darf der Preis in EUR pro SPECrate2017_fp_base maximal um einen Faktor 2 höher liegen, als das in der Ausschreibung (Initialbestellung) angegebene Preis/Leistungsverhältnis.
Für den Fall, dass alle im Miniwettbewerb eingereichten Angebote den Faktor aufgrund äußerer Umstände übersteigen, ist die Anforderung an seine Einhaltung für den jeweiligen Abruf aufgehoben.
Bitte beachten Sie an dieser Stelle vor allem die Leistungsbeschreibung ab Seite 1 unten bis Seite 3.
Außerdem wurde der RV § 6 angepasst.
Da aufgrund der begrenzten Zeichen im TED hier die Beschreibung nicht vollständig erfolgen kann, wird hier nur zusammengefasst und auf LV und RV verwiesen, wo alles ausformuliert ist.
Quelle: OJS 2020/S 167-403789 (2020-08-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (auch für die Helmholtzinstitute Mainz und Jena) und die FAIR GmbH beschaffen Server für den Ersatz und die Erweiterung wissenschaftlicher Computing-Systeme, hierzu gehören Server für Rechencluster (Los A), für Speichersysteme (Los B) und für wissenschaftliche Infrastruktursysteme (Los C).
In den nächsten Jahren erwarten wir einen erhöhten Bedarf (etwa 8 Mio EUR) an neuer Hardware.
Die Vereinbarung soll für einen Zeitraum von 24 Monaten gelten mit der Option, zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Zur Deckung dieses Bedarfs soll eine Rahmenvereinbarung mit bis zu 3 Auftragnehmern pro Los abgeschlossen werden. Es werden also bis zu 9 Verträge mit max. 9 Bietern abgeschlossen. Die Bieter können auch den Zuschlag für 2 oder alle Lose erhalten, wenn die Wertung entsprechend ausfällt. In diesem Fall werden mit den entsprechenden Vertragspartnern 2 oder mehrere Verträge abgeschlossen.
Eine feste Abnahmemenge über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird nicht garantiert. Die Bewertung der Ausschreibung erfolgt anhand einer Initialbestellung. Für die Rahmenvereinbarung erfolgt der Zuschlag an die Bieter, die nach Auswertung der Auswahlkriterien aus dem LV und der Punktzahl in der zugehörigen Wertungsmatrix die höchsten Wertungskennzahlen erhalten. Der Zuschlag für die Initialbestellung geht an den Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Die Angabe zur Lieferzeit gilt als fix vereinbart und muss unbedingt eingehalten werden. Mit Abschluss dieser Rahmenvereinbarung geht GSI jedoch noch keinerlei Verpflichtung zu weiteren Bestellungen ein.
Zum Abschluss der Rahmenvereinbarung werden in dieser Leistungsbeschreibung u. a. Beispieltypen von Servern im Rahmen der Initialbeschaffung beschrieben. Diese dienen zur Orientierung unseres typischen Bedarfs. Die tatsächlich über die Vertragslaufzeit bestellten Server können je nach Einsatzzweck in ihrer Ausstattung variieren.
Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung (ausgenommen der Initialbestellung nach Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle) wird der Auftraggeber unter den Vertragspartnern einen erneuten Aufruf zum Wettbewerb durchführen (sog. Mini-Wettbewerb).
Dazu erhalten bei konkretem Bedarf die Rahmenvertragspartner eine Anfrage mit der genauen Spezifikation des Servers. Hier erhält jeweils das wirtschaftlichste Angebot gemäß Wertungsmatrix den Zuschlag. Bei Angaben zum Lieferdatum, gilt dieses bei Zuschlagserteilung im Miniwettbewerb als fix und ist unbedingt einzuhalten.
Die Wertung des Miniwettbewerbs entspricht jedoch hinsichtlich der Leistungskriterien für die einzelnen Lose der Wertungsmatrix, die für die Ausschreibung (Initialbestellung) verwendet wurde.
Im Einzelnen zur Wertung der Miniwettbewerbe:
In Los A, B und C sind die Angaben der angebotenen Energieeffizienz für die Ausschreibung, das Minimum für die künftigen Miniwettbewerbe.
In Los A wird das Leistungskriterium „Leistung in SPECrate2017_fp_base (SPEC CPU 2017; SPECrate2017 Floating Point; base) gemäß LV“ während der Vertragslaufzeit an den technischen Fortschritt angepasst, indem die Werte smin und smax verändert werden.
Für Systeme aus Los A darf der Preis in EUR pro SPECrate2017_fp_base maximal um einen Faktor 2 höher liegen, als das in der Ausschreibung (Initialbestellung) angegebene Preis/Leistungsverhältnis.
Für den Fall, dass alle im Miniwettbewerb eingereichten Angebote den Faktor aufgrund äußerer Umstände übersteigen, ist die Anforderung an seine Einhaltung für den jeweiligen Abruf aufgehoben.
Bitte beachten Sie an dieser Stelle vor allem die Leistungsbeschreibung ab Seite 1 unten bis Seite 3.
Außerdem wurde der RV § 6 angepasst.
Da aufgrund der begrenzten Zeichen im TED hier die Beschreibung nicht vollständig erfolgen kann, wird hier nur zusammengefasst und auf LV und RV verwiesen, wo alles ausformuliert ist.
Die GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH (auch für die Helmholtzinstitute Mainz und Jena) und die FAIR GmbH beschaffen Server für den Ersatz und die Erweiterung wissenschaftlicher Computing-Systeme, hierzu gehören Server für Rechencluster (Los A), für Speichersysteme (Los B) und für wissenschaftliche Infrastruktursysteme (Los C).
In den nächsten Jahren erwarten wir einen erhöhten Bedarf (etwa 8 Mio EUR) an neuer Hardware.
Die Vereinbarung soll für einen Zeitraum von 24 Monaten gelten mit der Option, zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Zur Deckung dieses Bedarfs soll eine Rahmenvereinbarung mit bis zu 3 Auftragnehmern pro Los abgeschlossen werden. Es werden also bis zu 9 Verträge mit max. 9 Bietern abgeschlossen. Die Bieter können auch den Zuschlag für 2 oder alle Lose erhalten, wenn die Wertung entsprechend ausfällt. In diesem Fall werden mit den entsprechenden Vertragspartnern 2 oder mehrere Verträge abgeschlossen.
Eine feste Abnahmemenge über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird nicht garantiert. Die Bewertung der Ausschreibung erfolgt anhand einer Initialbestellung. Für die Rahmenvereinbarung erfolgt der Zuschlag an die Bieter, die nach Auswertung der Auswahlkriterien aus dem LV und der Punktzahl in der zugehörigen Wertungsmatrix die höchsten Wertungskennzahlen erhalten. Der Zuschlag für die Initialbestellung geht an den Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Die Angabe zur Lieferzeit gilt als fix vereinbart und muss unbedingt eingehalten werden. Mit Abschluss dieser Rahmenvereinbarung geht GSI jedoch noch keinerlei Verpflichtung zu weiteren Bestellungen ein.
Zum Abschluss der Rahmenvereinbarung werden in dieser Leistungsbeschreibung u. a. Beispieltypen von Servern im Rahmen der Initialbeschaffung beschrieben. Diese dienen zur Orientierung unseres typischen Bedarfs. Die tatsächlich über die Vertragslaufzeit bestellten Server können je nach Einsatzzweck in ihrer Ausstattung variieren.
Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung (ausgenommen der Initialbestellung nach Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle) wird der Auftraggeber unter den Vertragspartnern einen erneuten Aufruf zum Wettbewerb durchführen (sog. Mini-Wettbewerb).
Dazu erhalten bei konkretem Bedarf die Rahmenvertragspartner eine Anfrage mit der genauen Spezifikation des Servers. Hier erhält jeweils das wirtschaftlichste Angebot gemäß Wertungsmatrix den Zuschlag. Bei Angaben zum Lieferdatum, gilt dieses bei Zuschlagserteilung im Miniwettbewerb als fix und ist unbedingt einzuhalten.
Die Wertung des Miniwettbewerbs entspricht jedoch hinsichtlich der Leistungskriterien für die einzelnen Lose der Wertungsmatrix, die für die Ausschreibung (Initialbestellung) verwendet wurde.
Im Einzelnen zur Wertung der Miniwettbewerbe:
In Los A, B und C sind die Angaben der angebotenen Energieeffizienz für die Ausschreibung, das Minimum für die künftigen Miniwettbewerbe.
In Los A wird das Leistungskriterium „Leistung in SPECrate2017_fp_base (SPEC CPU 2017; SPECrate2017 Floating Point; base) gemäß LV“ während der Vertragslaufzeit an den technischen Fortschritt angepasst, indem die Werte smin und smax verändert werden.
Für Systeme aus Los A darf der Preis in EUR pro SPECrate2017_fp_base maximal um einen Faktor 2 höher liegen, als das in der Ausschreibung (Initialbestellung) angegebene Preis/Leistungsverhältnis.
Für den Fall, dass alle im Miniwettbewerb eingereichten Angebote den Faktor aufgrund äußerer Umstände übersteigen, ist die Anforderung an seine Einhaltung für den jeweiligen Abruf aufgehoben.
Bitte beachten Sie an dieser Stelle vor allem die Leistungsbeschreibung ab Seite 1 unten bis Seite 3.
Außerdem wurde der RV § 6 angepasst.
Da aufgrund der begrenzten Zeichen im TED hier die Beschreibung nicht vollständig erfolgen kann, wird hier nur zusammengefasst und auf LV und RV verwiesen, wo alles ausformuliert ist.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Eine feste Abnahmemenge über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird nicht garantiert. Die Bewertung der Ausschreibung erfolgt anhand einer Initialbestellung. Für die Rahmenvereinbarung erfolgt der Zuschlag an die Bieter, die nach Auswertung der Auswahlkriterien aus dem LV und der Punktzahl in der zugehörigen Wertungsmatrix die höchsten Wertungskennzahlen erhalten. Der Zuschlag für die Initialbestellung geht an den Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Die Angabe zur Lieferzeit gilt als fix vereinbart und muss unbedingt eingehalten werden. Mit Abschluss dieser Rahmenvereinbarung geht GSI jedoch noch keinerlei Verpflichtung zu weiteren Bestellungen ein.
Eine feste Abnahmemenge über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird nicht garantiert. Die Bewertung der Ausschreibung erfolgt anhand einer Initialbestellung. Für die Rahmenvereinbarung erfolgt der Zuschlag an die Bieter, die nach Auswertung der Auswahlkriterien aus dem LV und der Punktzahl in der zugehörigen Wertungsmatrix die höchsten Wertungskennzahlen erhalten. Der Zuschlag für die Initialbestellung geht an den Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Die Angabe zur Lieferzeit gilt als fix vereinbart und muss unbedingt eingehalten werden. Mit Abschluss dieser Rahmenvereinbarung geht GSI jedoch noch keinerlei Verpflichtung zu weiteren Bestellungen ein.
Die Wertung des Miniwettbewerbs entspricht jedoch hinsichtlich der Leistungskriterien für die einzelnen Lose der Wertungsmatrix, die für die Ausschreibung (Initialbestellung) verwendet wurde.
Bezeichnung des Loses: Los A – Compute Server
Kurze Beschreibung:
Wir erwarten Ihr Angebot für 310 Compute-Server, die den oben unter „Allgemeine Anforderungen“ und den im Folgenden genannten technischen Eigenschaften entsprechen:
—— Eine oder mehrere CPUs mit zusammen mindestens 48 physikalischen CPU-Kernen pro Rechenknoten und maximal 150 physikalischen CPU-Kernen pro Rechenknoten. Es können sowohl Einzel- als auch Mehrfachsockelsysteme ge-liefert werden. [Ausschlusskriterium]
—— Eine oder mehrere CPUs mit zusammen mindestens 48 physikalischen CPU-Kernen pro Rechenknoten und maximal 150 physikalischen CPU-Kernen pro Rechenknoten. Es können sowohl Einzel- als auch Mehrfachsockelsysteme ge-liefert werden. [Ausschlusskriterium]
— Die Architektur der CPUs muss dem Typ x86-64 (auch bezeichnet als x64, AMD64, Intel 64) entsprechen. Die CPUs müssen außerdem die Befehlssatzerweiterung AVX-2 unterstützen. [Ausschlusskriterium],
— Mindestens 4 GByte Hauptspeicher pro physikalischem CPU-Kern. Für das Minimalsystem mit 48 physikalischen CPU-Kernen ergibt sich hierdurch eine Arbeitsspeicher-Minimalausstattung von 192 GByte. [Ausschlusskriterium],
— Die Speicherbausteine müssen vom Mainboard-Herstellers für Mainboard und CPU freigegeben worden sein und über Fehlerkorrektur (ECC) verfügen. [Ausschlusskriterium],
— Es ist sicher zu stellen, dass die Speicherbausteine den maximalen CPU-Zugriffstakt (DDR-Frequency) unterstützen. [Ausschlusskriterium],
— Es sind alle Arbeitsspeicherkanäle der CPU mit mindestens einem Speicherbaustein (DIMM) zu bestücken. Alle Arbeitsspeicherkanäle sind gleich zu bestücken. [Ausschlusskriterium]
— Mit Schnittstelle m.2 oder U.2 [Ausschlusskriterium],
— Mindestens 5 000 TBW. [Ausschlusskriterium]],
— Einer MTBF von mindestens 2 Millionen Stunden. [Ausschlusskriterium],
— Die Lesegeschwindigkeit muss über 3 000 MB/s und die Schreibgeschwindigkeit über 1 500 MB/s liegen [Ausschlusskriterium],
— Der Durchsatz muss mindestens 300 000 IOPS lesend und 100 000 IOPS schreibend betragen. [Ausschlusskriterium],
— Diese SSD wird als Systemlaufwerk eingesetzt. Die SSD muss daher als Boot-Medium dienen können. [Ausschlusskriterium],
—— Mindestens eine Mellanox ConnectX-4 Infiniband Netzwerk-Schnittstelle mit mindestens FDR (56Gbit/s), vergleichbar oder besser [Ausschlusskriterium],
— Mit „Boot over Infiniband“ Unterstützung verfügbar und aktiviert. [Ausschlusskriterium],
—— Für den Rechenknoten ist die Leistung in SPECrate(R)2017_fp_base (SPEC CPU(R) 2017; SPEC(R)rate2017 Floating Point; base) anzugeben. [Leistungskriterium],
— Vom Anbieter durchgeführte und dokumentierte Messung gemäß den Vorgaben von SPEC CPU 2017 (SPEC CPU 2017 Run and Reporting Rules) auf einem dem Angebot entsprechenden Rechenknoten,
—— Angebote, die die in der Wertungsmatrix spezifizierte minimale Leistung von SPECrate(R)2017_fp_base =120 nicht erreichen, werden nicht berücksichtig. [Ausschlusskriterium]
Beschreibung der Optionen:
Für die Initialbestellung ist als Option der Einbau mit anzubieten (siehe Angebotsformblatt der einzelnen Lose)
Bei den künftigen Abrufen erfolgt der Einbau ebenfalls auf Anfrage
Bezeichnung des Loses: Los B – Storage-Server
Kurze Beschreibung:
Wir erwarten Ihr Angebot für 70 Storage-Server, die den oben unter „Allgemeine Anforderungen“ und den im Folgenden genannten technischen Eigenschaften entsprechen. Die Server dienen zur Erweiterung eines bestehenden Systems und unterliegen dadurch besonderen Kompatibilitätsanforderungen in Hinblick auf die eingesetzten Komponenten.
Wir erwarten Ihr Angebot für 70 Storage-Server, die den oben unter „Allgemeine Anforderungen“ und den im Folgenden genannten technischen Eigenschaften entsprechen. Die Server dienen zur Erweiterung eines bestehenden Systems und unterliegen dadurch besonderen Kompatibilitätsanforderungen in Hinblick auf die eingesetzten Komponenten.
Jeder Storage-Server muss mit den installierten Datenplatten eine Kapazität von brutto 700
Terabyte plus Kapazität der Systemlaufwerke bereitstellen [Ausschlusskriterium].
— Technische Eigenschaften der Storage-Server
—— Jeder File-Server muss mit 2 CPUs ausgestattet sein (Doppelprozessorsystem). [Ausschlusskriterium],
—— Die Architektur der CPUs muss dem Typ x86-64 (auch bezeichnet als x64, AMD64, Intel 64) entsprechen. Die CPUs müssen außerdem die Befehlssatzerweiterung AVX-2 unterstützen. [Ausschlusskriterium],
—— Es müssen mindestens 12 physikalische Kerne pro CPU vorhanden sein. [Ausschlusskriterium],
—— Die Basisfrequenz der CPUs muss gleich oder größer 2.2 GHz sein. [Ausschlusskriterium],
—— Jeder File-Server muss 384 GB ECC-RAM bereitstellen. [Ausschlusskriterium],
—— Datenplatten und Systemlaufwerke sind an SAS-3-Controllern zu betreiben. [Ausschlusskriterium],
—— Jedes Enclosure ist an einem separaten SAS-3-Controller zu betreiben. [Ausschlusskriterium],
—— Die SAS-Controller müssen über JBOD-Funktionalität verfügen. [Ausschlusskriterium],
—— Die SAS-Controller müssen vom Typ LSI 9311-8i/9300-8e oder vergleichbar sein. [Ausschlusskriterium],
—— Zur Erhöhung von Durchsatz und Verfügbarkeit muss das Enclosure zweikanalig an den SAS-Controller angeschlossen sein. [Ausschlusskriterium],
—— Die Anbindung der Datenplatten im File-Server muss ebenfalls zweikanalig erfolgen. [Ausschlusskriterium],
—— Die Festplatten müssen über eine SAS-3 Backplane mit den Controllern verbunden sein. [Ausschlusskriterium],
— über 5 Jahre gemittelt muss mindestens 1 DWPD erreicht werden, d. h. bei 480 GB Kapazität 876 TBW oder mehr,
— die MTBF muss 2 Millionen Stunden oder mehr betragen,
— die Lesegeschwindigkeit muss über 500 MB/s und die Schreibgeschwindigkeit über 400 MB/s liegen,
Insofern diese Systemplatten an den SAS-Controller angeschlossen sind, muss dieser über Raid-1-Funktionalität verfügen. [Ausschlusskriterium]
— Datenplatten
— Formfaktor: 3.5 Zoll,
— Drehzahl: 7200 RPM,
— Cache: mindestens 256 MB,
— Schnittstelle: 12 Gb/s SAS Interface,
— MTBF: mindestens 2.5 Millionen Stunden,
— Fehlerrate: 1 in 1015 gelesene Bits oder besser,
— Sektoren: 4KB nativ,
—— Platten mit Shingled Magnetic Recording sind nicht zugelassen. [Ausschlusskriterium]
Der Zusammenschluß der Datenplatten erfolgt als ZFS RAIDZ2.
—— Es muss möglich sein, jede Einheit d. h. jeden File-Server und jedes Enclosure durch Bestücken vorhandener leerer Slots mit jeweils mindestens 2 zusätzlichen Hot-Spare-Datenplatten abzusichern. [Ausschlusskriterium],
—— Aus diesen Anforderungen und der vorgeschriebenen Brutto-Kapazität der Server von 700 Terabyte (siehe oben) ergibt sich eine Anzahl von 70 Datenplatten, mit der Möglichkeit weitere 4 Datenplatten als Hot-Spares nachrüsten zu können,
—— Für jede Server-Enclosure-Kombination muss eine zusätzliche unverbaute Datenplatte mitgeliefert werden, die in Typ und Kapazität den verbauten Datenplatten entsprechen muss. [Ausschlusskriterium],
—— Der Austausch von Festplatten muss im laufenden Betrieb und ohne weitere Auswirkungen auf die betroffene oder andere ZFS-Gruppen stattfinden können. [Ausschlusskriterium],
— Mindestens eine Mellanox FDR ConnectX-3 Dual-Port Infiniband Netzwerk Schnittstelle (56Gbit/s) mit „Boot over Infiniband“ Unterstützung, vergleichbar oder besser. [Ausschlusskriterium],
Bezeichnung des Loses: Los C – Hypervisor- und Standardserver
Kurze Beschreibung:
Wir erwarten Ihr Angebot für 2 Hypervisor-Server und 10 Standard-Server, die den oben unter „Allgemeine Anforderungen“ und den im Folgenden genannten technischen Eigenschaften entsprechen
—— Jeder Hypervisor-Server muss mit 2 CPUs ausgestattet sein (Doppelprozessorsystem). [Ausschlusskriterium],
—— Es müssen mindestens 8 physikalische Kerne pro CPU vorhanden sein. [Ausschlusskriterium]],
—— Die Basisfrequenz der CPUs muss gleich oder größer 2.4 GHz sein. [Ausschlusskriterium],
—— Jeder Hypervisor-Server muss mindestens 384 GB ECC-RAM DDR4 2933 oder besser bereitstellen. [Ausschlusskriterium],
—— Die Hypervisor-Server müssen vom Typ 2 HE, 12 Bay 3,5" oder 24 Bay 2,5" oder vergleichbar sein. [Ausschlusskriterium],
—— Die 12 bzw. 24 möglichen Laufwerke müssen über eine entsprechende Backplane angesteuert werden. [Ausschlusskriterium],
—— Die SSDs müssen in den vorhandenen Platteneinschüben verbaut sein und ohne Öffnen des Gehäuses getauscht werden können. [Ausschlusskriterium],
—— Alle Disks müssen über Hardware-RAID-Controller vom Typ Broadcom MegaRAID SAS 9361-8i oder vergleichbar angebunden werden. [Ausschlusskriterium],
Zur Absicherung vor Datenverlust im Falle eines Stromausfalls müssen die RAID-Controller mit einem Kondensatorgestützten Flash-Speicher ausgestattet sein. Der RAID-Controller muss die üblichen RAID-Modi 0, 1, 5, 6, 10, 50, 60 unterstützen,
—— 12 SSDs mit mindestens jeweils 960 GB netto Speicherkapazität [Ausschlusskriterium],
—— Über 5 Jahre gemittelt muss mindestens 3 DWPD erreicht werden, d. h. 5 000 TBW oder besser. [Ausschlusskriterium],
—— Die MTBF muss 2 Millionen Stunden oder mehr betragen. [Ausschlusskriterium],
—— Die Lese- und Schreibgeschwindigkeit muss jeweils über 500 MB/s liegen. [Ausschlusskriterium],
—— Der Durchsatz muss mindestens 90 000 IOPS lesend und 50 000 IOPS schreibend betragen. [Ausschlusskriterium],
—— Zwei der SSDs müssen als Systemplatten über ein RAID-1 abgesichert sein. [Ausschlusskriterium],
— Mindestens eine Mellanox ConnectX-4 Dual-Port Netzwerk Schnittstelle (FDR Infiniband 56GB/s) mit „Boot over Infiniband“ Unterstützung, vergleichbar oder besser. [Ausschlusskriterium],
Technische Eigenschaften der Standard-Server
—— Die Server müssen vom Typ 2 HE mit 12 Bay 3,5" Platteneinschüben oder vergleichbar sein. [Ausschlusskriterium],
—— Jeder Server muss mit mindestens einer CPUs des Typs x86-64 (auch bezeichnet als x64, AMD64, Intel 64) ausgestattet sein. [Ausschlusskriterium],
—— Es müssen mindestens 8 physikalische Kerne vorhanden sein. [Ausschlusskriterium],
—— Jeder Server muss 32 GB ECC-RAM DDR4 2400 oder besser bereitstellen. [Ausschlusskriterium],
—— Die 12 möglichen Laufwerke müssen über eine entsprechende Backplane angesteuert werden. [Ausschlusskriterium],
—— Alle vorhandenen Platteneinschübe müssen mit Laufwerken bestückt und verwendet werden können ohne dass die angebotene Hardware nachgerüstet werden muss. [Ausschlusskriterium],
—— Alle Laufwerke müssen über einen Hardware-RAID-Controller vom Typ Broadcom SAS 9341 4i oder vergleichbar angebunden werden. [Ausschlusskriterium],
—— Jeder Server muss als Systemplatten über 2 SSDs mit mindestens 480 GB Speicherkapazität verfügen. [Ausschlusskriterium],
—— Über 5 Jahre gemittelt müssen mindestens 0.75 DWPD erreicht werden (bei einer Kapazität von 480GB also 650 TBW oder besser). [Ausschlusskriterium],
—— Die Lesegeschwindigkeit muss über 500 MB/s und die Schreibgeschwindigkeit über 300 MB/s liegen. [Ausschlusskriterium],
—— Der Durchsatz muss mindestens 80 000 IOPS lesend und 30 000 IOPS schreibend betragen. [Ausschlusskriterium],
—— Die Server müssen mindestens 2 10GBASE-T Ethernet-Schnittstellen haben. [Ausschlusskriterium],
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1, 64291 Darmstadt
FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH Planckstr. 1, 64291 Darmstadt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 – 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 – 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).