Das KRZN beabsichtigt je ausgeschriebenem Los (insgesamt zwei Lose) den Abschluss von jeweils einer Rahmenvereinbarung (Rahmenvertrag) mit jeweils einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV (eine Rahmenvereinbarung mit je einem Auftragnehmer je Los) und einer Vertragslaufzeit von 48 (achtundvierzig) Monaten über die produkt-/herstellerspezifische Lieferung von interaktiven Displays in unterschiedlichen Leis-tungsklassen nebst Zubehör und entsprechenden Serviceleistungen jeweils gemäß den Bedingungen des Kriterienkatalogs in Form eines je Los als Rahmenvereinbarung abzu-schließenden EVB-IT Kaufvertrags und EVB-IT Pflegevertrags S. Die zu beschaffenden Displays werden folglich im Falle des Abrufs aus dem Rahmenvertrag grundsätzlich durch Kauf erworben. — Los 1: Hersteller SMART; — Los 2: Hersteller Promethean.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-14.
Auftragsbekanntmachung (2020-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten
Referenznummer: X-KRZN-2020-0008
Kurze Beschreibung:
Das KRZN beabsichtigt je ausgeschriebenem Los (insgesamt zwei Lose) den Abschluss von jeweils einer Rahmenvereinbarung (Rahmenvertrag) mit jeweils einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV (eine Rahmenvereinbarung mit je einem Auftragnehmer je Los) und einer Vertragslaufzeit von 48 (achtundvierzig) Monaten über die produkt-/herstellerspezifische Lieferung von interaktiven Displays in unterschiedlichen Leis-tungsklassen nebst Zubehör und entsprechenden Serviceleistungen jeweils gemäß den Bedingungen des Kriterienkatalogs in Form eines je Los als Rahmenvereinbarung abzu-schließenden EVB-IT Kaufvertrags und EVB-IT Pflegevertrags S. Die zu beschaffenden Displays werden folglich im Falle des Abrufs aus dem Rahmenvertrag grundsätzlich durch Kauf erworben.
— Los 1: Hersteller SMART;
— Los 2: Hersteller Promethean.
Das KRZN beabsichtigt je ausgeschriebenem Los (insgesamt zwei Lose) den Abschluss von jeweils einer Rahmenvereinbarung (Rahmenvertrag) mit jeweils einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV (eine Rahmenvereinbarung mit je einem Auftragnehmer je Los) und einer Vertragslaufzeit von 48 (achtundvierzig) Monaten über die produkt-/herstellerspezifische Lieferung von interaktiven Displays in unterschiedlichen Leis-tungsklassen nebst Zubehör und entsprechenden Serviceleistungen jeweils gemäß den Bedingungen des Kriterienkatalogs in Form eines je Los als Rahmenvereinbarung abzu-schließenden EVB-IT Kaufvertrags und EVB-IT Pflegevertrags S. Die zu beschaffenden Displays werden folglich im Falle des Abrufs aus dem Rahmenvertrag grundsätzlich durch Kauf erworben.
Das KRZN beabsichtigt je ausgeschriebenem Los (insgesamt zwei Lose) den Abschluss von jeweils einer Rahmenvereinbarung (Rahmenvertrag) mit jeweils einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV (eine Rahmenvereinbarung mit je einem Auftragnehmer je Los) und einer Vertragslaufzeit von 48 (achtundvierzig) Monaten über die produkt-/herstellerspezifische Lieferung von interaktiven Displays in unterschiedlichen Leis-tungsklassen nebst Zubehör und entsprechenden Serviceleistungen jeweils gemäß den Bedingungen des Kriterienkatalogs in Form eines je Los als Rahmenvereinbarung abzu-schließenden EVB-IT Kaufvertrags und EVB-IT Pflegevertrags S. Die zu beschaffenden Displays werden folglich im Falle des Abrufs aus dem Rahmenvertrag grundsätzlich durch Kauf erworben.
Das KRZN beabsichtigt je ausgeschriebenem Los (insgesamt zwei Lose) den Abschluss von jeweils einer Rahmenvereinbarung (Rahmenvertrag) mit jeweils einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV (eine Rahmenvereinbarung mit je einem Auftragnehmer je Los) und einer Vertragslaufzeit von 48 (achtundvierzig) Monaten über die produkt-/herstellerspezifische Lieferung von interaktiven Displays in unterschiedlichen Leis-tungsklassen nebst Zubehör und entsprechenden Serviceleistungen jeweils gemäß den Bedingungen des Kriterienkatalogs in Form eines je Los als Rahmenvereinbarung abzu-schließenden EVB-IT Kaufvertrags und EVB-IT Pflegevertrags S. Die zu beschaffenden Displays werden folglich im Falle des Abrufs aus dem Rahmenvertrag grundsätzlich durch Kauf erworben.
— Los 1: Hersteller SMART;
— Los 2: Hersteller Promethean.
Bezeichnung des Loses: Smart
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von interaktiven Displays des Herstellers SMART für Schulen im Verbandsgebiet des KRZN einschließlich Service-/Pflegeleistungen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 7 000 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des Loses: Promethean
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von interaktiven Displays des Herstellers Promethean für Schulen im Verbandsgebiet des KRZN einschließlich Service-/Pflegeleistungen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 250 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Grefrath, Tönisvorst, Viersen, Willich, Rheinberg, Kreis Wesel.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Gesamtumsatz bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie - sofern vorhanden - den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags (Lieferung von interaktiven Displays des Herstellers SMART und/oder Promethean) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Gesamtumsatz bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie - sofern vorhanden - den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags (Lieferung von interaktiven Displays des Herstellers SMART und/oder Promethean) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
2. Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 1 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsjahr oder die Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 1 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsjahr oder die Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es finden bei der die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) Anwendung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt
1. Mit dem Angebot ist eine unterschriebene Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt.
2. Mit dem Angebot ist eine unterschriebene Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie für Bieter und Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie für Bieter und Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln
Quelle: OJS 2020/S 136-334222 (2020-07-14)