Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung, dass der Auftraggeberin immer die/der aktuelle Ansprechpartner/in für die Vertragsabwicklung bekanntgegeben wird. (A);
— Nur managed bandwidth Bieter:
Bitte legen Sie dem Angebot die Produktbeschreibungen der managed bandwidth Produkte, aus denen die angebotenen Bandbreiten sowie die technischen Leistungsmerkmale der geforderten Verbindungen hervorgehen bei. (A);
— managed bandwidth und/oder dark fiber Bieter:
Benennung von 2 Referenzkunden, bei denen die geforderten Verbindungsarten im Einsatz sind. (A);
— managed bandwidth und/oder dark fiber Bieter:
Angabe des Versorgungsgebietes des Bieters, in dem er die geforderten Verbindungen bereitstellen kann. (A);
— Punkt zu Multi-Punkt („point to multi-point“) Bieter:
Bitte legen Sie dem Angebot die Produktbeschreibungen der „point to multi-point“ Produkte, aus denen die angebotenen Bandbreiten sowie die technischen Leistungsmerkmale der geforderten Verbindungen hervorgehen bei. (A);
— Punkt zu Multi-Punkt („point to multi-point“) Bieter:
Benennung von 2 Referenzkunden, bei denen die geforderten Verbindungsarten im Einsatz sind. (A);
— wir erklären uns damit einverstanden, an 14-tägigen Status-Meetings gemäß Anlage 1 zum Vertrag – Ergänzende Vereinbarungen Kapitel 11 teilzunehmen. Diese Meetings sind unabhängig von der Realisierung einer Leitung und können persönlich oder telefonisch erfolgen. Die Wahl der Art der Meetings unterliegt dem Auftraggeber. (A);
— wir verpflichten uns, nach dem Zuschlag bei einem Miniwettbewerb die in Anlage 1 zum Vertrag – Ergänzende Vereinbarungen Kapitel 11 geforderte Auftragseingangsbestätigung, Auftragsbestätigung und Funktionsbereitschaftserklärung für jede Leitung proaktiv und fristgerecht an die Auftraggeberin zu schicken. (A);
— wir verpflichten uns, die Auftragsbestätigung und die Funktionsbereitschaftserklärung für jeden Miniwettbewerb gesondert zu erstellen und hierfür das von der Auftraggeberin nach dem Zuschlag zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden. (A);
— wir verpflichten uns, uns nach dem Zuschlag bei einem Miniwettbewerb mit dem von der Auftraggeberin genannten Vermögen- und Bauamt in Verbindung und klärt die Hauseinführung/den Hausübergabepunkt in der anzubindenden Dienststelle ab. (A);
— die Inhouseverkabelung wird vom Land im Auftrag der Auftraggeberin selbständig durchgeführt. Wir patchen unser Singlemode/Multimode Kabel auf ein durch das Land vorgegebenes Fasernpaar. (A);
— wir verpflichten uns, nach Erstellung der Auftragsbestätigung (AB) und während des Sechs-Wochenzeitraums (siehe Anlage 1 zum Vertrag – Ergänzende Vereinbarungen Kapitel 11) bis zum Realisierungstermin unaufgefordert einen wöchentlichen Statusbericht an die Auftraggeberin zu liefern. (A);
— wir verpflichten uns, sämtliche Verzögerungen – auch solche, die wir nicht zu vertreten haben – sofort bei Bekanntwerden der Auftraggeberin zu melden, auch wenn die Sechswochenfrist noch nicht erreicht ist. (A);
— wir bestätigen, dass die Entgegennahme einer Störung durch einen 24/7 Erreichbarkeit garantiert ist und dass wir die in Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung genannten Antwort- und Entstörzeiten einhalten werden. (A);
— wir bestätigen, dass wir im Fall von geplanten Betriebsunterbrechungen (Wartungsfenster) die Auftraggeberin mindestens 10 Arbeitstage (ohne Samstage) schriftlich im Voraus informieren werden. (A);
— die betrieblichen Anforderungen der Auftraggeberin stehen hierbei immer an erster Stelle. Im Fall eines Vetos durch die Auftraggeberin werden wir das geplante Wartungsfenster gemäß diesen Anforderungen entsprechend verschieben. (A);
— wir werden für Wartungsmeldungen grundsätzlich das von der Auftraggeberin nach dem Zuschlag zur Verfügung gestellte Formular verwenden. (A);
— wir verpflichten uns, bei Betriebsunterbrechungen der Auftraggeberin Proaktiv Equipment für eine Ersatzanbindung anzubieten und auf Wunsch zur Verfügung zu stellen. (A);
— sollten wir nicht in der Lage sein, eine solche Ersatzanbindung für die Dauer der Unterbrechung zur Verfügung zu stellen und kann diese von der Auftraggeberin gestellt werden, so verpflichten wir uns, dieses Equipment am Standort der Auftraggeberin oder an jedem anderen von der Auftraggeberin genannten Standort abzuholen und dieses an der betroffenen Dienststelle zu installieren. (A);
— wir akzeptieren, dass die Auftraggeberin – sollte uns keine der beiden vorgenannten Lösungen möglich sein – ein Drittunternehmen mit der Realisierung der Ersatzanbindung beauftragt und uns hierfür eine Aufwandspauschale i. H. v. 450,00 EUR in Rechnung stellt. (A);
— wir stimmen den Gründen, der Vorgehensweise und den Fristen zur Einleitung einer Eskalation gemäß Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung jeweils für Auftragsmanagement, Störungen und Wartungsarbeiten zu. (A);
— wir bestätigen, dass die Annahme einer Eskalation 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche möglich ist;
— wir verpflichten uns, Rechnungen monatlich wie in Anlage 1 zum Vertrag – Ergänzende Vereinbarungen Kapitel 9 beschrieben mit einem Vorlauf bis zum 15. des Folgemonats zur Genehmigung an die Auftraggeberin und die Rechnungen selbst bis spätestens Ende des Folgemonats zu erstellen. (A);
— wir verpflichten uns, Rechnungen nach Miniwettbewerben getrennt zu erstellen. (A);
— wir verpflichten uns, den Rechnungen grundsätzlich eine rechnungsbegleitende Unterlage unter Verwendung des von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formulars beizufügen. (A);
— wir erklären, dass wir die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen unserer Leistungserbringung berücksichtigen werden: (A);
— Standards und Kompendium des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere der Standards 200-2 und 200-3 im Rahmen der Erstellung eines Info-Sicherheitskonzepts;
— Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG), des Landes (LDSG BW) in der neuen Fassung und DS-GVO;
— wir erklären, dass das seitens der Auftraggeberin übermittelte Muster „Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO“ (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO) zur Kenntnis genommen worden ist. (A);
— wir erklären uns damit einverstanden, dass mit Zuschlag im Bedarfsfall die oben genannte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO) bezüglich im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten mit der Auftraggeberin geschlossen wird. (A);
— wir erklären uns damit einverstanden, mit Abschluss der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß DS-GVO, unter Berücksichtigung des zur Verfügung gestellten Aufbaus (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO), der Auftraggeberin zur Verfügung zu stellen. (A);
— wir erklären, dass die Auftraggeberin Kontrollen zur Einhaltung und Berücksichtigung des Vorgenannten bei uns durchführen kann. (A).