Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen
Zum Nachweis der technischen u. beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage „07_Vordruck_Referenzen" mind. 2 gleichwertige Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand u. Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folg. Angaben zu machen:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift u. Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung — gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
— Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die die Herstellung (Datenübernahme u. -prüfung, Druckformherstellung, Druck, buchbinderische Weiterverarbeitung u. Lieferung) einer Drucksache mit folgenden Merkmalen umfassen:
— kleinformatige Broschüren mit PUR-Klebebindung;
— Format DIN A6 bis DIN A5;
— Seitenumfang von mind. 96 Seiten Inhalt zzgl. mind. 4 Seiten Umschlag;
— Auflage von mind. 5 000 Exemplaren;
— Druck Umschlag: mind. 3/0-farbig aus Euroskala, zzgl. Dispersionslack matt außen;
— Druck Inhalt: mind. 1/1-farbig Schwarz;
— Eine der Referenzen muss zusätzlich als Leistungsteil mindestens die Ausführung von Satzkorrekturen in einer Fremdsprache in bestehenden Druckvorlagen u. die Herstellung der druckreifen PDF/X-3-Datei beinhalten.
— Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
— Für die Referenzen ist zwingend die Vorlage „07_Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1 x je Referenz). Es sind 2 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist u. in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit u. legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen u. beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.