Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs – ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung. Auf § 97 GWB (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Weiterhin sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
— Eigenerklärung zum Urheberrecht;
— ausgefüllte Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B);
— ausgefüllte Anlage „Anbieterfragebogen an die Grundkonzeption der Büromöbel“;
— Einzelnachweise bzw. Eigenerklärung zur Erfüllung der Mindestanforderungen der Punkte 2.2, 2.3 und 2.4 der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B);
— Prospekte, Datenblätter und Produktbeschreibungen, aus denen eindeutig die Bauweise, die Umwelteigenschaften, die technischen Daten, Funktion und Beschaffenheit der Artikel hervorgehen und benannt werden;
— Zertifikat (CE-Zeichen, GS-Zeichen, DGUV, LGA oder vergleichbare Zertifikate) über die Zertifizierung von Sitz-Steh-Arbeitstischen für Ergonomie und Sicherheit wie auch die elektrische Sicherheit.
— Dekormuster gem. Nr. 1.14 Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A):
Grundsätzlich sollen die angebotenen Dekore zu den Farben und Oberflächenstrukturen der bereits vorhandenen Büromöbel beim Endkunden passen, um eine langfristige und größtmögliche Einheitlichkeit, insbesondere bei Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen, garantieren zu können. Daher sollen die angebotenen Dekore nachfolgenden Referenzdekoren entsprechen bzw. sollen sie von vergleichbarer Art, hinsichtlich Farbe und Oberflächenstruktur, sein.
— Buche natur – Pfleiderer R 24010 MO;
— Königsahorn – Pfleiderer R27001 VV;
— Lichtgrau – Pfleiderer U12188 VV;
— Royaleiche – Pfleiderer R 20068 VV (Oak hell);
— Lindbergeiche grau – Pfleiderer R 20007 VV;
— Wildbirne – Pfleiderer R41004 VV (Wildbirne natur).
Um die Vergleichbarkeit der angebotenen Dekore feststellen zu können, sind parallel zu den Angebotsunterlagen, bis zum Ablauf der Angebotsfrist, auf dem Postweg die o. g. Dekormuster im DIN A4-Format einzureichen. Dekormuster in Katalogen mit kleineren „Farbkärtchen“ sind nicht ausreichend. Es sind für alle 3 Abschnitte nur einmal (1x) Muster der oben benannten Dekore abzugeben.
Bei den eingereichten Dekormustern muss klar erkennbar sein, um welches Dekor es sich handelt und vom welchem Bieter sie eingereicht wurden.
Der Bieter hat hierfür die Muster mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebots- und Adressaufkleber zu versehen.
Der Umschlag / das Paket ist zu adressieren an das:
Logistik Zentrum Niedersachsen
— Landesbetrieb
Außenstelle Hannover
Podbielskistr. 166
30177 Hannover
Der so gekennzeichnete, fest verschlossene Umschlag / Paket muss dem LZN – Außenstelle Hannover – bis zum Ablauf der Angebotsfrist zugestellt werden.
Die Einreichung und Überlassung der Dekormuster ist für den Auftraggeber kostenfrei. Die Muster des obsiegenden Bieters verbleiben beim Auftraggeber, um über die gesamte Vertragslaufzeit die angebotene Qualität zu überprüfen. Die Muster der Bieter, die keinen Zuschlag erhalten, werden nach Zuschlagserteilung an den jeweiligen Bieter zurückgesandt, sofern dem Angebot ein Retouraufkleber beigefügt ist, ansonsten verbleiben die Muster beim Auftraggeber.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsunterlagen ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal des Landes Niedersachsen abzugeben sind. Den Mustern sind keine Angebotsunterlagen beizufügen!
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform
https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Für den Fall, dass ein bereits abgegebenes Angebot innerhalb der Angebotsfrist geändert werden soll, hat der Bieter sein bereits abgegebenes Angebot zurückzuziehen und die Änderungen innerhalb eines neuen Angebots vorzunehmen. Sofern der Bieter auf eine Zurückziehung verzichtet, ist bei der Abgabe von mehreren Angeboten das gültige Angebot als solches mindestens mit einem Hinweis entsprechenden zu kennzeichnen. Dieser Hinweis muss sowohl das gültige Angebot als auch die ungültigen Angebote benennen. Andernfalls werden die eingereichten Angebote von der Wertung ausgeschlossen. Eine Videoanleitung zum Zurückziehen von Angeboten wird unter
https://support.cosinex.de/unternehmen/ im Video 6 bereitgestellt.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter
http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYPGQ.