Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büro-, EDV-Verbrauchsmaterial, Hautschutzmittel und Erste Hilfe Artikel mit der Technischen Universität Chemnitz durch einem vom Auftragnehmer bereitzustellenden web basierenden Online-Shop inklusive elektronischer Rechnungslegung. Je nach Bedarf werden die genannten Artikel über kostenstellenbasierende Einzelbestellungen abgerufen. Die Lieferungen erfolgen an alle Universitätsstandorte in Chemnitz direkt an den Schreibtisch des Bestellers.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büro-, EDV-Verbrauchsmaterial, Hautschutzmittel und Erste-Hilfe-Artikel inklusive Online-Shop
3.2-014/20”
Produkte/Dienstleistungen: Bürobedarf📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büro-, EDV-Verbrauchsmaterial, Hautschutzmittel und Erste Hilfe Artikel mit der Technischen...”
Kurze Beschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büro-, EDV-Verbrauchsmaterial, Hautschutzmittel und Erste Hilfe Artikel mit der Technischen Universität Chemnitz durch einem vom Auftragnehmer bereitzustellenden web basierenden Online-Shop inklusive elektronischer Rechnungslegung. Je nach Bedarf werden die genannten Artikel über kostenstellenbasierende Einzelbestellungen abgerufen. Die Lieferungen erfolgen an alle Universitätsstandorte in Chemnitz direkt an den Schreibtisch des Bestellers.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 000 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bürobedarf📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kleinere Bürobedarfsartikel📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bürobedarf aus Papier und andere Artikel📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Emollentia und Hautschutzmittel📦
Ort der Leistung: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Chemnitz
DEUTSCHLAND
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büro-, EDV-Verbrauchsmaterial, Hautschutzmittel und Erste Hilfe Artikel mit der Technischen...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büro-, EDV-Verbrauchsmaterial, Hautschutzmittel und Erste Hilfe Artikel mit der Technischen Universität Chemnitz durch einem vom Auftragnehmer bereitzustellenden web basierenden Online-Shop inklusive elektronischer Rechnungslegung. Je nach Bedarf werden die genannten Artikel über kostenstellenbasierende Einzelbestellungen abgerufen. Die Lieferungen erfolgen an alle Universitätsstandorte in Chemnitz direkt an den Schreibtisch des Bestellers.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität Online-Shop
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Logistik und Service
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität Artikel
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Preis (Gewichtung): 45
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 000 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit vom 1.1.2021 bis 31.12.2022 und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht 6 Monate vor Ablauf...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit vom 1.1.2021 bis 31.12.2022 und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die maximale Laufzeit beträgt, ohne dass es insoweit einer ausdrücklichen Kündigung bedarf, 48 Monate.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eignungskriterien gemäß Auftrags unterlagen.
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eignungskriterien gemäß Auftrags unterlagen.
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-04
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-04
14:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nach § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
“Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einrichtung der elektronischen Angebote via E-Mail nicht zugelassen ist. Zur Einreichung der Angebote...”
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einrichtung der elektronischen Angebote via E-Mail nicht zugelassen ist. Zur Einreichung der Angebote nutzen Sie bitte die Vergabeplattform eVergabe.de.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 192-461161 (2020-09-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büro-, EDV-Verbrauchsmaterial, Hautschutzmittel und Erste Hilfe Artikel mit der Technischen...”
Kurze Beschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büro-, EDV-Verbrauchsmaterial, Hautschutzmittel und Erste Hilfe Artikel mit der Technischen Universität Chemnitz durch einem vom Auftragnehmer bereitzustellenden webbasierenden Online-Shop inklusive elektronischer Rechnungslegung. Je nach Bedarf werden die genannten Artikel über kostenstellenbasierende Einzelbestellungen abgerufen. Die Lieferungen erfolgen an alle Universitätsstandorte in Chemnitz direkt an den Schreibtisch des Bestellers.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 752 904 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büro-, EDV-Verbrauchsmaterial, Hautschutzmittel und Erste Hilfe Artikel mit der Technischen...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büro-, EDV-Verbrauchsmaterial, Hautschutzmittel und Erste Hilfe Artikel mit der Technischen Universität Chemnitz durch einem vom Auftragnehmer bereitzustellenden webbasierenden Online-Shop inklusive elektronischer Rechnungslegung. Je nach Bedarf werden die genannten Artikel über kostenstellenbasierende Einzelbestellungen abgerufen. Die Lieferungen erfolgen an alle Universitätsstandorte in Chemnitz direkt an den Schreibtisch des Bestellers.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 192-461161
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 01324-200196
Titel:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büro-, EDV-Verbrauchsmaterial, Hautschutzmittel und Erste-Hilfe-Artikel inklusive Online-Shop”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: H. Kreller GmbH
Postort: Augustusburg OT Erdmannsdorf
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@kreller-gmbh.de📧
Region: Mittelsachsen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 752 904 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 251-629016 (2020-12-21)