Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büro-, EDV-Verbrauchsmaterial, Hautschutzmittel und Erste-Hilfe-Artikel inklusive Online-Shop

Technische Universität Chemnitz

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büro-, EDV-Verbrauchsmaterial, Hautschutzmittel und Erste Hilfe Artikel mit der Technischen Universität Chemnitz durch einem vom Auftragnehmer bereitzustellenden web basierenden Online-Shop inklusive elektronischer Rechnungslegung. Je nach Bedarf werden die genannten Artikel über kostenstellenbasierende Einzelbestellungen abgerufen. Die Lieferungen erfolgen an alle Universitätsstandorte in Chemnitz direkt an den Schreibtisch des Bestellers.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-29 Auftragsbekanntmachung
2020-12-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-09-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bürobedarf
Referenznummer: 3.2-014/20
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büro-, EDV-Verbrauchsmaterial, Hautschutzmittel und Erste Hilfe Artikel mit der Technischen Universität Chemnitz durch einem vom Auftragnehmer bereitzustellenden web basierenden Online-Shop inklusive elektronischer Rechnungslegung. Je nach Bedarf werden die genannten Artikel über kostenstellenbasierende Einzelbestellungen abgerufen. Die Lieferungen erfolgen an alle Universitätsstandorte in Chemnitz direkt an den Schreibtisch des Bestellers.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bürobedarf 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bürobedarf 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Chemnitz
Postanschrift: Straße der Nationen 62
Postleitzahl: 09111
Postort: Chemnitz
Kontakt
Internetadresse: http://www.tu-chemnitz.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@verwaltung.tu-chemnitz.de 📧
Telefon: +49 37153112320 📞
Fax: +49 37153112328 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2302251/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-29 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-02 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 192-461161
ABl. S-Ausgabe: 192
Zusätzliche Informationen
Nach § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 000 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 000 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit vom 1.1.2021 bis 31.12.2022 und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die maximale Laufzeit beträgt, ohne dass es insoweit einer ausdrücklichen Kündigung bedarf, 48 Monate.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Chemnitz
DEUTSCHLAND

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eignungskriterien gemäß Auftrags unterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Eignungskriterien gemäß Auftrags unterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:01
Zusätzliche Informationen: Nach § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität Online-Shop
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Logistik und Service
Qualität Artikel
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Preis (Gewichtung): 45

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Beschaffung
Internetadresse: www.tu-chemnitz.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2302251/zustellweg-auswaehlen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einrichtung der elektronischen Angebote via E-Mail nicht zugelassen ist. Zur Einreichung der Angebote nutzen Sie bitte die Vergabeplattform eVergabe.de.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 192-461161 (2020-09-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büro-, EDV-Verbrauchsmaterial, Hautschutzmittel und Erste Hilfe Artikel mit der Technischen Universität Chemnitz durch einem vom Auftragnehmer bereitzustellenden webbasierenden Online-Shop inklusive elektronischer Rechnungslegung. Je nach Bedarf werden die genannten Artikel über kostenstellenbasierende Einzelbestellungen abgerufen. Die Lieferungen erfolgen an alle Universitätsstandorte in Chemnitz direkt an den Schreibtisch des Bestellers.
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Gesamtwert des Auftrags: 752 904 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Kleinere Bürobedarfsartikel 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 251-629016
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 192-461161
ABl. S-Ausgabe: 251

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-30 📅
Name: H. Kreller GmbH
Postort: Augustusburg OT Erdmannsdorf
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@kreller-gmbh.de 📧
Land: Mittelsachsen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 752 904 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 251-629016 (2020-12-21)