Rahmenvereinbarung für die Jahre 2020 bis 2022 über die Lieferung und Installation von Doppelschiebetafeln mit interaktiven Beamern (inkl. dazugehöriger Dienstleistungen) an verschiedene Schulen in Gelsenkirchen
(Abrufzeitraum: Nach Auftragserteilung bis einschließlich 31.12.2022).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung von diversen Tafelanlagen mit interaktiven Beamern
10/4.1-2020-0314”
Produkte/Dienstleistungen: Tafeln📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung für die Jahre 2020 bis 2022 über die Lieferung und Installation von Doppelschiebetafeln mit interaktiven Beamern (inkl. dazugehöriger...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung für die Jahre 2020 bis 2022 über die Lieferung und Installation von Doppelschiebetafeln mit interaktiven Beamern (inkl. dazugehöriger Dienstleistungen) an verschiedene Schulen in Gelsenkirchen
(Abrufzeitraum: Nach Auftragserteilung bis einschließlich 31.12.2022).
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Multimediaausrüstung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Vorführgeräte📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Videoprojektoren📦
Ort der Leistung: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 – Zentrale Beschaffungsstelle
Wildenbruchplatz 7
45888 Gelsenkirchen Verschiedene Standorte im Stadtgebiet Gelsenkirchen.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Allgemeine Projektbeschreibung
Die Bundesrepublik Deutschland fördert in den Jahren 2020 bis 2024 mit dem Projekt DigitalPakt Schule Maßnahmen zur...”
Beschreibung der Beschaffung
Allgemeine Projektbeschreibung
Die Bundesrepublik Deutschland fördert in den Jahren 2020 bis 2024 mit dem Projekt DigitalPakt Schule Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie Digitalisierungsmaßnahmen an Schulen.
Die Stadt Gelsenkirchen hat beschlossen, sich an dem Projekt zu beteiligen und neben weiteren Maßnahmen, die digitale Ausstattung aller Unterrichtsräume an den
Gelsenkirchener Schulen mit interaktiven Whiteboards und hiermit verbunden auch die Schaffung von entsprechenden Lehrerarbeitsplätzen weiterzuführen.
Ziel dieser Ausschreibung ist, in den Jahren 2020 bis 2022 voraussichtlich 283 weitere Klassenräume mit neuen Tafelanlagen incl. interaktiven Beamern auszustatten.
Es ist derzeit nicht absehbar, welche Standorte mit welcher Stückzahl und Variante (Pos. 01 bis 07 des Leistungsverzeichnisses) ausgestattet werden. Daher ist Ziel der Ausschreibung eine Rahmenvereinbarung für die Jahre 2020 bis 2022. Die möglichen Tafelvarianten sind in dem Leistungsverzeichnis abgebildet. Alle durchzuführenden Arbeiten müssen als Ratenleistung erbracht werden. Aufgrund des Umfangs des Projektes werden alle notwendigen Arbeiten auch außerhalb der
Ferienzeiten, das heißt im laufenden Schulbetrieb, ausgeführt. Enge Absprachen zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und den betroffenen Schulleitungen
Bzw. Hausmeistern sind daher erforderlich und werden erwartet. Um die Bauzeit in den Gebäuden so gering wie möglich zu halten, ist eine Arbeitszeit montags bis freitags von 08.00 bis 22.00 Uhr sowie samstags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr vorgesehen. Schadstoffbelastung in Schulgebäuden:
durch mehrere Beprobungen in Schulgebäuden hat sich herausgestellt, dass in einigen Bereichen eine Asbestbelastung in Böden, Wänden und Decken vorliegt. Daher werden sukzessive alle städt. Schulgebäude auf ihre Schadstoffbelastung hin überprüft. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass der Auftragnehmer bei
Auslieferung auf Gebäude trifft, die noch nicht beprobt sind und aufgrund ihres Alters unter einem Verdacht auf Schadstoffbelastung stehen. In diesem Fall sind Bohrarbeiten unter den Bedingungen der TRGS 519, BT 30 auszuführen. Hierzu finden Sie eine entsprechende Anfrageposition im Leistungsverzeichnis.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung des Bieters zum Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 1 Nr. 1 – Erklärung über den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung des Bieters zum Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 1 Nr. 1 – Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezogen auf die ausgeschriebene Leistung, die Gegenstand der Vergabe ist, in den letzten drei Geschäftsjahren (alle Angaben in EUR – brutto):
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung des Bieters – Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 1 Nr. 2 – Bitte benennen Sie...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung des Bieters – Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 1 Nr. 2 – Bitte benennen Sie möglichst drei Referenzen der letzten drei Jahre, sowie den gerundeten Wert des Auftrages; die benannten Referenzen sollten in Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung entsprechen,
— Erklärung des Bieters – Bürostruktur (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 1 Nr. 3 – Angaben zur eigenen Bürostruktur (Größe, Mitarbeiter, Arbeitsbereiche).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung – Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521 EU”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-11
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-11
13:00 📅
“Wichtige Hinweise:
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von...”
Wichtige Hinweise:
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen.
Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Personal und Organisation
Abteilung Zentrale Dienste
Zentrale Beschaffungsstelle
45875 Gelsenkirchen
E-Mail: zentrale.dienste@gelsenkirchen.de
Fax: +49 209-169 3530
Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYY8X
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Domplatz 1-3
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251 / 411-2735📞
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Fax: +49 251 / 411-2165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d. h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Domplatz 1-3
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251 / 411-2735📞
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Fax: +49 251 / 411-2165 📠
Quelle: OJS 2020/S 134-328691 (2020-07-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 748730.17 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 – Zentrale Beschaffungsstelle Wildenbruchplatz 7 45888 Gelsenkirchen Verschiedene Standorte im Stadtgebiet Gelsenkirchen.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Allgemeine Projektbeschreibung
Die Bundesrepublik Deutschland fördert in den Jahren 2020 bis 2024 mit dem Projekt DigitalPakt Schule Maßnahmen zur...”
Beschreibung der Beschaffung
Allgemeine Projektbeschreibung
Die Bundesrepublik Deutschland fördert in den Jahren 2020 bis 2024 mit dem Projekt DigitalPakt Schule Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie Digi-Talisierungsmaßnahmen an Schulen. Die Stadt Gelsenkirchen hat beschlossen, sich an dem Projekt zu beteiligen und neben weiteren Maßnahmen, die digitale Ausstattung aller Unterrichtsräume an den gelsenkirchener Schulen mit interaktiven Whiteboards und hiermit verbunden auch die Schaffung von entsprechenden Lehrerarbeitsplätzen weiterzuführen. Ziel dieser Ausschreibung ist, in den Jahren 2020 bis 2022 voraussichtlich 283 weitere Klassenräume mit neuen Tafelanlagen incl. interaktiven Beamern auszustatten.
Es ist derzeit nicht absehbar, welche Standorte mit welcher Stückzahl und Variante (Pos. 01 bis 07 des Leistungsverzeichnisses) ausgestattet werden. Daher ist Ziel der Ausschreibung eine Rahmenvereinbarung für die Jahre 2020 bis 2022. Die möglichen Tafelvarianten sind in dem Leistungsverzeichnis abgebildet. Alle durchzuführenden Arbeiten müssen als Ratenleistung erbracht werden. Aufgrund des Umfangs des Projektes werden alle notwendigen Arbeiten auch außerhalb der Ferienzeiten, das heißt im laufenden Schulbetrieb, ausgeführt. Enge Absprachen zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und den betroffenen Schulleitungen
Bzw. Hausmeistern sind daher erforderlich und werden erwartet. Um die Bauzeit in den Gebäuden so gering wie möglich zu halten, ist eine Arbeitszeit montags bis freitags von 08.00 bis 22.00 Uhr sowie samstags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr vorgesehen. Schadstoffbelastung in Schulgebäuden:
Durch mehrere Beprobungen in Schulgebäuden hat sich herausgestellt, dass in einigen Bereichen eine Asbestbelastung in Böden, Wänden und Decken vorliegt. Daher werden sukzessive alle städt. Schulgebäude auf ihre Schadstoffbelastung hin überprüft. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass der Auftragnehmer bei
Auslieferung auf Gebäude trifft, die noch nicht beprobt sind und aufgrund ihres Alters unter einem Verdacht auf Schadstoffbelastung stehen. In diesem Fall sind Bohrarbeiten unter den Bedingungen der TRGS 519, BT 30 auszuführen. Hierzu finden Sie eine entsprechende Anfrageposition im Leistungsverzeichnis.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 134-328691
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe KROmedia
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: KROmedia
Postanschrift: Auf der Stücke 2
Postort: Haiger
Postleitzahl: 35708
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Lahn-Dill-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 748730.17 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYDYB
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d. h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 202-488372 (2020-10-12)