Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Full-Covert Garnituren (konspirative Hör-/Sprechgarnitur) an Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Niedersachsen. Ausgehend vom ermittelten, unverbindlichen und derzeit geschätzten operativ-taktischen Bedarf werden für die digitalen Handsprechfunkendgeräte (Handheld Radio Terminals; kurz HRT) der BOS in Niedersachsen ca. 200 Full-Covert Grundgarnituren, mit „Im-Ohr"-Hörer (Induktiv, Transduktiv oder Funk) sowie drahtloser PTT zur konspirativen Verwendung als unverbindliche Schätzmenge benötigt, die sowohl digitalfunktauglich (Tetra-BOS-Netz) als auch für Telefonkonferenzen im GSM-Netz geeignet sind. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Der Abruf der Hör-/Sprechgarnituren (HSG) ist wie folgt geplant: — ca. 20 % der Gesamtmenge im ersten Jahr, — ca. 40 % der Gesamtmenge im zweiten Jahr, — ca. 30 % der Gesamtmenge im dritten Jahr, — ca. 10 % der Gesamtmenge im vierten Jahr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-30.
Auftragsbekanntmachung (2020-11-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Referenznummer: 0063-RV-DFS/2020-03.311
Kurze Beschreibung:
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Full-Covert Garnituren (konspirative Hör-/Sprechgarnitur) an Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Niedersachsen.
Ausgehend vom ermittelten, unverbindlichen und derzeit geschätzten operativ-taktischen Bedarf werden für die digitalen Handsprechfunkendgeräte (Handheld Radio Terminals; kurz HRT) der BOS in Niedersachsen ca. 200 Full-Covert Grundgarnituren, mit „Im-Ohr"-Hörer (Induktiv, Transduktiv oder Funk) sowie drahtloser PTT zur konspirativen Verwendung als unverbindliche Schätzmenge benötigt, die sowohl digitalfunktauglich (Tetra-BOS-Netz) als auch für Telefonkonferenzen im GSM-Netz geeignet sind.
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen.
Der Abruf der Hör-/Sprechgarnituren (HSG) ist wie folgt geplant:
— ca. 20 % der Gesamtmenge im ersten Jahr,
— ca. 40 % der Gesamtmenge im zweiten Jahr,
— ca. 30 % der Gesamtmenge im dritten Jahr,
— ca. 10 % der Gesamtmenge im vierten Jahr.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Full-Covert Garnituren (konspirative Hör-/Sprechgarnitur) an Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Niedersachsen.
Ausgehend vom ermittelten, unverbindlichen und derzeit geschätzten operativ-taktischen Bedarf werden für die digitalen Handsprechfunkendgeräte (Handheld Radio Terminals; kurz HRT) der BOS in Niedersachsen ca. 200 Full-Covert Grundgarnituren, mit „Im-Ohr"-Hörer (Induktiv, Transduktiv oder Funk) sowie drahtloser PTT zur konspirativen Verwendung als unverbindliche Schätzmenge benötigt, die sowohl digitalfunktauglich (Tetra-BOS-Netz) als auch für Telefonkonferenzen im GSM-Netz geeignet sind.
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen.
Der Abruf der Hör-/Sprechgarnituren (HSG) ist wie folgt geplant:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Full-Covert Garnituren (konspirative Hör-/Sprechgarnitur) an Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Niedersachsen.
Ausgehend vom ermittelten, unverbindlichen und derzeit geschätzten operativ-taktischen Bedarf werden für die digitalen Handsprechfunkendgeräte (Handheld Radio Terminals; kurz HRT) der BOS in Niedersachsen ca. 200 Full-Covert Grundgarnituren, mit „Im-Ohr"-Hörer (Induktiv, Transduktiv oder Funk) sowie drahtloser PTT zur konspirativen Verwendung als unverbindliche Schätzmenge benötigt, die sowohl digitalfunktauglich (Tetra-BOS-Netz) als auch für Telefonkonferenzen im GSM-Netz geeignet sind.
Ausgehend vom ermittelten, unverbindlichen und derzeit geschätzten operativ-taktischen Bedarf werden für die digitalen Handsprechfunkendgeräte (Handheld Radio Terminals; kurz HRT) der BOS in Niedersachsen ca. 200 Full-Covert Grundgarnituren, mit „Im-Ohr"-Hörer (Induktiv, Transduktiv oder Funk) sowie drahtloser PTT zur konspirativen Verwendung als unverbindliche Schätzmenge benötigt, die sowohl digitalfunktauglich (Tetra-BOS-Netz) als auch für Telefonkonferenzen im GSM-Netz geeignet sind.
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen.
Der Abruf der Hör-/Sprechgarnituren (HSG) ist wie folgt geplant:
— ca. 20 % der Gesamtmenge im ersten Jahr,
— ca. 40 % der Gesamtmenge im zweiten Jahr,
— ca. 30 % der Gesamtmenge im dritten Jahr,
— ca. 10 % der Gesamtmenge im vierten Jahr.
Mit der Angebotsabgabe sind vom Bieter zu Erprobungs- und Testzwecken und Bewertung die Positionen 1, 2 und 3 des Angebotsvordruckes in folgender Menge kostenlos zur Verfügung zu stellen.
— 8 x Induktions/Transduktions- oder Funkgarnituren; siehe Angebotsvordruck Pos. 1,
— 8 x Induktions/Transduktions- oder Funkohrhörer für Pos.1; siehe Angebotsvordruck Pos. 2,
— 8 x Drahtlos-PTT für Pos. 1; siehe Angebotsvordruck Pos. 3.
Die Muster sind mittels gesonderter Übersendung per Post bis zum Ablauf der Angebotsfrist zu über-senden. Der Bieter hat hierfür die Muster mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebots- und Adressaufkleber zu versehen.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsunterlagen ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal des Landes Niedersachsen abzugeben sind. Den Mustern sind keine Angebotsunterlagen beizufügen!
Der Testzeitraum wird ca. 4 Wochen betragen. Der Test wird durch acht Personen durchgeführt. Die Testmuster werden nach Abschluss an den jeweiligen Bieter zurückgesandt, sofern dem Angebot ein Retourschein beigefügt ist, ansonsten verbleiben die Muster beim Auftraggeber. Eine Abholung der Muster durch den Bieter ist ebenfalls möglich.
Der Testzeitraum wird ca. 4 Wochen betragen. Der Test wird durch acht Personen durchgeführt. Die Testmuster werden nach Abschluss an den jeweiligen Bieter zurückgesandt, sofern dem Angebot ein Retourschein beigefügt ist, ansonsten verbleiben die Muster beim Auftraggeber. Eine Abholung der Muster durch den Bieter ist ebenfalls möglich.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 300 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftrag-geber 6 Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet spätestens 4 Jahre nach Vertragsbeginn.
Zusätzliche Informationen:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind — auf Verlangen der Vergabestelle — bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Ferner sind — auf Verlangen der Vergabestelle — bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen),
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von…
… Unterauftragnehmen,
… eignungsrelevanten Dritten,
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil"),
— Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz — NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen — einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs — ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 EUR (netto).
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz — NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen — einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs — ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung. Auf § 97 GWB (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Weiterhin sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
— Eigenerklärung zum Urheberrecht (Vordruck ist beigefügt),
— ausgefüllte Anlage zur Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B),
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind Muster mittels gesonderter Übersendung per Post zu übersenden. Dieser Umschlag/dieses Paket ist mit dem beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Nachweise zu elektronisch eingereichten Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren (Muster), Nicht vor Submissionstermin öffnen!" von außen sichtbar zu kennzeichnen.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind Muster mittels gesonderter Übersendung per Post zu übersenden. Dieser Umschlag/dieses Paket ist mit dem beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Nachweise zu elektronisch eingereichten Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren (Muster), Nicht vor Submissionstermin öffnen!" von außen sichtbar zu kennzeichnen.
Der Umschlag/das Paket ist zu adressieren an das:
Logistik Zentrum Niedersachsen,
— Landesbetrieb
Außenstelle Hannover
Podbielskistr. 166
30177 Hannover.
Der so gekennzeichnete, fest verschlossene Umschlag/Paket muss dem LZN - Außenstelle Hannover — bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 15. Januar 2021, 10.00 Uhr zugestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsunterlagen ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal des Landes Niedersachsen abzugeben sind. Den Mustern sind keine Angebotsunterlagen beizufügen!
Für den Fall, dass ein bereits abgegebenes Angebot innerhalb der Angebotsfrist geändert werden soll, hat der Bieter sein bereits abgegebenes Angebot zurückzuziehen und die Änderungen innerhalb eines neuen Angebots vorzunehmen. Sofern der Bieter auf eine Zurückziehung verzichtet, ist bei der Abgabe von mehreren Angeboten das gültige Angebot als solches mindestens mit einem Hinweis entsprechenden zu kennzeichnen. Dieser Hinweis muss sowohl das gültige Angebot als auch die ungültigen Angebote benennen. Andernfalls werden die eingereichten Angebote von der Wertung ausgeschlossen. Eine Videoanleitung zum Zurückziehen von Angeboten wird unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ im Video 6 bereitgestellt.
Für den Fall, dass ein bereits abgegebenes Angebot innerhalb der Angebotsfrist geändert werden soll, hat der Bieter sein bereits abgegebenes Angebot zurückzuziehen und die Änderungen innerhalb eines neuen Angebots vorzunehmen. Sofern der Bieter auf eine Zurückziehung verzichtet, ist bei der Abgabe von mehreren Angeboten das gültige Angebot als solches mindestens mit einem Hinweis entsprechenden zu kennzeichnen. Dieser Hinweis muss sowohl das gültige Angebot als auch die ungültigen Angebote benennen. Andernfalls werden die eingereichten Angebote von der Wertung ausgeschlossen. Eine Videoanleitung zum Zurückziehen von Angeboten wird unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ im Video 6 bereitgestellt.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten — zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren — Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten — zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren — Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...],
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 237-582590 (2020-11-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Full-Covert Garnituren (konspirative Hör-/ Sprechgarnitur) an Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Niedersachsen.
Ausgehend vom ermittelten, unverbindlichen und derzeit geschätzten operativ-taktischen Bedarf werden für die digitalen Handsprechfunkendgeräte (Handheld Radio Terminals; kurz HRT) der BOS in Niedersachsen ca. 200 Full-Covert Grundgarnituren, mit „Im-Ohr“-Hörer (Induktiv, Transduktiv oder Funk) sowie drahtloser PTT zur konspirativen Verwendung als unverbindliche Schätzmenge benötigt, die sowohl digitalfunktauglich (Tetra-BOS-Netz) als auch für Telefonkonferenzen im GSM-Netz geeignet sind.
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen.
Der Abruf der Hör-/ Sprechgarnituren (HSG) ist wie folgt geplant:
— ca. 20 % der Gesamtmenge im ersten Jahr,
— ca. 40 % der Gesamtmenge im zweiten Jahr,
— ca. 30 % der Gesamtmenge im dritten Jahr,
— ca. 10 % der Gesamtmenge im vierten Jahr.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Full-Covert Garnituren (konspirative Hör-/ Sprechgarnitur) an Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Niedersachsen.
Ausgehend vom ermittelten, unverbindlichen und derzeit geschätzten operativ-taktischen Bedarf werden für die digitalen Handsprechfunkendgeräte (Handheld Radio Terminals; kurz HRT) der BOS in Niedersachsen ca. 200 Full-Covert Grundgarnituren, mit „Im-Ohr“-Hörer (Induktiv, Transduktiv oder Funk) sowie drahtloser PTT zur konspirativen Verwendung als unverbindliche Schätzmenge benötigt, die sowohl digitalfunktauglich (Tetra-BOS-Netz) als auch für Telefonkonferenzen im GSM-Netz geeignet sind.
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen.
Der Abruf der Hör-/ Sprechgarnituren (HSG) ist wie folgt geplant:
— ca. 20 % der Gesamtmenge im ersten Jahr,
— ca. 40 % der Gesamtmenge im zweiten Jahr,
— ca. 30 % der Gesamtmenge im dritten Jahr,
— ca. 10 % der Gesamtmenge im vierten Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb – Außenstelle Hannover
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Full-Covert Garnituren (konspirative Hör-/ Sprechgarnitur) an Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Niedersachsen.
Ausgehend vom ermittelten, unverbindlichen und derzeit geschätzten operativ-taktischen Bedarf werden für die digitalen Handsprechfunkendgeräte (Handheld Radio Terminals; kurz HRT) der BOS in Niedersachsen ca. 200 Full-Covert Grundgarnituren, mit „Im-Ohr“-Hörer (Induktiv, Transduktiv oder Funk) sowie drahtloser PTT zur konspirativen Verwendung als unverbindliche Schätzmenge benötigt, die sowohl digitalfunktauglich (Tetra-BOS-Netz) als auch für Telefonkonferenzen im GSM-Netz geeignet sind.
Ausgehend vom ermittelten, unverbindlichen und derzeit geschätzten operativ-taktischen Bedarf werden für die digitalen Handsprechfunkendgeräte (Handheld Radio Terminals; kurz HRT) der BOS in Niedersachsen ca. 200 Full-Covert Grundgarnituren, mit „Im-Ohr“-Hörer (Induktiv, Transduktiv oder Funk) sowie drahtloser PTT zur konspirativen Verwendung als unverbindliche Schätzmenge benötigt, die sowohl digitalfunktauglich (Tetra-BOS-Netz) als auch für Telefonkonferenzen im GSM-Netz geeignet sind.
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Abruf der Hör-/ Sprechgarnituren (HSG) ist wie folgt geplant:
Zurzeit steht noch nicht fest, ob und ggf. zu welchem Zeitpunkt eine erneute Ausschreibung erfolgen wird.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDREU.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“