Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz — NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die Umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen — einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs — ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 NTVergG in der Fassung vom 1.7.2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Zur Erstellung des Angebots sind die FEM (siehe Anlage 1 der Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B) in Augenschein zu nehmen. Diese Besichtigung ist zwingend vorgeschrieben. Der Bieter hat sich dabei über die genauen Maße des FEM zu informieren. Spätere Einwände über unzureichende Kenntnisse können nicht geltend gemacht werden. Die Besichtigung und die Einreichung der Teilnahmebescheinigung sind unabdingbare Voraussetzungen für eine etwaige Beauftragung. Für die Besichtigungsbestätigung ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck zu verwenden. Die Bieter haben diesen zwingend zur Besichtigung mitzubringen. Die Besichtigung ist Grundlage für die Bildung des Preises. Die fehlende Besichtigungsbestätigung führt zum Ausschluss des Angebots. Bei der Vergabe werden nur die Anbieter berücksichtigt, die an der Besichtigung teilgenommen haben. Eine Besichtigung ist aus logistischen Gründen nur am 12. Februar und 13.2.2020 möglich. Der unterschriebene Vordruck „Teilnahmebestätigung" ist zusammen mit dem Angebot vorzulegen.
Weiterhin sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
— Eigenerklärung zum Urheberrecht (Vordruck ist beigefügt),
— ausgefüllte Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B),
— CAD Zeichnungen, die den angebotenen Geräteträger aus unterschiedlichen Blickwinkeln abbilden und die Unterbringung der Führungs- und Einsatzmittel (FEM) verdeutlichen,
— Nachweis über das Brennverhalten laut Ziffer III. 6. Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B),
— Ersatzteilkatalog.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform
https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Für den Fall, dass ein bereits abgegebenes Angebot innerhalb der Angebotsfrist geändert werden soll, hat der Bieter sein bereits abgegebenes Angebot zurückzuziehen und die Änderungen innerhalb eines neuen Angebots vorzunehmen. Sofern der Bieter auf eine Zurückziehung verzichtet, ist bei der Abgabe von mehreren Angeboten das gültige Angebot als solches mindestens mit einem Hinweis entsprechenden zu kennzeichnen. Dieser Hinweis muss sowohl das gültige Angebot als auch die ungültigen Angebote benennen. Andernfalls werden die eingereichten Angebote von der Wertung ausgeschlossen. Eine Videoanleitung zum Zurückziehen von Angeboten wird unter
https://support.cosinex.de/unternehmen/ im Video 6 bereitgestellt.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten — zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren — Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter
http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYG1K