Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inklusive der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Großraumfunk-streifenwagen (GFUSTW) in verschiedenen Ausführungen aus. Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) der Lose 1-5 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Polizeifahrzeuge
Referenznummer: 049-RV-KFZ/2020-03.331
Kurze Beschreibung:
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inklusive der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Großraumfunk-streifenwagen (GFUSTW) in verschiedenen Ausführungen aus. Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) der Lose 1-5 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inklusive der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Großraumfunk-streifenwagen (GFUSTW) in verschiedenen Ausführungen aus. Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) der Lose 1-5 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Polizeifahrzeuge📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kleinbusse📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inklusive der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Großraumfunk-streifenwagen (GFUSTW) in verschiedenen Ausführungen aus. Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) der Lose 1-5 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inklusive der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Großraumfunk-streifenwagen (GFUSTW) in verschiedenen Ausführungen aus. Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) der Lose 1-5 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
Bezeichnung des Loses: Großraumfunkstreifenwagen (GFUSTW) silber/blau
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich um Fahrzeuge der Klasse M1 (gem. der Rili 2007/46/EG) aus dem Segment der Utilities (gem. Definition Kraftfahrtbundesamt), zur polizeilichen Sondernutzung auch auf unbefestigten Straßen, unter Berücksichtigung von mindestens sieben Sitzplätzen und ausreichender Zuladung (ZGG <3.500 kg). Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu Los 1 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
Es handelt sich um Fahrzeuge der Klasse M1 (gem. der Rili 2007/46/EG) aus dem Segment der Utilities (gem. Definition Kraftfahrtbundesamt), zur polizeilichen Sondernutzung auch auf unbefestigten Straßen, unter Berücksichtigung von mindestens sieben Sitzplätzen und ausreichender Zuladung (ZGG <3.500 kg). Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu Los 1 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen.
Die voraussichtliche Gesamtauftragssumme inkl. Optionen und Vertragsverlängerungsoptionen beträgt insgesamt ca. 8 775 000,00 EUR (netto).
Die Bestellung von 135 Fahrzeuge wird innerhalb der Vertragslaufzeit garantiert. Ein über diese Mindestanzahl hinausgehender Abruf weiterer Fahrzeuge ist möglich, eine weitergehende Abnahmeverpflichtung wird dadurch jedoch nicht begründet.
Das oben genannte Auftragsvolumen ist vom LZN so genau wie möglich ermittelt und beschrieben worden. Eine abschließende Festlegung ist jedoch wegen der Natur der Beschaffung, insbesondere wegen des nicht exakt vorhersehbaren Kauf-/Abrufverhaltens, weder möglich noch erforderlich (§ 21 Abs. 1 Satz 2 VgV). Das hier genannte Beschaffungsvolumen unterliegt infolge von nicht abschließend kalkulierbaren Bedarfszahlen der Polizeidienststellen in Niedersachsen erheblichen Schwankungen mit der Folge, dass insoweit lediglich eine Grobkalkulation angegeben werden kann. Somit stellt dieses Volumen lediglich eine Vorhersage und einen Anhaltspunkt zu Angebotserstellung und -kalkulation dar.
Das oben genannte Auftragsvolumen ist vom LZN so genau wie möglich ermittelt und beschrieben worden. Eine abschließende Festlegung ist jedoch wegen der Natur der Beschaffung, insbesondere wegen des nicht exakt vorhersehbaren Kauf-/Abrufverhaltens, weder möglich noch erforderlich (§ 21 Abs. 1 Satz 2 VgV). Das hier genannte Beschaffungsvolumen unterliegt infolge von nicht abschließend kalkulierbaren Bedarfszahlen der Polizeidienststellen in Niedersachsen erheblichen Schwankungen mit der Folge, dass insoweit lediglich eine Grobkalkulation angegeben werden kann. Somit stellt dieses Volumen lediglich eine Vorhersage und einen Anhaltspunkt zu Angebotserstellung und -kalkulation dar.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Es bestehen optional 3 einseitige Vertragsverlängerungsmöglichkeiten durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber 6 Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet spätestens 4 Jahre nach Vertragsbeginn.
Es bestehen optional 3 einseitige Vertragsverlängerungsmöglichkeiten durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber 6 Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet spätestens 4 Jahre nach Vertragsbeginn.
Zusätzliche Informationen:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Bezeichnung des Loses: Neutrale Großraumfunkstreifenwagen (GFUSTW-N)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich um Fahrzeuge der Klasse M1 (gem. der Rili 2007/46/EG) aus dem Segment der Utilities (gem. Definition Kraftfahrtbundesamt), zur polizeilichen Sondernutzung auch auf unbefestigten Straßen, unter Berücksichtigung von mindestens sieben Sitzplätzen und ausreichender Zuladung (ZGG <3 500 kg). Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu Los 2 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
Es handelt sich um Fahrzeuge der Klasse M1 (gem. der Rili 2007/46/EG) aus dem Segment der Utilities (gem. Definition Kraftfahrtbundesamt), zur polizeilichen Sondernutzung auch auf unbefestigten Straßen, unter Berücksichtigung von mindestens sieben Sitzplätzen und ausreichender Zuladung (ZGG <3 500 kg). Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu Los 2 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
Die voraussichtliche Gesamtauftragssumme inkl. Optionen und Vertragsverlängerungsoptionen beträgt insgesamt ca. 2 574 000,00 EUR (netto).
Die Bestellung von 50 Fahrzeuge wird innerhalb der Vertragslaufzeit garantiert. Ein über diese Mindestanzahl hinausgehender Abruf weiterer Fahrzeuge ist möglich, eine weitergehende Abnahmeverpflichtung wird dadurch jedoch nicht begründet.
Beschreibung der Verlängerungen:
Es bestehen optional 3 einseitige Vertragsverlängerungsmöglichkeiten durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet spätestens 4 Jahre nach Vertragsbeginn.
Es bestehen optional 3 einseitige Vertragsverlängerungsmöglichkeiten durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet spätestens 4 Jahre nach Vertragsbeginn.
Bezeichnung des Loses: Geschützten Großraumfunkstreifenwagen (GFUSTW_geschützt)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich um Fahrzeuge der Klasse M1 (gem. der Rili 2007/46/EG) aus dem Segment der Utilities (gem. Definition Kraftfahrtbundesamt), zur polizeilichen Sondernutzung auch auf unbefestigten Straßen, unter Berücksichtigung von mindestens sieben Sitzplätzen und ausreichender Zuladung (ZGG <3.500 kg). Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu Los 3 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
Es handelt sich um Fahrzeuge der Klasse M1 (gem. der Rili 2007/46/EG) aus dem Segment der Utilities (gem. Definition Kraftfahrtbundesamt), zur polizeilichen Sondernutzung auch auf unbefestigten Straßen, unter Berücksichtigung von mindestens sieben Sitzplätzen und ausreichender Zuladung (ZGG <3.500 kg). Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu Los 3 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
Die voraussichtliche Gesamtauftragssumme inkl. Optionen und Vertragsverlängerungsoptionen beträgt insgesamt ca. 250 000,00 EUR (netto).
Die Bestellung von 1 Fahrzeug wird innerhalb der Vertragslaufzeit garantiert. Ein über diese Mindestanzahl hinausgehender Abruf weiterer Fahrzeuge ist möglich, eine weitergehende Abnahmeverpflichtung wird dadurch jedoch nicht begründet.
Bezeichnung des Loses: Neutrale, geschützte Großraumfunkstreifenwagen (GFUSTW-N_geschützt)
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich um Fahrzeuge der Klasse M1 (gem. der Rili 2007/46/EG) aus dem Segment der Utilities (gem. Definition Kraftfahrtbundesamt), zur polizeilichen Sondernutzung auch auf unbefestigten Straßen, unter Berücksichtigung von mindestens sieben Sitzplätzen und ausreichender Zuladung (ZGG <3 500 kg). Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu Los 4 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
Es handelt sich um Fahrzeuge der Klasse M1 (gem. der Rili 2007/46/EG) aus dem Segment der Utilities (gem. Definition Kraftfahrtbundesamt), zur polizeilichen Sondernutzung auch auf unbefestigten Straßen, unter Berücksichtigung von mindestens sieben Sitzplätzen und ausreichender Zuladung (ZGG <3 500 kg). Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu Los 4 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen: — Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Bezeichnung des Loses: Bundesautobahn-Großraumfunkstreifenwagen (BABGFUSTW)
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich um Fahrzeuge der Klasse M1 (gem. der Rili 2007/46/EG) aus dem Segment der Utilities (gem. Definition Kraftfahrtbundesamt), zur polizeilichen Sondernutzung auch auf unbefestigten Straßen, unter Berücksichtigung von mindestens sieben Sitzplätzen und ausreichender Zuladung (ZGG <3 500 kg). Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu Los 5 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
Es handelt sich um Fahrzeuge der Klasse M1 (gem. der Rili 2007/46/EG) aus dem Segment der Utilities (gem. Definition Kraftfahrtbundesamt), zur polizeilichen Sondernutzung auch auf unbefestigten Straßen, unter Berücksichtigung von mindestens sieben Sitzplätzen und ausreichender Zuladung (ZGG <3 500 kg). Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu Los 5 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
Die voraussichtliche Gesamtauftragssumme inkl. Optionen und Vertragsverlängerungsoptionen beträgt insgesamt ca. 500 000,00 EUR (netto).
Die Bestellung von 2 Fahrzeuge wird innerhalb der Vertragslaufzeit garantiert. Ein über diese Mindestanzahl hinausgehender Abruf weiterer Fahrzeuge ist möglich, eine weitergehende Abnahmeverpflichtung wird dadurch jedoch nicht begründet.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
A) Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
B) Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen)
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von…
… Unterauftragnehmern,
… eignungsrelevanten Dritten,
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“),
— Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-02-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs – ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 EUR (netto).
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs – ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung. Auf § 97 GWB (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Weiterhin sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
— Eigenerklärung zum Urheberrecht (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt),
— ausgefüllte Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B),
— ausgefüllte Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“,
— Prospekte, aus denen neben der Ausstattung auch die Bauweise, technische Daten, Kraftstoffverbrauch und Schadstoffklasse nach geltender Richtlinie EG/ECE, Funktion und Beschaffenheit der Fahrzeuge eindeutig hervorgehen bzw. benannt werden,
— Schriftliche Garantie des Herstellers aus der eindeutig hervorgeht, dass die Lieferung von Ersatzteilen innerhalb von 24 Stunden gewährleistet ist,
— Liste mit Kundendienststationen in Niedersachsen. Die beigefügte Liste soll nur Kundendienststationen in Niedersachsen enthalten,
— Herstellererklärung für den nachträglichen Funkgeräteeinbau gemäß EG Richtlinien (Vordruck ist den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ beigefügt).
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Für den Fall, dass ein bereits abgegebenes Angebot innerhalb der Angebotsfrist geändert werden soll, hat der Bieter sein bereits abgegebenes Angebot zurückzuziehen und die Änderungen innerhalb eines neuen Angebots vorzunehmen. Sofern der Bieter auf eine Zurückziehung verzichtet, ist bei der Abgabe von mehreren Angeboten das gültige Angebot als solches mindestens mit einem Hinweis entsprechenden zu kennzeichnen. Dieser Hinweis muss sowohl das gültige Angebot als auch die ungültigen Angebote benennen. Andernfalls werden die eingereichten Angebote von der Wertung ausgeschlossen. Eine Videoanleitung zum Zurückziehen von Angeboten wird unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ im Video 6 bereitgestellt.
Für den Fall, dass ein bereits abgegebenes Angebot innerhalb der Angebotsfrist geändert werden soll, hat der Bieter sein bereits abgegebenes Angebot zurückzuziehen und die Änderungen innerhalb eines neuen Angebots vorzunehmen. Sofern der Bieter auf eine Zurückziehung verzichtet, ist bei der Abgabe von mehreren Angeboten das gültige Angebot als solches mindestens mit einem Hinweis entsprechenden zu kennzeichnen. Dieser Hinweis muss sowohl das gültige Angebot als auch die ungültigen Angebote benennen. Andernfalls werden die eingereichten Angebote von der Wertung ausgeschlossen. Eine Videoanleitung zum Zurückziehen von Angeboten wird unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ im Video 6 bereitgestellt.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Angebotsöffnung zur Verifizierung des Angebots, auf welches der Zuschlag erfolgen soll, ein Musterfahrzeug anzufordern. Das Musterfahrzeug muss im Wesentlichen (Segment, Motorisierung, IuK) dem in der Leistungsbeschreibung geforderten Grundfahrzeug entsprechen. Funkkonfigurationen anderer Bundesländer sind gestattet. Der Auftraggeber behält sich vor, das Musterfahrzeug einer Teststellung zu unterziehen. Das Musterfahrzeug wird unentgeltlich, im fahrfertigen und für den Betrieb auf deutschen Straßen zugelassenen Zustand vom Bieter für den Zeitraum von 2 Wochen zur Verfügung gestellt.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Angebotsöffnung zur Verifizierung des Angebots, auf welches der Zuschlag erfolgen soll, ein Musterfahrzeug anzufordern. Das Musterfahrzeug muss im Wesentlichen (Segment, Motorisierung, IuK) dem in der Leistungsbeschreibung geforderten Grundfahrzeug entsprechen. Funkkonfigurationen anderer Bundesländer sind gestattet. Der Auftraggeber behält sich vor, das Musterfahrzeug einer Teststellung zu unterziehen. Das Musterfahrzeug wird unentgeltlich, im fahrfertigen und für den Betrieb auf deutschen Straßen zugelassenen Zustand vom Bieter für den Zeitraum von 2 Wochen zur Verfügung gestellt.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber […]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“
Quelle: OJS 2020/S 251-628151 (2020-12-21)
Ergänzende Angaben (2021-01-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inklusive der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Großraumfunkstreifenwagen (GFUSTW) in verschiedenen Ausführungen aus. Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) der Lose 1 - 5 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inklusive der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Großraumfunkstreifenwagen (GFUSTW) in verschiedenen Ausführungen aus. Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) der Lose 1 - 5 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kleinbusse📦
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inklusive der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Großraumfunkstreifenwagen (GFUSTW) in verschiedenen Ausführungen aus. Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) der Lose 1 - 5 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inklusive der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Großraumfunkstreifenwagen (GFUSTW) in verschiedenen Ausführungen aus. Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) der Lose 1 - 5 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inklusive der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Großraumfunk-streifenwagen (GFUSTW) in verschiedenen Ausführungen aus. Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) der Lose 1 - 5 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inklusive der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Großraumfunk-streifenwagen (GFUSTW) in verschiedenen Ausführungen aus. Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) der Lose 1 - 5 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb — Außenstelle Hannover
Bei der Angabe (1 EUR) zum Gesamtbeschaffungswert und Gesamtwert des Auftrages/Loses handelt es sich um einen symbolischen und nicht um den tatsächlichen Wert.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHD60K
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inklusive der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Großraumfunk-streifenwagen (GFUSTW) in verschiedenen Ausführungen aus. Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) der Lose 1 - 5 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inklusive der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Großraumfunk-streifenwagen (GFUSTW) in verschiedenen Ausführungen aus. Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) der Lose 1 - 5 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
Es handelt sich um Fahrzeuge der Klasse M1 (gem. der Rili 2007/46/EG) aus dem Segment der Utilities (gem. Definition Kraftfahrtbundesamt), zur polizeilichen Sondernutzung auch auf unbefestigten Straßen, unter Berücksichtigung von mindestens sieben Sitzplätzen und ausreichender Zuladung (ZGG <3 500 kg). Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B) zu Los…
… 1 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
… 2 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
… 3 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
… 4 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
… 5 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Anforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 65
Kostenkriterium (Name): Gesamtsumme der Lebenszykluskosten und des Anschaffungspreises
Kostenkriterium (Gewichtung): 35
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-14 📅
Name: Freytag Karosseriebau GmbH & Co. KG
Postort: Elze
Land: Deutschland 🇩🇪 Hildesheim🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Volkswagen Nutzfahrzeuge
Postort: Hannover
Land: Region Hannover🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
2
Referenz Zusätzliche Informationen
Bei der Angabe (1 EUR) zum Gesamtbeschaffungswert und Gesamtwert des Auftrages/Loses handelt es sich um einen symbolischen und nicht um den tatsächlichen Wert.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHD60K
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]