Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz — NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen — einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs- ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung. Auf § 97 GWB (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform
https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind Muster (2 komplette Sets gem. Pos. 1 des Angebotsvordruckes) mittels gesonderter Übersendung per Post zu übersenden. Dieser Umschlag/dieses Paket ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügtem Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Muster zu elektronisch eingereichten Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!" von außen sichtbar zu kennzeichnen.
Der Umschlag/das Paket ist zu adressieren an das:
Logistik Zentrum Niedersachsen
— Landesbetrieb
Außenstelle Hannover
Podbielskistr. 166
30177 Hannover
Der so gekennzeichnete, fest verschlossene Umschlag/Paket muss dem LZN — Außenstelle Hannover — bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 6. August 2020, 10.00 Uhr zugestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsunterlagen ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal des Landes Niedersachsen abzugeben sind. Den Mustern sind keine Angebotsunterlagen beizufügen!
Weiterhin sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
— Eigenerklärung zum Urheberrecht (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt);
— ausgefülltes Leistungsverzeichnis (Anlage der Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B));
— gültiges Zertifikat nach der Technischen Richtlinie (Einsatzstöcke kurz oder lang; Stand 04/2006) für den angebotenen Einsatzstock;
— Pflege- und Reinigungsanleitungen sowie Untersuchungs- und Instandsetzungsanleitungen jeweils in deutscher Sprache in elektronischer Form in einem gängigen Datenformat;
— Datenblätter zu den jeweils angebotenen Produkten;
— Eigenerklärung, in der verbindlich zugesichert wird, dass die später zu liefernden Holster der Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B) entsprechen; Diese Eigenerklärung ist nur erforderlich, sofern ein Prototyp angeboten wird;
— Qualitäts-Prüfzertifikate nach DIN EN 10204, Typ 2.1, die die Einhaltung der Forderung an die Materialien/Werkstoffe des Einsatzmehrzweckstocks bestätigen;
— 2 komplette Sets gem. Pos. 1 des Angebotsvordruckes als Muster.
Für den Fall, dass ein bereits abgegebenes Angebot innerhalb der Angebotsfrist geändert werden soll, hat der Bieter sein bereits abgegebenes Angebot zurückzuziehen und die Änderungen innerhalb eines neuen Angebots vorzunehmen. Sofern der Bieter auf eine Zurückziehung verzichtet, ist bei der Abgabe von mehreren Angeboten das gültige Angebot als solches mindestens mit einem Hinweis entsprechenden zu kennzeichnen. Dieser Hinweis muss sowohl das gültige Angebot als auch die ungültigen Angebote benennen. Andernfalls werden die eingereichten Angebote von der Wertung ausgeschlossen. Eine Videoanleitung zum Zurückziehen von Angeboten wird unter
https://support.cosinex.de/unternehmen/ im Video 6 bereitgestellt.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten — zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren — Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter
http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYPUX