Rahmenvereinbarung über die umweltverträgliche Entfernung von Öl- und anderen Verunreinigungen von Gewässer- und Uferbereichen sowie von Kaimauern im Elbe und Hafenbereich (Sofortmaßnahmen)
Rahmenvereinbarung über die umweltverträgliche Entfernung von Öl- und anderen Verunreinigungen von Gewässer- und Uferbereichen sowie von Kaimauern im Elbe und Hafenbereich der Freien und Hansestadt Hamburg (Sofortmaßnahmen) — „Öl-Hafen".
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung über die umweltverträgliche Entfernung von Öl- und anderen Verunreinigungen von Gewässer- und Uferbereichen sowie von Kaimauern im Elbe...”
Titel
Rahmenvereinbarung über die umweltverträgliche Entfernung von Öl- und anderen Verunreinigungen von Gewässer- und Uferbereichen sowie von Kaimauern im Elbe und Hafenbereich (Sofortmaßnahmen)
2019001057
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über die umweltverträgliche Entfernung von Öl- und anderen Verunreinigungen von Gewässer- und Uferbereichen sowie von Kaimauern im Elbe...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die umweltverträgliche Entfernung von Öl- und anderen Verunreinigungen von Gewässer- und Uferbereichen sowie von Kaimauern im Elbe und Hafenbereich der Freien und Hansestadt Hamburg (Sofortmaßnahmen) — „Öl-Hafen".
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 4 800 000 💰
Die Finanzbehörde beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die umweltverträgliche Entfernung von Öl- und anderen Verunreinigungen von Gewässer- und Uferbereichen sowie von Kaimauern im Elbe- und Hafenbereich (Sofortmaßnahmen). Die fachliche Durchführung dieses Auftrages liegt im Verantwortungsbereich der Behörde für Umwelt und Energie (BUE, nachfolgend „Schadensmanagement“).
Die öffentliche Hand hat gemäß § 2 Absatz 1 Hamburgisches Abfallwirtschaftsgesetz Vorbildfunktion für eine ordnungsgemäße und umweltverträgliche Abfallwirtschaft. Dies gilt insbesondere für Abfälle, an deren Verwertung/Beseitigung unter Umweltgesichtspunkten hohe Anforderungen zu stellen sind. Daher werden an den Auftragnehmer (AN) entsprechende Anforderungen sowie die unbedingte Einhaltung der abfall-, wasser-, gefahrstoff- und gefahrgutrechtlichen Bestimmungen (im Folgenden „einschlägige relevante gesetzliche Bestimmungen“), gestellt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 4 800 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2026-08-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Auswahl erfolgt anhand der einzureichenden Referenzen (max.3 aussagekräftige Referenzen) (E2).
Die Bewertung der Referenzen erfolgt dabei hinsichtlich...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl erfolgt anhand der einzureichenden Referenzen (max.3 aussagekräftige Referenzen) (E2).
Die Bewertung der Referenzen erfolgt dabei hinsichtlich der Qualität und Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung des Auftrags. Dabei wird eine Referenz als umso vergleichbarer beurteilt, je stärker sich das Referenzprojekt und das vorliegende Projekt in Art (insbesondere in Bezug auf die Vorgehensweise sowie auf die Aufgaben und die Organisationsform des jeweiligen AGs, aber auch Branchenbezug) und Umfang ähneln. Positiv bewertet werden Referenzen für Öffentliche Verwaltungen, vorzugsweise in der Größenordnung der FHH und privatwirtschaftliche Referenzen im Bereich der wasserseitigen Ölschadensbekämpfung.
Es können maximal 100 Punkte erreicht werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend unter 2. und 3. genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken. Fehlende Unterlagen können zum Ausschuss führen.
Einzureichende Unterlagen:
1) Ausgefüllter Fragenkatalog;
2) Unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert (E1);
3) Unterschriebene Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (S 1);
4) Falls zutreffend: Unterschriebene Erklärung zur Bietergemeinschaft (E7). Der bevollmächtigte Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ist zu benennen. Im Fragenkatalog ist in diesem Fall zudem darzustellen, welche Teilleistungen durch welche Unternehmen erbracht werden sollen;
5) Falls zutreffend: Bei Juristischen Personen und anderen im Handelsregister einzutragenden Rechtsformen ist ein aktueller Handelsregisterauszug beziehungsweise eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes (nicht älter als drei Monate) einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Angabe des Gesamtumsatzes der letzten drei Geschäftsjahre sowie der Teilumsätze in den Bereichen Umweltschadensbekämpfung inkl. Chemikalienunfällen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Angabe des Gesamtumsatzes der letzten drei Geschäftsjahre sowie der Teilumsätze in den Bereichen Umweltschadensbekämpfung inkl. Chemikalienunfällen und Abfallentsorgung (E 8).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG bzw. nach § 54 KrWG (E4);
2) Zertifikat zum Arbeitsschutzschutzmanagementsystem gem. „Sicherheits...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG bzw. nach § 54 KrWG (E4);
2) Zertifikat zum Arbeitsschutzschutzmanagementsystem gem. „Sicherheits Certifikat Contraktoren“ (SCC) oder vergleichbar(E5);
3) Nachweis der Befähigung zur Durchführung von Reinigungsarbeiten unter Atemschutz (G26-1, 2 oder 3) (E6);
4) Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre. Diese können für öffentliche Verwaltungen, vorzugsweise in der Größenordnung der privatwirtschaftliche Referenzen im Bereich der wasserseitigen Ölschadensbekämpfung Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei den aussagefähigen Referenzen (max. 3, entsprechend zu kennzeichnen) sind jeweils
— Auftragsgegenstand und durchgeführte Leistungen (stichpunktartig),
— AG mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Auftragsjahr,
— Auftragsvolumen,
— Angaben über Erfahrungen im Bereich der Umweltschadensbekämpfung inkl. Chemikalienunfällen auf und mit Schiffen.
Die Darstellung soll die Richtlänge von max.5 DIN A4 Seite, Schriftart Arial, Schriftgröße 11 oder vergleichbar, pro Referenzprojekt nicht überschreiten.
(E2)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der künftige Auftragnehmer muss mindestens folgende Versicherungen nachweisen bzw. oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen:
—...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der künftige Auftragnehmer muss mindestens folgende Versicherungen nachweisen bzw. oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen:
— Betriebshaftpflichtversicherung: mind. pauschal 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, 100 000 EUR für Vermögensschäden, mindestens 2-fach maximiert, je Versicherungsjahr,
— Umwelthaftpflichtversicherung: mind. pauschal 3 Mio. EUR, mindestens 1-fach maximiert, je Versicherungsjahr für Personen- und Sachschäden,
— Umweltschadensversicherung: mind. pauschal 3 Mio. EUR für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz, mindestens 1-fach maximiert, je Versicherungsjahr.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-16
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-03-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
— der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 032-075392 (2020-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über die umweltverträgliche Entfernung von Öl- und anderen Verunreinigungen von Gewässer- und Uferbereichen sowie von Kaimauern im Elbe...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die umweltverträgliche Entfernung von Öl- und anderen Verunreinigungen von Gewässer- und Uferbereichen sowie von Kaimauern im Elbe und Hafenbereich der Freien und Hansestadt Hamburg (Sofortmaßnahmen) – „Öl-Hafen".
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 900 000 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 032-075392
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Rahmenvereinbarung über die umweltverträgliche Entfernung von Öl- und anderen Verunreinigungen von Gewässer- und Uferbereichen sowie von Kaimauern im Elbe...”
Titel
Rahmenvereinbarung über die umweltverträgliche Entfernung von Öl- und anderen Verunreinigungen von Gewässer- und Uferbereichen sowie von Kaimauern im Elbe und Hafenbereich (Sofortmaßnahmen)
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Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Jongen GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 900 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
— Der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
— Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 142-350170 (2020-07-23)