Für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tinte- und Tonerprodukten in insgesamt 4 Losen vergeben werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordrucke zu den Losen 1 bis 4 zu entnehmen.
Für die 4 Lose strebt der Auftraggeber jeweils eine Rahmenvereinbarung an, die sowohl die Lieferung eines Kernsortiments gem. jeweiligem Angebotsvordruck, als auch eines Randsortiments umfassen soll.
Das Kernsortiment für die Lose 1 bis 4 besteht aus jeweils bis zu 35 der umsatzstärksten Produkte gem. jeweiligem Angebotsvordruck. Der angegebene Umsatz basiert auf den Auswertungen des Jahres 2019.
Über das Kernsortiment hinaus wird der Auftraggeber auch die weiteren erforderlichen Tinte- und Tonerprodukte (Randsortiment) über den jeweiligen neuen Rahmenvertragspartner beschaffen.
Das aktuelle Sortiment ist in der jeweiligen Anlage zum Angebotsvordruck dargestellt.
Das Randsortiment für:
— Los 1: bezieht sich leidglich auf Original Toner;
— Los 2: bezieht sich lediglich auf Rebuilt Toner;
— Los 3: bezieht sich lediglich auf Original Tinte;
— Los 4: bezieht sich lediglich auf Rebuilt Tinte.
Auf den Händlerkatalog (Nettopreisangaben) wird ein einheitlicher Rabattsatz für alle im Händlerkatalog angegebenen jeweiligen Tinte- bzw. Tonerprodukte abgefragt. Der Rabattsatz gilt für alle Tinte- und Tonerprodukte.
Der in der Ausschreibung angebotene Rabattsatz bleibt auch nach etwaigen Preisanpassungen gültig.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung über die Versorgung der Dienststellen in Niedersachsen mit Tinte- und Tonerprodukten
019-RV-ITV/2020-03.432”
Produkte/Dienstleistungen: Tonerpatronen📦
Kurze Beschreibung:
“Für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tinte-...”
Kurze Beschreibung
Für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tinte- und Tonerprodukten in insgesamt 4 Losen vergeben werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordrucke zu den Losen 1 bis 4 zu entnehmen.
Für die 4 Lose strebt der Auftraggeber jeweils eine Rahmenvereinbarung an, die sowohl die Lieferung eines Kernsortiments gem. jeweiligem Angebotsvordruck, als auch eines Randsortiments umfassen soll.
Das Kernsortiment für die Lose 1 bis 4 besteht aus jeweils bis zu 35 der umsatzstärksten Produkte gem. jeweiligem Angebotsvordruck. Der angegebene Umsatz basiert auf den Auswertungen des Jahres 2019.
Über das Kernsortiment hinaus wird der Auftraggeber auch die weiteren erforderlichen Tinte- und Tonerprodukte (Randsortiment) über den jeweiligen neuen Rahmenvertragspartner beschaffen.
Das aktuelle Sortiment ist in der jeweiligen Anlage zum Angebotsvordruck dargestellt.
Das Randsortiment für:
— Los 1: bezieht sich leidglich auf Original Toner;
— Los 2: bezieht sich lediglich auf Rebuilt Toner;
— Los 3: bezieht sich lediglich auf Original Tinte;
— Los 4: bezieht sich lediglich auf Rebuilt Tinte.
Auf den Händlerkatalog (Nettopreisangaben) wird ein einheitlicher Rabattsatz für alle im Händlerkatalog angegebenen jeweiligen Tinte- bzw. Tonerprodukte abgefragt. Der Rabattsatz gilt für alle Tinte- und Tonerprodukte.
Der in der Ausschreibung angebotene Rabattsatz bleibt auch nach etwaigen Preisanpassungen gültig.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 15121932.49 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Original Toner
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tonerpatronen📦
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Dienststellen in Niedersachsen jeweilige Anschrift der Dienststelle 00000 Niedersachsen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tinte-...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tinte- und Tonerprodukten in insgesamt 4 Losen vergeben werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordrucke zu den Losen 1 bis 4 zu entnehmen.
Für die 4 Lose strebt der Auftraggeber jeweils eine Rahmenvereinbarung an, die sowohl die Lieferung eines Kernsortiments gem. jeweiligem Angebotsvordruck, als auch eines Randsortiments umfassen soll.
Das Kernsortiment für die Lose 1 bis 4 besteht aus jeweils bis zu 35 der umsatzstärksten Produkte gem. jeweiligem Angebotsvordruck. Der angegebene Umsatz basiert auf den Auswertungen des Jahres 2019.
Über das Kernsortiment hinaus wird der Auftraggeber auch die weiteren erforderlichen Tinte- und Tonerprodukte (Randsortiment) über den jeweiligen neuen Rahmenvertragspartner beschaffen.
Das aktuelle Sortiment ist in der jeweiligen Anlage zum Angebotsvordruck dargestellt.
Das Randsortiment für:
Los 1: bezieht sich leidglich auf Original Toner
Auf den Händlerkatalog (Nettopreisangaben) wird ein einheitlicher Rabattsatz für alle im Händlerkatalog angegebenen jeweiligen Tinte- bzw. Tonerprodukte abgefragt. Der Rabattsatz gilt für alle Tinte- und Tonerprodukte.
Der in der Ausschreibung angebotene Rabattsatz bleibt auch nach etwaigen Preisanpassungen gültig.
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Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 10441910.26 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht eine Preisbindung von 24 Monaten sowie optional 2 einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren...”
Beschreibung der Verlängerungen
Es besteht eine Preisbindung von 24 Monaten sowie optional 2 einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich still-schweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber 6 Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet spätestens nach 4 Jahren.
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Zusätzliche Informationen:
“Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes...”
Zusätzliche Informationen
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rebuilt Toner
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tinte-...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tinte- und Tonerprodukten in insgesamt 4 Losen vergeben werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordrucke zu den Losen 1 bis 4 zu entnehmen.
Für die 4 Lose strebt der Auftraggeber jeweils eine Rahmenvereinbarung an, die sowohl die Lieferung eines Kernsortiments gem. jeweiligem Angebotsvordruck, als auch eines Randsortiments umfassen soll.
Das Kernsortiment für die Lose 1 bis 4 besteht aus jeweils bis zu 35 der umsatzstärksten Produkte gem. jeweiligem Angebotsvordruck. Der angegebene Umsatz basiert auf den Auswertungen des Jahres 2019.
Über das Kernsortiment hinaus wird der Auftraggeber auch die weiteren erforderlichen Tinte- und Tonerprodukte (Randsortiment) über den jeweiligen neuen Rahmenvertragspartner beschaffen.
Das aktuelle Sortiment ist in der jeweiligen Anlage zum Angebotsvordruck dargestellt.
Das Randsortiment für:
Los 2: bezieht sich lediglich auf Rebuilt Toner
Auf den Händlerkatalog (Nettopreisangaben) wird ein einheitlicher Rabattsatz für alle im Händlerkatalog angegebenen jeweiligen Tinte- bzw. Tonerprodukte abgefragt. Der Rabattsatz gilt für alle Tinte- und Tonerprodukte.
Der in der Ausschreibung angebotene Rabattsatz bleibt auch nach etwaigen Preisanpassungen gültig.
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Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 704451.12 💰
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Original Tinte
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tinte-...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tinte- und Tonerprodukten in insgesamt 4 Losen vergeben werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordrucke zu den Losen 1 bis 4 zu entnehmen.
Für die 4 Lose strebt der Auftraggeber jeweils eine Rahmenvereinbarung an, die sowohl die Lieferung eines Kernsortiments gem. jeweiligem Angebotsvordruck, als auch eines Randsortiments umfassen soll.
Das Kernsortiment für die Lose 1 bis 4 besteht aus jeweils bis zu 35 der umsatzstärksten Produkte gem. jeweiligem Angebotsvordruck. Der angegebene Umsatz basiert auf den Auswertungen des Jahres 2019.
Über das Kernsortiment hinaus wird der Auftraggeber auch die weiteren erforderlichen Tinte- und Tonerprodukte (Randsortiment) über den jeweiligen neuen Rahmenvertragspartner beschaffen.
Das aktuelle Sortiment ist in der jeweiligen Anlage zum Angebotsvordruck dargestellt.
Das Randsortiment für:
Los 3: bezieht sich lediglich auf Original Tinte
Auf den Händlerkatalog (Nettopreisangaben) wird ein einheitlicher Rabattsatz für alle im Händlerkatalog angegebenen jeweiligen Tinte- bzw. Tonerprodukte abgefragt. Der Rabattsatz gilt für alle Tinte- und Tonerprodukte.
Der in der Ausschreibung angebotene Rabattsatz bleibt auch nach etwaigen Preisanpassungen gültig.
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Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 3111141.89 💰
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rebuilt Tinte
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tinte-...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tinte- und Tonerprodukten in insgesamt 4 Losen vergeben werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordrucke zu den Losen 1 bis 4 zu entnehmen.
Für die 4 Lose strebt der Auftraggeber jeweils eine Rahmenvereinbarung an, die sowohl die Lieferung eines Kernsortiments gem. jeweiligem Angebotsvordruck, als auch eines Randsortiments umfassen soll.
Das Kernsortiment für die Lose 1 bis 4 besteht aus jeweils bis zu 35 der umsatzstärksten Produkte gem. jeweiligem Angebotsvordruck. Der angegebene Umsatz basiert auf den Auswertungen des Jahres 2019.
Über das Kernsortiment hinaus wird der Auftraggeber auch die weiteren erforderlichen Tinte- und Tonerprodukte (Randsortiment) über den jeweiligen neuen Rahmenvertragspartner beschaffen.
Das aktuelle Sortiment ist in der jeweiligen Anlage zum Angebotsvordruck dargestellt.
Das Randsortiment für:
Los 4: bezieht sich lediglich auf Rebuilt Tinte
Auf den Händlerkatalog (Nettopreisangaben) wird ein einheitlicher Rabattsatz für alle im Händlerkatalog angegebenen jeweiligen Tinte- bzw. Tonerprodukte abgefragt. Der Rabattsatz gilt für alle Tinte- und Tonerprodukte.
Der in der Ausschreibung angebotene Rabattsatz bleibt auch nach etwaigen Preisanpassungen gültig.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 864429.22 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen);
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Subunternehmen;
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten;
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“);
—...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“);
— Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 4
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-04
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-04
10:00 📅
“Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches...”
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs – ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYP3K
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber […]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sollte eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von...”
Kurze Beschreibung
Für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sollte eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tinte- und Tonerprodukten in insgesamt 4 Losen vergeben werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordrucke zu den Losen 1 bis 4 zu entnehmen.
Für die 4 Lose strebte der Auftraggeber jeweils eine Rahmenvereinbarung an, die sowohl die Lieferung eines Kernsortiments gem. jeweiligem Angebotsvordruck, als auch eines Randsortiments umfassen sollte.
Das Kernsortiment für die Lose 1 bis 4 bestand aus jeweils bis zu 35 der umsatzstärksten Produkte gem. jeweiligem Angebotsvordruck. Der angegebene Umsatz basierte auf den Auswertungen des Jahres 2019.
Über das Kernsortiment hinaus würde der Auftraggeber auch die weiteren erforderlichen Tinte- und Tonerprodukte (Randsortiment) über den jeweiligen neuen Rahmenvertragspartner beschaffen.
Das aktuelle Sortiment war in der jeweiligen Anlage zum Angebotsvordruck dargestellt.
Das Randsortiment für:
— Los 1: bezog sich leidglich auf Original Toner,
— Los 2: bezog sich lediglich auf Rebuilt Toner,
— Los 3: bezog sich lediglich auf Original Tinte,
— Los 4: bezog sich lediglich auf Rebuilt Tinte.
Auf den Händlerkatalog (Nettopreisangaben) würde ein einheitlicher Rabattsatz für alle im Händlerkatalog angegebenen jeweiligen Tinte- bzw. Tonerprodukte abgefragt. Der Rabattsatz galt für alle Tinte- und Tonerprodukte.
Der in der Ausschreibung angebotene Rabattsatz blieb auch nach etwaigen Preisanpassungen gültig.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Dienststellen in Niedersachsen jeweilige Anschrift der Dienststelle
00000 Niedersachsen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sollte eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sollte eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tinte- und Tonerprodukten in insgesamt 4 Losen vergeben werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordrucke zu den Losen 1 bis 4 zu entnehmen.
Für die 4 Lose strebte der Auftraggeber jeweils eine Rahmenvereinbarung an, die sowohl die Lieferung eines Kernsortiments gem. jeweiligem Angebotsvordruck, als auch eines Randsortiments umfassen sollte.
Das Kernsortiment für die Lose 1 bis 4 bestand aus jeweils bis zu 35 der umsatzstärksten Produkte gem. jeweiligem Angebotsvordruck. Der angegebene Umsatz basierte auf den Auswertungen des Jahres 2019.
Über das Kernsortiment hinaus würde der Auftraggeber auch die weiteren erforderlichen Tinte- und Tonerprodukte (Randsortiment) über den jeweiligen neuen Rahmenvertragspartner beschaffen.
Das aktuelle Sortiment war in der jeweiligen Anlage zum Angebotsvordruck dargestellt.
Das Randsortiment für:
— Los 1: bezog sich leidglich auf Original Toner.
Auf den Händlerkatalog (Nettopreisangaben) wurde ein einheitlicher Rabattsatz für alle im Händlerkatalog angegebenen jeweiligen Tinte- bzw. Tonerprodukte abgefragt. Der Rabattsatz galt für alle Tinte- und Tonerprodukte.
Der in der Ausschreibung angebotene Rabattsatz blieb auch nach etwaigen Preisanpassungen gültig.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Vertragsbeginn war voraussichtlich der 1. November 2020. Es bestand eine Preisbindung von 24 Monaten sowie optional 2 einseitige Vertragsverlängerungen...”
Beschreibung der Optionen
Vertragsbeginn war voraussichtlich der 1. November 2020. Es bestand eine Preisbindung von 24 Monaten sowie optional 2 einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag sollte sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr verlängern, wenn er nicht vom Auftraggeber 6 Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt würde und endete spätestens nach 4 Jahren.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Angaben zum jeweiligen Auftragswert haben lediglich symbolischen Charakter und stellt nicht den tatsächlichen Wert der Vergabe dar.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sollte eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sollte eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tinte- und Tonerprodukten in insgesamt 4 Losen vergeben werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordrucke zu den Losen 1 bis 4 zu entnehmen.
Für die 4 Lose strebte der Auftraggeber jeweils eine Rahmenvereinbarung an, die sowohl die Lieferung eines Kernsortiments gem. jeweiligem Angebotsvordruck, als auch eines Randsortiments umfassen sollte.
Das Kernsortiment für die Lose 1 bis 4 bestand aus jeweils bis zu 35 der umsatzstärksten Produkte gem. jeweiligem Angebotsvordruck. Der angegebene Umsatz basierte auf den Auswertungen des Jahres 2019.
Über das Kernsortiment hinaus würde der Auftraggeber auch die weiteren erforderlichen Tinte- und Tonerprodukte (Randsortiment) über den jeweiligen neuen Rahmenvertragspartner beschaffen.
Das aktuelle Sortiment war in der jeweiligen Anlage zum Angebotsvordruck dargestellt.
Das Randsortiment für:
— Los 2: bezog sich lediglich auf Rebuilt Toner.
Auf den Händlerkatalog (Nettopreisangaben) wurde ein einheitlicher Rabattsatz für alle im Händlerkatalog angegebenen jeweiligen Tinte- bzw. Tonerprodukte abgefragt. Der Rabattsatz galt für alle Tinte- und Tonerprodukte.
Der in der Ausschreibung angebotene Rabattsatz blieb auch nach etwaigen Preisanpassungen gültig.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sollte eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sollte eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tinte- und Tonerprodukten in insgesamt 4 Losen vergeben werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordrucke zu den Losen 1 bis 4 zu entnehmen.
Für die 4 Lose strebte der Auftraggeber jeweils eine Rahmenvereinbarung an, die sowohl die Lieferung eines Kernsortiments gem. jeweiligem Angebotsvordruck, als auch eines Randsortiments umfassen sollte.
Das Kernsortiment für die Lose 1 bis 4 bestand aus jeweils bis zu 35 der umsatzstärksten Produkte gem. jeweiligem Angebotsvordruck. Der angegebene Umsatz basierte auf den Auswertungen des Jahres 2019.
Über das Kernsortiment hinaus würde der Auftraggeber auch die weiteren erforderlichen Tinte- und Tonerprodukte (Randsortiment) über den jeweiligen neuen Rahmenvertragspartner beschaffen.
Das aktuelle Sortiment war in der jeweiligen Anlage zum Angebotsvordruck dargestellt.
Das Randsortiment für:
— Los 3: bezogt sich lediglich auf Original Tinte.
Auf den Händlerkatalog (Nettopreisangaben) wurde ein einheitlicher Rabattsatz für alle im Händlerkatalog angegebenen jeweiligen Tinte- bzw. Tonerprodukte abgefragt. Der Rabattsatz galt für alle Tinte- und Tonerprodukte.
Der in der Ausschreibung angebotene Rabattsatz blieb auch nach etwaigen Preisanpassungen gültig.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sollte eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln sollte eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tinte- und Tonerprodukten in insgesamt 4 Losen vergeben werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordrucke zu den Losen 1 bis 4 zu entnehmen.
Für die 4 Lose strebte der Auftraggeber jeweils eine Rahmenvereinbarung an, die sowohl die Lieferung eines Kernsortiments gem. jeweiligem Angebotsvordruck, als auch eines Randsortiments umfassen sollte.
Das Kernsortiment für die Lose 1 bis 4 bestand aus jeweils bis zu 35 der umsatzstärksten Produkte gem. jeweiligem Angebotsvordruck. Der angegebene Umsatz basierte auf den Auswertungen des Jahres 2019.
Über das Kernsortiment hinaus würde der Auftraggeber auch die weiteren erforderlichen Tinte- und Tonerprodukte (Randsortiment) über den jeweiligen neuen Rahmenvertragspartner beschaffen.
Das aktuelle Sortiment war in der jeweiligen Anlage zum Angebotsvordruck dargestellt.
Das Randsortiment für:
Los 4: bezog sich lediglich auf Rebuilt Tinte
Auf den Händlerkatalog (Nettopreisangaben) wurde ein einheitlicher Rabattsatz für alle im Händlerkatalog angegebenen jeweiligen Tinte- bzw. Tonerprodukte abgefragt. Der Rabattsatz galt für alle Tinte- und Tonerprodukte.
Der in der Ausschreibung angebotene Rabattsatz blieb auch nach etwaigen Preisanpassungen gültig.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 126-307770
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Los 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Original Toner
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Lyreco Deutschland GmbH
Postort: Barsinghausen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Region Hannover🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 10441910.26 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Vertragsnummer: Los 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Rebuilt Toner
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Office Mix GmbH
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 704451.12 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
3️⃣
Vertragsnummer: Los 3
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Original Tinte
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MUP Bürohandels GmbH
Postort: Fulda
Region: Fulda🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3111141.89 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
4️⃣
Vertragsnummer: Los 4
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: Rebuilt Tinte
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches...”
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs – ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHY1U7.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle hat ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle hat ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hingewiesen.
Die Bestimmungen gem. § 160 Abs. 3 GWB lauten:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“
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Quelle: OJS 2020/S 247-611168 (2020-12-14)