Rahmenvereinbarung über Erdgaslieferungen („all inclusive“) 2021-2024

Landkreis Gießen – Der Kreisausschuss

Auftragsgegenstand ist die Lieferung von Erdgas an verschiedene Abnahmestellen des Landkreises Gießen und der teilnehmenden Kreiskommunen in den Jahren 2021 bis 2024. Die Leistung wird in getrennten Losen ausgeschrieben. Dabei beschafft der Landkreis Gießen sowohl für seine eigenen Liegenschaften (Los 1) als auch im Auftrag der teilnehmenden Kreiskommunen (Lose 2 bis 8). Je Los wird mit dem jeweiligen Vertragspartner ein eigenständiger Vertrag geschlossen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-07-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Referenznummer: 96-41-679-20
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von Erdgas an verschiedene Abnahmestellen des Landkreises Gießen und der teilnehmenden Kreiskommunen in den Jahren 2021 bis 2024. Die Leistung wird in getrennten Losen ausgeschrieben. Dabei beschafft der Landkreis Gießen sowohl für seine eigenen Liegenschaften (Los 1) als auch im Auftrag der teilnehmenden Kreiskommunen (Lose 2 bis 8). Je Los wird mit dem jeweiligen Vertragspartner ein eigenständiger Vertrag geschlossen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Erdgas 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Gießen, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Gießen – Der Kreisausschuss
Postanschrift: Riversplatz 1-9
Postleitzahl: 35394
Postort: Gießen
Kontakt
Internetadresse: http://www.lkgi.de 🌏
E-Mail: vergabe@lkgi.de 📧
Telefon: +49 64193901892 📞
Fax: +49 64193901766 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YY5YRDC/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YY5YRDC 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 134-328709
ABl. S-Ausgabe: 134
Zusätzliche Informationen
Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 8
Bezeichnung des Loses: Landkreis Gießen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Die geschätzten Liefermengen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des Loses: Stadt Lich
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Gemeinde Fernwald
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Gemeinde Biebertal
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Stadt Linden
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Stadt Staufenberg
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Gemeinde Langgöns
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Stadt Lollar
Losnummer: 8
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
35394 Gießen Das Erdgas ist an verschiedene Abnahmestellen im Kreisgebiet zu liefern, die in den Vergabeunterlagen genauer spezifiziert sind.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: E 306, Riversplatz 1-9, 35394 Gießen
Zusätzliche Informationen: Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrales Vergabemanagement
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YY5YRDC/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird über die vom Landkreis Gießen genutzte elektronische Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de, abgewickelt. Es ist daher für alle interessierten Bieter unabdingbar, dass im Projektraum eingestellte Informationen regelmäßig eingesehen werden. Um automatische Nachrichten des Systems zu empfangen, z. B. bei Änderung der Vergabeunterlagen oder beantworteten Bieterfragen, müssen sich Bieter auf der Plattform registriert und für das Verfahren freigeschaltet haben. Das gleiche gilt für die Nutzung der elektronischen Angebotsabgabe.
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Bekanntmachungs-ID: CXS0YY5YRDC

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126348120 📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht..
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 134-328709 (2020-07-10)