Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017, 2018 und 2019) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Kanaluntersuchung und -sanierung einschl. seitlicher Anschlussleitungen) fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte,
2. Angabe über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV,
3. Erklärung über eine Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 1-3 VgV,
4. Angaben gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV zu den für die technische Leitung vorgesehenen Personen (Projektleiter sowie Bauleiter) einschließlich Nachweis gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über deren fachlicher Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung; zudem sind folgende Angaben erforderlich, nämlich
a) die jeweils branchenspezifische Berufserfahrung in Jahren im Zusammenhang mit den zu vergebenden oder vergleichbaren Leistungen (Kanaluntersuchung und -sanierung einschl. seitlicher Anschlussleitungen),
b) Angaben zu Zusatzqualifikationen nach folgenden Zertifikaten oder vergleichbar:
— privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft (Kontrolle von Grundstücksentwässerungsanlagen und Grundstücksanschlüssen nach Art. 58 Abs. 1 Satz 5 des Bayerischen Wassergesetzes) oder gleichwertig;
— zertifizierter Kanalsanierungsberater oder gleichwertig;
— zertifizierter Berater Grundstücksentwässerung oder gleichwertig;
— Kanalinspektion nach DIN EN 13508-2 (Kl-Kurs) oder gleichwertig;
— Sachkunde Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 und DIN 1986-30 oder gleichwertig.
c) jeweils 5 Referenzen über in den letzten 5 Jahren (2015 bis einschl. 09/2020) begonnene und abgeschlossene Maßnahmen, die mit den zu vergebenden Ingenieurleistungen vergleichbar sind, wobei:
— max. 3 Referenzen zur Sanierung von Schmutz-, Niederschlags- und/oder Mischwasserkanälen (Kategorie I) und
— max. 2 Referenzen zur Untersuchung privater Grundstücksanschlüsse und Grundstücksentwässerungsanlagen (Kategorie II) gewertet werden.
Für die Kriterien, nach denen Referenzen gewertet werden, wird aufgrund der Zeichenbegrenzung in diesem Formular auf das Dokument „Verfahrensbedingungen“ verwiesen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bewerber nicht zwingend 5 Referenzen angeben muss. Sofern vom Bewerber mehr Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen. Es können auch solche Referenzprojekte angegeben werden, bei deren Bearbeitung sowohl der Projektleiter als auch der Bauleiter gemeinsam tätig waren. Als Referenzen des Büros/der Bietergemeinschaft können auch die Maßnahmen angegeben werden, die als persönliche Referenzen des Projektleiters und/oder des Bauleiters benannt wurden, sofern diese im Büro des Bewerbers erbracht wurden. Sofern vom Bewerber mehr als 5 Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen.
5. Angabe von 5 Referenzen des Büros/der Bietergemeinschaft über in den letzten 5 Jahren (2015 bis einschl. 09/2020) begonnene und abgeschlossene Maßnahmen, die mit den zu vergebenden Ingenieurleistungen vergleichbar sind, wobei:
— max. 3 Referenzen zur Sanierung von Schmutz-, Niederschlags- und/oder Mischwasserkanälen (Kategorie I) und
— max. 2 Referenzen zur Untersuchung privater Grundstücksanschlüsse und Grundstücksentwässerungsanlagen (Kategorie II) gewertet werden.
Im Übrigen gelten die gleichen Hinweise wie bei den persönlichen Referenzen des Projektleiters und des Bauleiters.