In der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens fordert der Auftraggeber die über den Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes sowie zur Bearbeitung und Präsentation einer Pitch-Aufgabe auf.
Die Pitch-Aufgabe wird mit 3 000 EUR zzgl. USt. vergütet.
Im Falle einer Beauftragung wird die Vergütung für die Pitch-Aufgabe mit dem Honorar verrechnet. Die fachlich-inhaltliche Angebotsvorstellung sowie die Präsentation der gelösten Pitch-Aufgabe erfolgen in Form einer Powerpoint-Präsentation. Diese ist bereits mit dem Angebot einzureichen und im Rahmen des Präsentationstermins unverändert zu verwenden. Die fachlich-inhaltliche Angebotsvorstellung sowie die Präsentation der gelösten Pitch-Aufgabe findet nach derzeitigem Stand der Zeitplanung für dieses Vergabeverfahren am 15./16./17.7.2020 in den Räumen der AWM in Münster statt. Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren sollten sich diesen Termin bereits jetzt notieren und einplanen! Für die Vorstellung der Pitch-Aufgabe ist eine Dauer von 1,5 Stunden eingeplant. Seitens des Bieters nehmen nicht mehr als zehn Personen am Termin teil. Sollten besondere Umstände (wie z. B. eine Pandemie) die Durchführung persönlicher Präsentationstermine nicht zulassen, behält sich der Auftraggeber die Durchführung dieser Termine als Video- oder Webkonferenz vor. Die vorstehenden Termine entsprechen dem derzeitigen Planungsstand; sie können durch den Auftraggeber im Verlauf des Vergabeverfahrens aber angepasst werden. Im Rahmen des Präsentationstermins finden keine Verhandlungen über den Leistungsinhalt oder die Vertragsbedingungen statt. Interessierten Unternehmen ist daher zu empfehlen, Fragen oder Anmerkungen hierzu bereits vor Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. Angebots über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform einzureichen. Nach der Vorstellung der Pitch-Aufgabe werden die Angebote unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Zuschlagskriterien gewertet und eine Rangfolge der Bieter gebildet. Der Auftraggeber wird dem bestplatzierten Bieter je Los den Zuschlag erteilen. Bitte beachten Sie, dass die Präsentation des Angebots und der Lösung der Pitch-Aufgabe im Präsentationstermin zwingend durch die vom Bieter für den Auftragsfall vorgesehenen Mitarbeiter bzw. das konkrete Projektteam erfolgen muss!
Die Vertragslaufzeit beginnt am 1.1.2021. Die Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre. Sie endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der AG kann die Rahmenvereinbarung jedoch optional durch einseitige Willenserklärung nach dem ersten Vertragsjahr ohne Angabe von Gründen beenden (Sonderkündigungsrecht). Die Kündigung muss dem Auftragnehmer zwei Monate vor Ablauf des ersten Vertragsjahrs in Schriftform zugehen.
Rückfragen werden durch Bieterkommunikation für alle Interessenten beantwortet. Diese Bieterkommunikationen werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.1) dieser Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterkommunikationen abzurufen.
Die Stadt Münster hat sich der Förderung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Gem. §§ 215, 224, 226 Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX) sind Aufträge der öffentlichen Hand, die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Blindenwerkstätten und Inklusionsbetriebe ausgeführt werden können, diesen bevorzugt anzubieten. Ist das Angebot der der anerkannten Einrichtungen ebenso wirtschaftlich wie das eines nicht aus anderen Gründen zu bevorzugenden Bieters/einer Bieterin, so ist der Einrichtung der Zuschlag zu erteilen. Dies gilt auch dann, wenn der Angebotspreis der Einrichtung den des Mitbewerbers/der Mitbewerberin um nicht mehr als 15 % übersteigt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 Prozent berücksichtigt. Dazu bitten wir um die Vorlage der Nachweise: siehe Ziffer 2.3 im gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und des Ministeriums der Finanzen vom 29. Dezember 2017
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=80620180116131147466
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Rechts- und Ausländeramt, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail:
Vergaben@stadt-muenster.de
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter
datenschutz@stadt-muenster.de
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.
Datenkategorien und Datenherkunft:
— Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung,
— ggf. gültige E-Mail-Adresse,
— Anschrift,
— Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk).
Vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
— Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/Ihres Angebots/Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind.
Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.
Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.
Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten;
2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten;
3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO;
4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen;
5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln;
6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 021138424-0, Fax 021138424-10, E-Mail:
poststelle@ldi.nrw.de
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYRBK