Rahmenvereinbarung über Lieferung und Montage von Präsentationsmedien einschließlich Service

Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss -

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Präsentationsmedien für die Schulen
Des Landkreises Gießen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-13 Auftragsbekanntmachung
2020-07-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-01-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Videoprojektoren
Referenznummer: 96-40-456-19
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Präsentationsmedien für die Schulen Des Landkreises Gießen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Videoprojektoren 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Computeranlagen und Zubehör 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Gießen, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss -
Postanschrift: Riversplatz 1-9
Postleitzahl: 35394
Postort: Gießen
Kontakt
Internetadresse: http://www.lkgi.de 🌏
E-Mail: vergabe@lkgi.de 📧
Telefon: +49 64193901747 📞
Fax: +49 64193901766 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YY5YDPE/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YY5YDPE 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-13 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 010-018906
ABl. S-Ausgabe: 10
Zusätzliche Informationen
Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Präsentationsmedien für die Schulen
Des Landkreises Gießen.
Gegenstand des Auftrags ist Lieferung und Montage von Präsentationsmedien für die Schulen des Landkreises Gießen einschließlich anschließender Serviceleistungen.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung kann vom Auftraggeber optional um weitere 12 Monate verlängert werden kann.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
35394 Gießen Die Auslieferung und der Vorortservice der Geräte erfolgen in Schulen des Landkreises Gießen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Aufträge aus den letzten 3 Geschäftsjahren anzugeben. Hierfür stellen die Vergabeunterlagen ein Formular bereit. Es ist mindestens eine Referenz zu nennen. Zusätzliche Bescheinigungen des/der genannten Auftraggeber sind erwünscht.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Riversplatz 1-9
35394 Gießen
Gebäude E, Raum 306
Zusätzliche Informationen: Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrales Vergabemanagement
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YY5YDPE/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird über die vom Landkreis Gießen genutzte elektronische Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de, abgewickelt. Es ist daher für alle interessierten Bieter unabdingbar, dass im Projektraum eingestellte Informationen regelmäßig eingesehen werden. Um automatische Nachrichten des Systems zu empfangen, z. B. bei Änderung der Vergabeunterlagen oder beantworteten Bieterfragen, müssen sich Bieter auf der Plattform registriert und für das Verfahren freigeschaltet haben. Das gleiche gilt für die Nutzung der elektronischen Angebotsabgabe.
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Bekanntmachungs-ID: CXS0YY5YDPE

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126348120 📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 010-018906 (2020-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Präsentationsmedien für die Schulen des Landkreises Gießen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 233 530 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Gießen — Der Kreisausschuss

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 140-344545
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 010-018906
ABl. S-Ausgabe: 140
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY5YR6S

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
35394 Gießen
Die Auslieferung und der Vorortservice der Geräte erfolgen in Schulen des Landkreises Gießen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-22 📅
Name: Copydata Systems GmbH
Postanschrift: Frankfurter Straße 7
Postort: Bad Hersfeld
Postleitzahl: 36251
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 662140760 📞
E-Mail: steffen.oelschlaeger@copydata.de 📧
Land: Hersfeld-Rotenburg 🏙️
Internetadresse: https://www.copydata.de/ 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 233 530 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 160 GWB — Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Quelle: OJS 2020/S 140-344545 (2020-07-20)