Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung (§ 21 VgV) über die Lieferung von Werbemitteln aus. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrages sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen.
Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der sowohl das im Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment, als auch ein Randsortiment liefern soll. Das Kernsortiment besteht aus den 11 umsatzstärksten Produkten. Der Umsatz basiert auf Auswertungen des Jahres 2019.
Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Bereich „Werbemittel“ zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen. Das Randsortiment soll hier z. B. Textmarker, Pflasterboxen, USB-Kabel, Trinkbeutel oder Brotdosen umfassen. Der tatsächliche Umfang des Randsortiments ergibt sich aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers. Aus diesem Grund wird auf den Händlerkatalog (Nettopreisangaben) ein einheitlicher Rabattsatz für alle im Händlerkatalog angegebenen Produkte aus dem Bereich „Werbemittel“ abgefragt. Der Rabattsatz gilt für alle Produkte des Rand- und Kernsortiments.
Alle anderen Warengruppen sind von dieser Ausschreibung ausgenommen. Entweder wurden diese bereits in der Vergangenheit gesondert ausgeschrieben oder werden in Kürze in einem gesonderten Verfahren ausgeschrieben.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-11.
Auftragsbekanntmachung (2020-08-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Informations- und Werbeerzeugnisse
Referenznummer: 036-RV-WER/2020-03.300
Kurze Beschreibung:
“Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl....”
Kurze Beschreibung
Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Informations- und Werbeerzeugnisse📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.”
Quelle: OJS 2020/S 157-381630 (2020-08-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches...”
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs – ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 EUR (netto).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 204-495842 (2020-10-15)