Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung für die Bewältigung naturschutzrelevanter Maßnahmen und Projekte:
1. Prioritäre Maßnahmen L 14 – „Erhaltung und Weiterentwicklung von Biotopverbundsystemen und Vermeidung weiterer Landschaftszerschneidungen" und L 28 – „Ökologischer Hochwasserschutz und Auenrenaturierung" des Integrierten Klimaschutzplanes Hessen 2025;
2. Umsetzung von Synergiemaßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie mit Natura 2000;
3. Maßnahmen im Rahmen des Schutzgebiete- und Artenmanagements Der Auftragnehmer erbringt folgende, projektspezifisch im Einzelnen in dem jeweiligen Geschäftsbesorgungsvertrag zu vereinbarende Leistungen:
1. Projektsteuerung,
2. Projektkonkretisierung und Konzept,
3. Flächenidentifizierung,
4. Prüfung der Mitwirkungsbereitschaft der betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter mit entsprechender Dokumentation der Verhandlungsergebnisse,
5. Durchführung der Grundstückssicherung durch Erwerb und/oder Tausch von Flächen, alternativ: Sicherung durch dinglich gesicherte Rechte,
6. Freihändiger Grunderwerb für benötigtes Tausch- bzw. Masseland,
7. Bevorratung und Finanzierung von Flächen,
8. Erstellung von Konzepten zur Abwendung eventueller Existenzgefährdungen,
9. Fachliche Begleitung von Sachverständigen bei der Ermittlung von Grundstücks- und Entschädigungswerten sowie deren Qualitätssicherung,
10. Erstellung von Unterlagen und Vorlage für wasser- bzw. naturschutzrechtliche Genehmigungsverfahren,
11. Bilanzierung i. S. Hess. KV/naturschutzfachliche Beurteilung/Planung und Antrag Ökokonto,
12. Beratung bei der Budgetplanung,
13. Ausschreibung, Vergabe und Baucontrolling,
14. Einrichtung und Betreuung einer geeigneten, digitalen Kommunikationsplattform für die Projektbeteiligten,
15. Teilnahme an Terminen und Veranstaltungen mit Behörden, Ingenieuren, etc.,
16. Präsentation der Ergebnisse in unterschiedlichen Gremien,
17. Öffentlichkeitsarbeit und Präsentation im Web (Webseite bei großen Projekten),
18. GIS-Bearbeitung und Datenabgabe an NATUREG und an WRRL-Viewer und FISMaPro, soweit es sich um Synergiemaßnahmen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 2 und Flächenerwerb an Gewässern handelt,
19. Monitoring und Berichtswesen Für die Maßnahmen aus der Rahmenvereinbarung stehen folgende max. Kostenrahmen zur Verfügung (insgesamt max. 900 000 EUR brutto):
— Jahr 2020: 100 000,00 EUR brutto;
— Jahr 2021 bis 2024: jeweils 200 000,00 EUR brutto jährlich;
— Jahr 2025: Restabwicklung von Ausgaberesten aus 2024.