Die Stadtverwaltung Wangen im Allgäu ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören vor allem Standard – IT Geräte wie z.B. Server, PCs, Notebooks, Monitore und Thin-Clients die in verschiedenen Bereichen für die Bürokommunikation eingesetzt werden. Die bisher eingesetzten Geräte sollen am Ende ihres Lebenszyklus durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte ersetzt werden. Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Finanzierung der zu beschaffenden IT – Standard-komponenten mittels Leasing abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 24 Monaten und 2 Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, zukünftig die zu beschaffenden Standard – IT Geräte über Leasing zu finanzieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Finanzierungs-Leasing
Referenznummer: IT 045.21
Kurze Beschreibung:
Die Stadtverwaltung Wangen im Allgäu ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören vor allem Standard – IT Geräte wie z.B. Server, PCs, Notebooks, Monitore und Thin-Clients die in verschiedenen Bereichen für die Bürokommunikation eingesetzt werden. Die bisher eingesetzten Geräte sollen am Ende ihres Lebenszyklus durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte ersetzt werden.
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Finanzierung der zu beschaffenden IT – Standard-komponenten mittels Leasing abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 24 Monaten und 2 Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, zukünftig die zu beschaffenden Standard – IT Geräte über Leasing zu finanzieren.
Die Stadtverwaltung Wangen im Allgäu ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören vor allem Standard – IT Geräte wie z.B. Server, PCs, Notebooks, Monitore und Thin-Clients die in verschiedenen Bereichen für die Bürokommunikation eingesetzt werden. Die bisher eingesetzten Geräte sollen am Ende ihres Lebenszyklus durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte ersetzt werden.
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Finanzierung der zu beschaffenden IT – Standard-komponenten mittels Leasing abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 24 Monaten und 2 Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, zukünftig die zu beschaffenden Standard – IT Geräte über Leasing zu finanzieren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Finanzierungs-Leasing📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ravensburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind:
— die Eigenbetriebe der Stadt Wangen im Allgäu;
— die Schulen in städtischer Trägerschaft.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtverwaltung Wangen im Allgäu ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören vor allem Standard – IT Geräte wie z.B. Server, PCs, Notebooks, Monitore und Thin-Clients die in verschiedenen Bereichen für die Bürokommunikation eingesetzt werden. Die bisher eingesetzten Geräte sollen am Ende ihres Lebenszyklus durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte ersetzt werden.
Die Stadtverwaltung Wangen im Allgäu ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören vor allem Standard – IT Geräte wie z.B. Server, PCs, Notebooks, Monitore und Thin-Clients die in verschiedenen Bereichen für die Bürokommunikation eingesetzt werden. Die bisher eingesetzten Geräte sollen am Ende ihres Lebenszyklus durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte ersetzt werden.
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Finanzierung der zu beschaffenden IT – Standard-komponenten mittels Leasing abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 24 Monaten und 2 Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, zukünftig die zu beschaffenden Standard – IT Geräte über Leasing zu finanzieren.
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Finanzierung der zu beschaffenden IT – Standard-komponenten mittels Leasing abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 24 Monaten und 2 Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, zukünftig die zu beschaffenden Standard – IT Geräte über Leasing zu finanzieren.
Geschätzter Gesamtwert: 750 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 750 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption 2 mal je 12 Monate
Zusätzliche Informationen:
Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind:
— die Eigenbetriebe der Stadt Wangen im Allgäu;
— die Schulen in städtischer Trägerschaft.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wangen im Allgäu
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124GWB ist die Eigenerklärung (Anlage in den Veragabeunterlagen) auszufüllen und beizulegen;
— Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landesder Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug)nicht älter als ein Jahr;
— Nachweis, dass der Bieter ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-sicht (BaFin) zugelassener Finanzdienstleister nach KWG §1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von mindestens 1 000 000 EUR je Schadensereignis oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von mindestens 1 000 000 EUR je Schadensereignis oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird;
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist;
— Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o. ä.) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr);
— Eigenerklärung und Darstellung der Neuinvestition im Bereich IT – Leasing in den letzten 3 Jahren;
— Bewertung von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist we folgt:
Niederer Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt <=5% in der Periode, errechnet aus den o. a. Bilanzen oder Bilanzauszügen
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt >5 % und <=7,5 % in der Periode, errechnet aus den o. a. Bilanzen oder Bilanzauszügen
Hoher Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt >7,5 % in der Periode, errechnet aus den o. a. Bilanzen oder Bilanzauszügen
Es können maximal 15 Eignungspunkte erreichen werden.
— Bewertung des Bonitätsindex aus dem Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr) zur Bewertung der Bonität des Bieters wir folgt:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bewertung des Bonitätsindex aus dem Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr) zur Bewertung der Bonität des Bieters wir folgt:
Niederer Zielerfüllungsgrad = schwache Bonität
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = mittlere bis gute Bonität
Hoher Zielerfüllungsgrad = sehr gute Bonität bis hervorragende Bonität
Es können maximal 20 Eignungspunkte erreichen werden.
— Bewertung der Neuinvestition im Bereich IT – Leasing in den letzten 3 Jahren wie folgt:
Niederer Zielerfüllungsgrad = Neuinvestition im Bereich IT – Leasing: fallend
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Neuinvestition im Bereich IT – Leasing: gleichbleibend
Hoher Zielerfüllungsgrad = Neuinvestition im Bereich IT – Leasing: steigend
Mindeststandards:
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von mindestens 1 000 000 EUR je Schadensereignis oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird;
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von mindestens 1 000 000 EUR je Schadensereignis oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird;
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist;
— Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o. ä.) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr);
— Eigenerklärung und Darstellung der Neuinvestition im Bereich IT – Leasing in den letzten 3 Jahren.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter insgesamt (bei wirtschaftlicher u. finanzieller sowie bei technischer u. beruflicher Leistungsfähigkeit) mindestens 65 Eignungspunkte erreicht hat.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor dern Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Quelle: OJS 2020/S 097-231639 (2020-05-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtverwaltung Wangen im Allgäu ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören vor allem Standard – IT Geräte wie z. B. Server, PCs, Notebooks, Monitore und Thin-Clients die in verschiedenen Bereichen für die Bürokommunikation eingesetzt werden. Die bisher eingesetzten Geräte sollen am Ende ihres Lebenszyklus durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte ersetzt werden.
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Finanzierung der zu beschaffenden IT – Standardkomponenten mittels Leasing abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 24 Monaten und 2 Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, zukünftig die zu beschaffenden Standard – IT Geräte über Leasing zu finanzieren.
Die Stadtverwaltung Wangen im Allgäu ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören vor allem Standard – IT Geräte wie z. B. Server, PCs, Notebooks, Monitore und Thin-Clients die in verschiedenen Bereichen für die Bürokommunikation eingesetzt werden. Die bisher eingesetzten Geräte sollen am Ende ihres Lebenszyklus durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte ersetzt werden.
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Finanzierung der zu beschaffenden IT – Standardkomponenten mittels Leasing abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 24 Monaten und 2 Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, zukünftig die zu beschaffenden Standard – IT Geräte über Leasing zu finanzieren.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Stadtverwaltung Wangen im Allgäu ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören vor allem Standard – IT Geräte wie z. B. Server, PCs, Notebooks, Monitore und Thin-Clients die in verschiedenen Bereichen für die Bürokommunikation eingesetzt werden. Die bisher eingesetzten Geräte sollen am Ende ihres Lebenszyklus durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte ersetzt werden.
Die Stadtverwaltung Wangen im Allgäu ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören vor allem Standard – IT Geräte wie z. B. Server, PCs, Notebooks, Monitore und Thin-Clients die in verschiedenen Bereichen für die Bürokommunikation eingesetzt werden. Die bisher eingesetzten Geräte sollen am Ende ihres Lebenszyklus durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Geräte ersetzt werden.
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Finanzierung der zu beschaffenden IT – Standardkomponenten mittels Leasing abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 24 Monaten und 2 Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, zukünftig die zu beschaffenden Standard – IT Geräte über Leasing zu finanzieren.
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Finanzierung der zu beschaffenden IT – Standardkomponenten mittels Leasing abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 24 Monaten und 2 Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, zukünftig die zu beschaffenden Standard – IT Geräte über Leasing zu finanzieren.
Auftragsvergabe
Name: CHG Meridian AG
Postort: Weingarten
Land: Deutschland 🇩🇪 Ravensburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,