Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen:
Für Sachschäden und Vermögensschäden mind. bis zu 2 500 000 EUR je Schadensereignis
Oder
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. Berechnung und Bewertung der Eigenkapitalquote aus den vorgelegten Bilanzen durchschnittlich über die letzten 3 Geschäftsjahre (A3.2 und B3.1),
— Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr) und Bewertung des Bonitätsindex (A3.3 und B3.2),
— Darstellung der Entwicklung des Umsatzes bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten 3 Jahren als Eigenerklärung (A3.4 und B3.3),
— Erklärung zur Mitarbeiterentwicklung in den letzten 3 Jahren als Eigenerklärung (A3.5 und B3.4).
Bewertungsgrundsätze:
Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss- (A) und Bewertungskriterien (B) statt (vgl. UfAB 2018). Die Bewertung wird in folgender Weise vorgenommen:
Den einzelnen Bewertungs-Items wird eine Gewichtung und daraus folgend eine maximale Bewertungspunktzahl zugeordnet.
Die Angaben der Bieter zu den Bewertungs-Items werden in 3 Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen die entsprechende Punktzahl zugeordnet:
Beispiel bei Maximalpunktzahl 15
Niederer Zielerfüllungsgrad=Minimalpunktzahl (1 Pkt.)
Mittlerer Zielerfüllungsgrad=Mittlere Punktzahl (7,5 Pkt.)
Hoher Zielerfüllungsgrad=Maximalpunktzahl (15 Pkt.)
— Für das Bewertungs-Item Bilanzen oder Bilanzauszüge (B3.1) ist die Erwartungshaltung der Vergabestelle klar definiert und den Zielerfüllungsgraden wie folgt zugeordnet:
Niederer Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt kleiner als oder gleich 10 %, errechnet aus den vorgelegten Bilanzen
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt größer als 10 % und kleiner als oder gleich 30 %, errechnet aus den vorgelegten Bilanzen
Hoher Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt größer als 30 %, aus den vorgelegten Bilanzen
Es können maximal 11 Eignungspunkte erreicht werden.
— für das Bewertungs-Item Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (B3.2) ist die Erwartungshaltung der Vergabestelle klar definiert und den Zielerfüllungsgraden wie folgt zugeordnet:
Niederer Zielerfüllungsgrad = mittlere Bonität
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = gute Bonität
Hoher Zielerfüllungsgrad = sehr gute Bonität bis hervorragende Bonität
Es können maximal 10 Eignungspunkte erreicht werden.
— Für das Bewertungs-Item Umsatzentwicklung (B3.3) ist die Erwartungshaltung der Vergabestelle klar definiert und den Zielerfüllungsgraden wie folgt zugeordnet:
Niederer Zielerfüllungsgrad = Umsatzentwicklung ist tendenziell fallend
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Umsatzentwicklung ist tendenziell gleich
Hoher Zielerfüllungsgrad = Umsatzentwicklung ist tendenziell steigend
Es können maximal 5 Eignungspunkte erreicht werden.
— Für das Bewertungs-Item Mitarbeiterentwicklung (B3.4) ist die Erwartungshaltung der Vergabestelle klar definiert und den Zielerfüllungsgraden wie folgt zugeordnet:
Niederer Zielerfüllungsgrad = Mitarbeiterentwicklung ist tendenziell fallend
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Mitarbeiterentwicklung ist tendenziell gleich
Hoher Zielerfüllungsgrad = Mitarbeiterentwicklung ist tendenziell steigend
Es können maximal 5 Eignungspunkte erreicht werden.