In der multimedialen Strategie der Rundfunkanstalten der ARD und der gemeinsamen Einrichtungen rücken die digitalen Produkte immer mehr in den Fokus. Neben den qualitativ hochwertigen journalistischen und multimedialen Inhalten spielt insbesondere die Präsentation derer eine entscheidende Rolle für den Erfolg der digitalen Produkte. Joy of Use und Usability, abgestimmt auf die verschiedenen Ausspielwege (Web, App, TV), sind dabei die treibenden Kräfte, wenn es darum geht, ein digitales Produkt nachhaltig in den multimedialen Alltag der Nutzer zu etablieren. Deshalb ist es von steigender Bedeutung, den Funktionsumfang, das Design und die Usability stetig weiterzuentwickeln und deren Einfluss auf die zentralen Erfolgskriterien zu quantifizieren.Um diese datengetriebene Kultur für alle digitalen Produkte zu etablieren, sprechen sich die Rundfunkanstalten und Gemeinschaftseinrichtungen der ARD gemeinsam für einen entsprechenden Rahmenvertrag mit einem A/B-Testing-Anbieter aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-14.
Auftragsbekanntmachung (2020-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anbieter von Anwendungen
Referenznummer: EU-I/T 15/2019
Kurze Beschreibung:
In der multimedialen Strategie der Rundfunkanstalten der ARD und der gemeinsamen Einrichtungen rücken die digitalen Produkte immer mehr in den Fokus. Neben den qualitativ hochwertigen journalistischen und multimedialen Inhalten spielt insbesondere die Präsentation derer eine entscheidende Rolle für den Erfolg der digitalen Produkte. Joy of Use und Usability, abgestimmt auf die verschiedenen Ausspielwege (Web, App, TV), sind dabei die treibenden Kräfte, wenn es darum geht, ein digitales Produkt nachhaltig in den multimedialen Alltag der Nutzer zu etablieren. Deshalb ist es von steigender Bedeutung, den Funktionsumfang, das Design und die Usability stetig weiterzuentwickeln und deren Einfluss auf die zentralen Erfolgskriterien zu quantifizieren.Um diese datengetriebene Kultur für alle digitalen Produkte zu etablieren, sprechen sich die Rundfunkanstalten und Gemeinschaftseinrichtungen der ARD gemeinsam für einen entsprechenden Rahmenvertrag mit einem A/B-Testing-Anbieter aus.
In der multimedialen Strategie der Rundfunkanstalten der ARD und der gemeinsamen Einrichtungen rücken die digitalen Produkte immer mehr in den Fokus. Neben den qualitativ hochwertigen journalistischen und multimedialen Inhalten spielt insbesondere die Präsentation derer eine entscheidende Rolle für den Erfolg der digitalen Produkte. Joy of Use und Usability, abgestimmt auf die verschiedenen Ausspielwege (Web, App, TV), sind dabei die treibenden Kräfte, wenn es darum geht, ein digitales Produkt nachhaltig in den multimedialen Alltag der Nutzer zu etablieren. Deshalb ist es von steigender Bedeutung, den Funktionsumfang, das Design und die Usability stetig weiterzuentwickeln und deren Einfluss auf die zentralen Erfolgskriterien zu quantifizieren.Um diese datengetriebene Kultur für alle digitalen Produkte zu etablieren, sprechen sich die Rundfunkanstalten und Gemeinschaftseinrichtungen der ARD gemeinsam für einen entsprechenden Rahmenvertrag mit einem A/B-Testing-Anbieter aus.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Anbieter von Anwendungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Baden, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-01-14 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-16 📅
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 011-021635
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 229-562119
ABl. S-Ausgabe: 11
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 750 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer abzuschließen.
An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung folgende öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50%beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt:
An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung folgende öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50%beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt:
— Deutsche Welle (DW),
— Norddeutscher Rundfunk (NDR),
— Südwestrundfunk (SWR),
— Westdeutscher Rundfunk (WDR).
Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 24 Monaten und 2 Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoption wird durch den Auftraggeber ausgeübt und gilt auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten.
Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 24 Monaten und 2 Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoption wird durch den Auftraggeber ausgeübt und gilt auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten.
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
Bereitstellung, den Betrieb und den Support eines A/B-Testing-Tools im Web-Umfeld sowie zugehörige Dienstleistungen wie Schulungen
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 1.4.2020.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 750 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimalige Verlängerungsoption der Rahmenvereinbarung um jeweils 12 Monate
Beschreibung der Optionen:
— Optionaler Abruf von Personentagen durch den Auftraggeber (z. B. Schulungen, Unterstützung bei Tests).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Baden-Baden und siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen, Formaler Teil A, Kapitel 1.2 und Kapitel 3.8.3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (siehe Anlage 02) ausgefüllt, unterzeichnet und mit Stempel versehen beizulegen (A1.1).
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausbildung muss folgendes vorgelegt werden:
Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr) (A2.1)
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer:
— bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3ff geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden,
— bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3ff geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden,
— beim Einsatz von Nachunternehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3.2 und 4.3.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Nachunternehmer gemäß den Angaben in Kapitel 4.3.4 vorgelegt werden,
— beim Einsatz von Nachunternehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3.2 und 4.3.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Nachunternehmer gemäß den Angaben in Kapitel 4.3.4 vorgelegt werden,
— die geforderten Nachweise unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)“ sind vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Nachunternehmer einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen:
Für Sachschäden und Vermögensschäden mind. bis zu 2 500 000 EUR je Schadensereignis
Oder
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. Berechnung und Bewertung der Eigenkapitalquote aus den vorgelegten Bilanzen durchschnittlich über die letzten 3 Geschäftsjahre (A3.2 und B3.1),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. Berechnung und Bewertung der Eigenkapitalquote aus den vorgelegten Bilanzen durchschnittlich über die letzten 3 Geschäftsjahre (A3.2 und B3.1),
— Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr) und Bewertung des Bonitätsindex (A3.3 und B3.2),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr) und Bewertung des Bonitätsindex (A3.3 und B3.2),
— Darstellung der Entwicklung des Umsatzes bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten 3 Jahren als Eigenerklärung (A3.4 und B3.3),
— Erklärung zur Mitarbeiterentwicklung in den letzten 3 Jahren als Eigenerklärung (A3.5 und B3.4).
Bewertungsgrundsätze:
Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss- (A) und Bewertungskriterien (B) statt (vgl. UfAB 2018). Die Bewertung wird in folgender Weise vorgenommen:
Den einzelnen Bewertungs-Items wird eine Gewichtung und daraus folgend eine maximale Bewertungspunktzahl zugeordnet.
Die Angaben der Bieter zu den Bewertungs-Items werden in 3 Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen die entsprechende Punktzahl zugeordnet:
— Für das Bewertungs-Item Bilanzen oder Bilanzauszüge (B3.1) ist die Erwartungshaltung der Vergabestelle klar definiert und den Zielerfüllungsgraden wie folgt zugeordnet:
Niederer Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt kleiner als oder gleich 10 %, errechnet aus den vorgelegten Bilanzen
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt größer als 10 % und kleiner als oder gleich 30 %, errechnet aus den vorgelegten Bilanzen
Hoher Zielerfüllungsgrad = Eigenkapitalquote im Schnitt größer als 30 %, aus den vorgelegten Bilanzen
Es können maximal 11 Eignungspunkte erreicht werden.
— für das Bewertungs-Item Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (B3.2) ist die Erwartungshaltung der Vergabestelle klar definiert und den Zielerfüllungsgraden wie folgt zugeordnet:
Niederer Zielerfüllungsgrad = mittlere Bonität
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = gute Bonität
Hoher Zielerfüllungsgrad = sehr gute Bonität bis hervorragende Bonität
Es können maximal 10 Eignungspunkte erreicht werden.
— Für das Bewertungs-Item Umsatzentwicklung (B3.3) ist die Erwartungshaltung der Vergabestelle klar definiert und den Zielerfüllungsgraden wie folgt zugeordnet:
Niederer Zielerfüllungsgrad = Umsatzentwicklung ist tendenziell fallend
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Umsatzentwicklung ist tendenziell gleich
Hoher Zielerfüllungsgrad = Umsatzentwicklung ist tendenziell steigend
Es können maximal 5 Eignungspunkte erreicht werden.
— Für das Bewertungs-Item Mitarbeiterentwicklung (B3.4) ist die Erwartungshaltung der Vergabestelle klar definiert und den Zielerfüllungsgraden wie folgt zugeordnet:
Niederer Zielerfüllungsgrad = Mitarbeiterentwicklung ist tendenziell fallend
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Mitarbeiterentwicklung ist tendenziell gleich
Hoher Zielerfüllungsgrad = Mitarbeiterentwicklung ist tendenziell steigend
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
— Nachweis und Bewertung von 3 Referenzen von Projekten für die Bereitstellung, den Betrieb und den Support eines A/B-Testing-Tools im Web-Umfeld sowie zugehörige Dienstleistungen wie Schulungen und Unterstützung auf Abruf in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbarem Schwierigkeitsgrad in den vergangenen 3 Jahren vorzugsweise im öffentlichen Sektor (A4.1 und B4.1):
— Nachweis und Bewertung von 3 Referenzen von Projekten für die Bereitstellung, den Betrieb und den Support eines A/B-Testing-Tools im Web-Umfeld sowie zugehörige Dienstleistungen wie Schulungen und Unterstützung auf Abruf in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbarem Schwierigkeitsgrad in den vergangenen 3 Jahren vorzugsweise im öffentlichen Sektor (A4.1 und B4.1):
—— Hierzu ist das Referenztemplate (Anlage 03) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizulegen:
— Nachweis und Bewertung der beruflichen Befähigung von 2 Projektleitern als Ansprechpartner für den Auftraggeber für die Bereitstellung, den Betrieb und den Support eines A/B-Testing-Tools im Web-Umfeld sowie zugehörige Dienstleistungen wie Schulungen und Unterstützung auf Abruf und 4 weiteren technisch/fachlichen Mitarbeitern für die Dienstleistungen während der Vertragslaufzeit durch Vorlage von anonymisierten Skillprofilen und anderen geeigneten Nachweisen (A4.2 und B4.2),
— Nachweis und Bewertung der beruflichen Befähigung von 2 Projektleitern als Ansprechpartner für den Auftraggeber für die Bereitstellung, den Betrieb und den Support eines A/B-Testing-Tools im Web-Umfeld sowie zugehörige Dienstleistungen wie Schulungen und Unterstützung auf Abruf und 4 weiteren technisch/fachlichen Mitarbeitern für die Dienstleistungen während der Vertragslaufzeit durch Vorlage von anonymisierten Skillprofilen und anderen geeigneten Nachweisen (A4.2 und B4.2),
—— Hierzu ist der Eignungsnachweis berufliche Befähigung (Anlage 04) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizulegen.
Bewertungsgrundsätze:
Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss- (A) und Bewertungskriterien (B) statt (vgl. UfAB 2018). Die Bewertung wird in folgender Weise vorgenommen:
Den einzelnen Bewertungs-Items wird eine Gewichtung und daraus folgend eine maximale Bewertungspunktzahl zugeordnet.
Die Angaben der Bieter zu den Bewertungs-Items werden in 3 Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen die entsprechende Punktzahl zugeordnet:
— Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Nachweis von 3 Referenzprojekten in den vergangenen 3 Jahren
Niederer Zielerfüllungsgrad 0 bis 5 Kriterien erfüllt
Mittlerer Zielerfüllungsgrad 6 bis 9 Kriterien erfüllt
Hoher Zielerfüllungsgrad 10 bis 12 Kriterien erfüllt
Die Referenzen werden im Hinblick auf Ihren Schwierigkeitsgrad bewertet und danach ob und in welchem Grad sie der auszuschreibenden Leistungen nahekommen. Die 3 Referenzen werden in die benannten Zielerfüllungsgrade eingeteilt und bewertet. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz im Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Es sind 3 Referenzen gefordert, die jeweils einzeln bewertet werden und jeweils maximal 15 Wertungspunkte erreichen können
Die Referenzen werden im Hinblick auf Ihren Schwierigkeitsgrad bewertet und danach ob und in welchem Grad sie der auszuschreibenden Leistungen nahekommen. Die 3 Referenzen werden in die benannten Zielerfüllungsgrade eingeteilt und bewertet. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz im Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Es sind 3 Referenzen gefordert, die jeweils einzeln bewertet werden und jeweils maximal 15 Wertungspunkte erreichen können
— Die Bewertung der zusätzlichen, auftragsbezogenen beruflichen Befähigung (B 4.2) geschieht im Hinblick auf die Komplexität der zu erbringenden Dienstleistungen. Bewertet werden weitere Nachweise von Ausbildungen und das Erreichen von zusätzlichen Zertifizierungen, die auf den Auftragsgegenstand bezogen sind. Hierbei werden die benannten Zertifizierungen und Nachweise in Bezug zu der beschriebenen Rolle (Mindestanforderungen) gesetzt und in die entsprechenden Zielerfüllungsgrade eingeteilt.
— Die Bewertung der zusätzlichen, auftragsbezogenen beruflichen Befähigung (B 4.2) geschieht im Hinblick auf die Komplexität der zu erbringenden Dienstleistungen. Bewertet werden weitere Nachweise von Ausbildungen und das Erreichen von zusätzlichen Zertifizierungen, die auf den Auftragsgegenstand bezogen sind. Hierbei werden die benannten Zertifizierungen und Nachweise in Bezug zu der beschriebenen Rolle (Mindestanforderungen) gesetzt und in die entsprechenden Zielerfüllungsgrade eingeteilt.
Niederer Zielerfüllungsgrad = Skillprofil entspricht der Mindestanforderung für diese Rolle
Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Skillprofil liegt über der Mindestanforderung für diese Rolle
Hoher Zielerfüllungsgrad = Skillprofil liegt deutlich über der Mindestanforderung für diese Rolle
Es sind 6 Profile gefordert, die jeweils einzeln bewertet werden und jeweils maximal 4 Wertungspunkte erreichen können
Ausbildung: abgeschlossene Ausbildung oder Hochschulabschluss als Wirtschaftsinformatiker/in, Medieninformatiker/in oder Wirtschaftswissenschaftler/in mit Schwerpunkt Marketing und/oder Informatik oder vergleichbar
Beruflicher Werdegang und Berufserfahrung: Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Rolle Projektleiter/in
Weiterbildung: keine formalen Anforderungen (Zertifizierungen)
Persönliche Referenzen: ein Referenzprojekt vergleichbarer Art und Größenordnung
— Allgemeine Mindestanforderungen Projektmitarbeiter/in in der Softwareentwicklung (A4.2)
Ausbildung: abgeschlossene Ausbildung als Fachinformatiker/in Anwendungsentwicklung oder vergleichbare Ausbildung bzw. vergleichbares Studium als Informatiker/in oder Wirtschaftsinformatiker/in
Beruflicher Werdegang und Berufserfahrung: Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der Rolle Projektmitarbeiter
Fachkenntnisse: Javascript, CSS, HTML,
Persönliche Referenzen: Mitarbeit in Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größenordnung als Entwickler für zu erstellende Tests
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung
— Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG),
— Formaler Teil A der VU's gem. Kapitel 3.5.1 Verpflichtung auf Vertraulichkeit ff.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/jeder vorgesehene Nachunternehmer u. jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gem. § 3 Absatz 1 bis 5 / 6 2Tariftreueerklärung)oder §4 Absatz 1 Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.Dies muss nicht abgegeben werden, wenn der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt,den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt, wenn der Bieter beabsichtigt den öffentl. Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/jeder vorgesehene Nachunternehmer u. jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gem. § 3 Absatz 1 bis 5 / 6 2Tariftreueerklärung)oder §4 Absatz 1 Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.Dies muss nicht abgegeben werden, wenn der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt,den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt, wenn der Bieter beabsichtigt den öffentl. Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher-Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.6.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird,
— Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: IHK Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Telefon: +49 721174290📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 011-021635 (2020-01-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der multimedialen Strategie der Rundfunkanstalten der ARD und der gemeinsamen Einrichtungen rücken die digitalen Produkte immer mehr in den Fokus. Neben den qualitativ hochwertigen journalistischen und multimedialen Inhalten spielt insbesondere die Präsentation derer eine entscheidende Rolle für den Erfolg der digitalen Produkte. Joy of Use und Usability, abgestimmt auf die verschiedenen Ausspielwege (Web, App, TV), sind dabei die treibenden Kräfte, wenn es darum geht, ein digitales Produkt nachhaltig in den multimedialen Alltag der Nutzer zu etablieren. Deshalb ist es von steigender Bedeutung, den Funktionsumfang, das Design und die Usability stetig weiterzuentwickeln und deren Einfluss auf die zentralen Erfolgskriterien zu quantifizieren. Um diese datengetriebene Kultur für alle digitalen Produkte zu etablieren, sprechen sich die Rundfunkanstalten und Gemeinschaftseinrichtungen der ARD gemeinsam für einen entsprechenden Rahmenvertrag mit einem A/B-Testing-Anbieter aus.
In der multimedialen Strategie der Rundfunkanstalten der ARD und der gemeinsamen Einrichtungen rücken die digitalen Produkte immer mehr in den Fokus. Neben den qualitativ hochwertigen journalistischen und multimedialen Inhalten spielt insbesondere die Präsentation derer eine entscheidende Rolle für den Erfolg der digitalen Produkte. Joy of Use und Usability, abgestimmt auf die verschiedenen Ausspielwege (Web, App, TV), sind dabei die treibenden Kräfte, wenn es darum geht, ein digitales Produkt nachhaltig in den multimedialen Alltag der Nutzer zu etablieren. Deshalb ist es von steigender Bedeutung, den Funktionsumfang, das Design und die Usability stetig weiterzuentwickeln und deren Einfluss auf die zentralen Erfolgskriterien zu quantifizieren. Um diese datengetriebene Kultur für alle digitalen Produkte zu etablieren, sprechen sich die Rundfunkanstalten und Gemeinschaftseinrichtungen der ARD gemeinsam für einen entsprechenden Rahmenvertrag mit einem A/B-Testing-Anbieter aus.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt,eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer abzuschließen.
Beschreibung der Optionen:
Optionaler Abruf von Personentagen durch den Auftraggeber (z. B. Schulungen, Unterstützung bei Tests).
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Quelle: OJS 2020/S 035-083440 (2020-02-18)