Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern zur Übernahme von Dienstleistungsaufträgen im Bereich der Softwareentwicklung abzuschließen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-03.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Programmierleistungen für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
EU-I/T 11/2019”
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern...”
Kurze Beschreibung
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern zur Übernahme von Dienstleistungsaufträgen im Bereich der Softwareentwicklung abzuschließen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 4 750 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Baden-Baden, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Südwestrundfunk
Hans-Bredow-Straße
76530 Baden-Baden
Neben dem Aufraggeber (SWR) sind alle Bezugsberechtigten Rundfunkanstalten jeweils selbständig...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Südwestrundfunk
Hans-Bredow-Straße
76530 Baden-Baden
Neben dem Aufraggeber (SWR) sind alle Bezugsberechtigten Rundfunkanstalten jeweils selbständig berechtigt, Einzelabrufe (Bestellungen) aus der Rahmenvereinbarung zu tätigen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern...”
Beschreibung der Beschaffung
Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern zur Übernahme von Dienstleistungsaufträgen im Bereich der Softwareentwicklung abzuschließen.
An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.7.4 in den Vergabe- und Vertragsunterlagen benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50 % beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoption kann durch den Auftraggeber jederzeit ausgeübt werden und gilt auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten. Ein Anspruch des Auftragnehmers (AN) auf Ausübung der beschriebenen Verlängerungsoptionen besteht nicht.
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 1.6.2020.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 4 750 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2022-05-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden.”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden.”
Beschreibung der Optionen
Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (siehe Anlage 6) ausgefüllt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (siehe Anlage 6) ausgefüllt und unterzeichnet versehen dem Angebot beizulegen (A1.1),
— zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr) (A2.1),
— bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3ff geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden,
— beim Einsatz von Nachunternehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3.2 und 4.3.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Nachunternehmer gemäß den Angaben in Kapitel 4.3.4 vorgelegt werden,
— die geforderten Nachweise unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)“ sind vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Nachunternehmer einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
— Nachweis einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen:
—— für Sach- und Vermögensschäden min. 2 500 000 EUR je Schadensereignis,
—— für Personenschäden min. 500 000 EUR je Schadensereignis oder
— Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird,
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist (A3.2),
— Vorlage Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel, o. ä.) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr) (A3.3).
Die Bewertung erfolgt folgendermaßen:
— Bewertung von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist (B3.1),
— Bewertung des Bonitätsindex aus dem Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr) zur Bewertung der Bonität des Bieters (B3.2),
— Darstellung der Entwicklung des Umsatzes bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den letzten 3 Jahren (B3.3).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
— Mindestens 2 Referenzen von Projekten mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
— Mindestens 2 Referenzen von Projekten mit Dienstleistungsaufträgen im Bereich der Softwareentwicklung in vergleichbarer Art und Größe in den vergangenen 3 Jahren mit den folgenden Angaben: (A4.1).
Hierzu ist das Referenztemplate (Anlage 4) mit dem Angebot vorzulegen,
— Nachweis der beruflichen Befähigung von mindestens acht Personen mit Skillprofil P1, die ggf. zur Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Die zugehörigen persönlichen Zertifizierungen sind beizulegen. (A4.2).
Hierzu ist der Eignungsnachweis berufliche Befähigung (Anlage 5) mit dem Angebot vorzulegen,
— Nachweis der beruflichen Befähigung von mindestens acht Personen mit Skillprofil P2, die ggf. zur Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Die zugehörigen persönlichen Zertifizierungen sind beizulegen. (A4.3).
Hierzu ist der Eignungsnachweis berufliche Befähigung (Anlage 5) mit dem Angebot vorzulegen.
Die Bewertung erfolgt folgendermaßen:
— Bewertung der 2 vorgelegten Referenzen mit Dienstleistungsaufträgen im Bereich der Softwareentwicklung in vergleichbarer Art und Größe in den vergangenen 3 Jahren (B4.1),
— Bewertung der tatsächlichen Anzahl der zur Verfügung stehenden Personen mit Skillprofil P1.(B4.2),
— Bewertung der tatsächlichen Anzahl der zur Verfügung stehenden Personen mit Skillprofil P2.(B4.3).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-09
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-09
13:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Sonstige Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y52YYYY” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: IHK Karlsruhe
Postanschrift: Lammstraße 13-17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721174-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.9.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
— den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.9.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Quelle: OJS 2020/S 026-059156 (2020-02-03)