Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Installation von 65-Zoll-Monitoren für Sitzungssäle der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Berlin

Der Präsident des Kammergerichts

Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Installation von 65-Zoll-Monitoren mit Wandhalterungen für Sitzungssäle der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Berlin mit einer Mindestabnahmemenge von 100 und einer Obergrenze von 125 Stück.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-21.

Wer?

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-01-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Farbbildmonitore
Referenznummer: 20200107-1
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Installation von 65-Zoll-Monitoren mit Wandhalterungen für Sitzungssäle der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Berlin mit...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Farbbildmonitore 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Präsident des Kammergerichts
Postanschrift: Elßholzstr. 30-33
Postleitzahl: 10781
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
E-Mail: dezernat5_haushalt.kg@it.verwalt-berlin.de 📧
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/122615 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 016-032944
ABl. S-Ausgabe: 16
Zusätzliche Informationen

“Sofern 2 oder mehr Angebote ein gleiches Bewertungsergebnis erzielen, gelten die Regelungen des § 10 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes.”
Quelle: OJS 2020/S 016-032944 (2020-01-21)