Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zunächst findet eine formale Prüfung der Teilnahmeanträge in Bezug auf deren fristgerechte Einreichung, formale Richtigkeit, Vollständigkeit etc. statt. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, werden nicht berücksichtigt.
Sodann wird geprüft, ob mit dem Teilnahmeantrag die geforderten Mindestnachweise für die Eignung (wie im Teilnahmeformular, Dokument 01_02_00 gekennzeichnet mit dem Präfix A und unter III.1.1) bis III.1.3) aufgeführt) erbracht wurden.
Die Nichterbringung auch nur eines Mindestnachweises führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem weiteren Verfahren.
Das Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen nach § 51 Abs. 2 SektVO bleibt hiervon unberührt.
Nach der Ausschlussprüfung aufgrund der angegebenen Mindestnachweise erfolgt die Eignungsbewertung der Bewerber auf Grundlage der mit dem Präfix B gekennzeichneten Ziffern des Teilnahmeformulars (Dokument 01_02_00) sowie unter III.1.1) bis III.1.3) angegebenen Bewertungskriterien anhand der im Rahmen des Verfahrens publizierten Eignungsbewertungstabelle (Dokument 01_03 Bewertungsschema Eignungskriterien). Das Ergebnis der Eignungsbewertung ist maßgeblich dafür, ob ein Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Für die Eignungskriterien werden gemäß der Darstellung im Bewertungsschema entsprechend des Dokuments 01_03_Bewertungsschema_Eignungskriterien bewertet. Die Bewertung bzgl. eines Eignungskriteriums bestimmt sich anhand der durch den Bewerber eingereichten Dokumente und Unterlagen des Teilnahmeformulars, bzw. der darin gemachten Angaben wie gekennzeichnet.
Die Eignungsbewertungsergebnisse aller Bewerber werden zur Bildung einer Rangfolge der Bewerber verwendet. Das ausschreibende Unternehmen sieht vor, die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu begrenzen. Sofern eine entsprechende Anzahl an geeigneten Bewerbern vorliegt, werden die besten vier bis acht Bewerber der Eignungsprüfung zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Bei Punktgleichheit nach Durchführung der Bewertung entscheidet das Los.
Bewertungskriterien zur Erfassung der Eignungsprüfung – gesamt max. 10 000 P:
III.1.3 B-1.3.1 Berufliche Leistungsfähigkeit – Personalstruktur – max. 2 000 P
Für die benötigten Schlüsselrollen im geplanten Projekt (Projektleiter, Senior Fachkraft, Junior Fachkraft), sind erfahrene Mitarbeiter in ausreichender Anzahl verfügbar.
— Level A Projektleiter (für Qualifikationsprofil 1) – max. 500 P,
— Level B Senior Fachkraft (für Qualifikationsprofil 2, zzgl. Angaben für Qualifikationsprofil 2 in Level A) – max. 500 P,
— Level C Junior Fachkraft (für Qualifikationsprofil 3, zzgl. Angaben für Qualifikationsprofil 3 in Level B) – max. 1 000 P,
— > siehe II.2.14 EU-Bekanntmachung
III.1.3 B-1.3.2 Technische Leistungsfähigkeit – Referenzen – max. 7 000 Punkte
1 Referenz als Mindestrefrenz – maximal 5 Referenzen zur Bewertung, je max. 1 400 Punkten nach folgenden Kriterien:
1. Erfahrung in der Fortführung, Kontrolle oder Ertüchtigung digitaler Bestandspläne eines städtischen Verteilnetzbetreibers der Sparte Strom bezogen auf die Einwohnerzahl im Versorgungsgebiet:
Erfahrungen in Fortführung, Kontrolle o. Ertüchtigung (R-1.1, R-1.2 oder R-1.3 ausgewählt) bei städt. Verteilnetzbetreiber der Sparte Strom (R-2.1 = ja) mit Einwohnern im Versorgungsgebiet (R-2.2):
< 100 000 Einwohner (0P)
>= 100 000 bis 150 000 Einwohner (100P),
> 150 000 bis 300 000 Einwohner (200P),
> 300 000 bis 500 000 Einwohner (300P),
> 500 000 bis 750 000 Einwohner (400P),
> 750 000 Einwohner (500P).
2. Erfahrung in der Fortführung, Kontrolle oder Ertüchtigung digitaler Bestandspläne eines städtischen Verteilnetzbetreibers der Sparte Strom bezogen auf den Umfang der eingesetzten Kapazitäten und der Laufzeit:
Erfahrungen in Fortführung, Kontrolle o. Ertüchtigung (R-1.1, R-1.2 oder R-1.3 ausgewählt) bei städt. Verteilnetzbetreiber – Sparte Strom (R-2.1 = ja) mit Einwohnern im Versorgungsgebiet (R-2.2):
< 100 000 Einwohner (0P)
>= 100 000 bis 150 000 Einwohner (100P),
> 150 000 bis 300 000 Einwohner (200P),
> 300 000 bis 500 000 Einwohner (300P),
> 500 000 bis 750 000 Einwohner (400P),
> 750 000 Einwohner (500P).
3. Aktualität der vorgelegten gültigen Referenzen über die Fortführung, Kontrolle oder Ertüchtigung digitaler Bestandspläne eines städtischen Verteilnetzbetreibers der Sparte Strom:
Referenzen zu Erfahrungen in Fortführung, Kontrolle oder Ertüchtigung (R-1.1, R-1.2 oder R-1.3 ausgewählt) bei städt. Verteilnetzbetreiber – Sparte Strom (R-2.1 = ja):
— 400P: Referenz aktuell oder nicht älter 2 Jahre,
— 300P: Referenz nicht älter als 3 Jahre,
— 200P: Referenz nicht älter als 4 Jahre,
— 100P: Referenz nicht älter als 5 Jahre,
— 0P: Referenz älter als 5 Jahre.
III.1.3 B-1.3.3 Technische Leistungsfähigkeit – Qualitätsmanagement – max. 1 000 P
1. Der Bewerber hat ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem für die Durchführung von Kundenprojekten etabliert, das die projektspezifischen QS-Maßnahmen sicherstellt und gegenüber dem Kunden dokumentiert:
— 500P: sehr gut erfüllt. Beschreibung umfassend, nachvollziehbar, konkret, umfangreicher Einsatz von Werkzeugen,
— 400P: gut erfüllt. Beschreibung umfassend, nachvollziehbar, konkret. Einsatz verschiedenen Methoden, Werkzeuge,
— 300P: befriedigend erfüllt. Beschreibung mit kleinen Mängeln. Methoden- und Werkzeugeinsatz erkennbar,
— 200P: ausreichend erfüllt. Beschreibung mit größeren Mängeln,
— 100P: mangelhaft erfüllt. Beschreibung mit großen Mängeln,
— 0P: nicht erfüllt bzw. ungenügend beschrieben.
2. Der Bewerber weist ein QM Zertifikat nach (z. B. nach ISO 9001):
300P: QM zertifiziert (z. B. nach ISO 9001).
0P: sonst
3. Der Bewerber hat einen projektunabhängigen Qualitätsbeauftragten benannt:
100P: namentlich benannten projektunabhängigen Qualitätsbeauftragten
0P: sonst
4. Es gibt einen dokumentierten Freigabeprozess für Übergabe von Arbeitsergebnissen:
100P: dokumentierter Freigabeprozess für Übergabe von Arbeitsergebnissen
0P: sonst.