Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertäge zur Lieferung von Krankenkraftwagen Typ C — Rettungswagen
81 01.11.81 / XVII/2020”
Produkte/Dienstleistungen: Rettungswagen📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenverträge zur Lieferung von Krankenkraftwagen (Typ C gemäß DIN EN 1789) — Rettungswagen.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 570 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag — Lieferung von Basisfahrzeugen zum Ausbau als Krankenkraftwagen Typ C gemäß DIN EN 1789 — Rettungswagen” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOS 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Notfallwagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge📦
Ort der Leistung: Teltow-Fläming🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Rettungsdienst Teltow-Fläming, Eigenbetrieb des Landkreises Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde”
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Basisfahrzeugen:
— zum Ausbau als Krankenkraftwagen (Typ C gemäß DIN EN 1789) — Rettungswagen;
— zum Ausbau als Krankenkraftwagen (Typ C gemäß...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Basisfahrzeugen:
— zum Ausbau als Krankenkraftwagen (Typ C gemäß DIN EN 1789) — Rettungswagen;
— zum Ausbau als Krankenkraftwagen (Typ C gemäß DIN EN 1789) — Rettungswagen durch Umsetzung von Koffermodulen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konstruktion/Erfüllungsgrad der Leistungsanforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 80
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 55
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 960 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Optionale Verlängerung des Rahmenvertrages um 1 Jahr, bis zum 31.12.2024.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Krankenkraftwagen (Typ C gemäß DIN EN 1789) — Rettungswagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOS 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rettungswagen📦
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Krankenkraftwagen (Typ C gemäß DIN EN 1789) — Rettungswagen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachweise/Prüfungen gem. DIN EN 1789
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfüllungsgrad der Leistungsanforderungen/Konstruktion
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionalität und Verarbeitungsqualität des Ausbaus des RTW
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 40
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 610 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Optionale Verlängerung um 1 Jahr, bis zum 31.12.2024.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.” Bedingungen für die Teilnahme
“1. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, (Formular 4.1 EU).” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers.
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
3. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
4. Beschreibung der technischen Ausstattung des Unternehmens zur Ausführung des Auftrags.
5. Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen, die Ausführung des Auftrages betreffend.
Nur Bieter auf Los 2
6. Liste der in den letzten 2 Jahren durchgeführten Umsetzungen von Koffern auf neue Fahrgestelle (baugleiche Basisfahrzeuge) mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers.
7. Liste der in den letzten 2 Jahren durchgeführten Umsetzungen von Koffern auf eine neue Trägerfahrzeuggeneration/ein Trägerfahrzeug ähnlichen Typs mit veränderten Anbindungspunkten für den Kofferaufbau mit Angabe mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-14
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-14
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y52RYA0
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610📞
Fax: +49 3318661652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB — Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB — Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610📞
Fax: +49 3318661652 📠
Quelle: OJS 2020/S 175-422091 (2020-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-01) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 3371608-3210📞
Fax: +49 3371608-3290 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag zur Lieferung von Basisfahrzeugen zum Ausbau als Krankenkraftwagen Typ C — Rettungswagen
81 01.11.81 / XXII/2020”
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag zur Lieferung von Basisfahrzeugen zum Ausbau als Krankenkraftwagen Typ C gemäß DIN EN 1789 — Rettungswagen.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 960 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag zur Lieferung von Basisfahrzeugen zum Ausbau als Krankenkraftwagen Typ C ge-mäß DIN EN 1789 — Rettungswagen.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konstruktion/Erfüllung der Leistungsanforderungen
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Beschleunigtes Verfahren: Verhandlungsverfahren gem. § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 175-422091
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 81 01.11.81 / XXII/2020
Titel:
“Lieferung von Basisfahrzeugen zum Ausbau als Krankenkraftwagen Typ C gemäß DIN EN 1789 — Rettungswagen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Mercedes-Benz AG
Postanschrift: Mercedesstraße 120
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 960 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 912 000 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y52RM62
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“„§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
„§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. [...]“
§ 160 GWB — Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134, Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 025-059065 (2021-02-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 650 000 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Basisfahrzeugen
— zum Ausbau als Krankenkraftwagen (Typ C gemäß DIN EN 1789) — Rettungswagen,
— zum Ausbau als Krankenkraftwagen (Typ C gemäß...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Basisfahrzeugen
— zum Ausbau als Krankenkraftwagen (Typ C gemäß DIN EN 1789) — Rettungswagen,
— zum Ausbau als Krankenkraftwagen (Typ C gemäß DIN EN 1789) — Rettungswagen durch Umsetzung von Koffermodulen.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 81 01.11.81 / XVII/2020
Los-Identifikationsnummer: LOS 2
Titel: Lieferung von Krankenkraftwagen Typ C gemäß DIN EN 1789 — Rettungswagen
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fahrtec Systeme GmbH
Postanschrift: Genzkower Straße 1
Postort: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17034
Region: Mecklenburgische Seenplatte🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 610 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 650 000 💰
“Los I — Teilaufhebung des Verfahrens gem. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y52R5AB” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“„§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
„§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. [...]“
§ 160 GWB — Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 025-059350 (2021-02-01)