Lieferung von Leitungsdistanzschutzgeräten für Bahnstromnetze der Frequenz 16,7 Hz und die Integration der Geräte in Steuernischen der 110 kV Schaltanlage bzw. in Schaltschränke, ggf. zusammen mit der Steuerungs- und Leittechnik. Spezifikation der Geräte gemäß den aktuellen Lastenheftanforderungen der DB Energie GmbH.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-06.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Bahnstromleitungssschutz (BL-Schutz)
20FEI44081
Produkte/Dienstleistungen: Elektrische Geräte zum Schalten oder Schützen von Stromkreisen📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Leitungsdistanzschutzgeräten für Bahnstromnetze der Frequenz 16,7 Hz und die Integration der Geräte in Steuernischen der 110 kV Schaltanlage...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von Leitungsdistanzschutzgeräten für Bahnstromnetze der Frequenz 16,7 Hz und die Integration der Geräte in Steuernischen der 110 kV Schaltanlage bzw. in Schaltschränke, ggf. zusammen mit der Steuerungs- und Leittechnik. Spezifikation der Geräte gemäß den aktuellen Lastenheftanforderungen der DB Energie GmbH.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 200 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Leitungsdistanzschutzgeräten für Bahnstromnetze der Frequenz 16,7 Hz und die Integration der Geräte in Steuernischen der 110 kV Schaltanlage...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Leitungsdistanzschutzgeräten für Bahnstromnetze der Frequenz 16,7 Hz und die Integration der Geräte in Steuernischen der 110 kV Schaltanlage bzw. in Schaltschränke, ggf. zusammen mit der Steuerungs- und Leittechnik. Spezifikation der Geräte gemäß den aktuellen Lastenheftanforderungen der DB Energie GmbH; Anlagenmanagement (I.ETZ 22); Pfarrer−Perabo−Platz 2; 60326 Frankfurt am Main.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 200 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben;
— Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht;
— Sofern vorstehende Erklärungen/Nachweise bereits bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht wurden, können sie durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde belegt werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2) und VI.3).
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-20
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-03-23 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere...”
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Alle präqualifizierten Firmen mit wertbaren Angeboten erhalten einen Vertrag. Die jeweiligen Aufträge aus diesem Vertrag werden quotiert. Die Quotierung ist in den Unterlagen für die Angebotsphase in der Datei „Zuschlagsverfahren 20FEI44081“ dargestellt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 049-117142 (2020-03-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-13) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrische Geräte zum Schalten oder Schützen von Stromkreisen📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Leitungsdistanzschutzgeräten für Bahnstromnetze der Frequenz 16,7 Hz und die Integration der Geräte in Steuernischen der 110 kV Schaltanlage...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Leitungsdistanzschutzgeräten für Bahnstromnetze der Frequenz 16,7 Hz und die Integration der Geräte in Steuernischen der 110 kV Schaltanlage bzw. in Schaltschränke, ggf. zusammen mit der Steuerungs- und Leittechnik. Spezifikation der Geräte gemäß den aktuellen Lastenheftanforderungen der DB Energie GmbH; Anlagenmanagement (I.ETZ 22); Pfarrer−Perabo−Platz 2; 60326 Frankfurt a. M.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 049-117142
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Rahmenvertrag Bahnstromleitungssschutz (BL-Schutz)
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-13 📅
“Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere...”
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Alle präqualifizierten Firmen mit wertbaren Angeboten erhalten einen Vertrag. Die jeweiligen Aufträge aus diesem Vertrag werden quotiert. Die Quotierung ist in den Unterlagen für die Angebotsphase in der Datei „Zuschlagsverfahren 20FEI44081“ dargestellt.
Vergabeergebnis: Auch ABB Power Grids Germany AG (Kallstadter Straße 1, 68309 Mannheim) wurde der Zuschlag erteilt.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 159-388909 (2020-08-13)