Für die in der Region 01 zusammengefassten Fraunhofer-Institute und Einrichtungen sind sogenannte »Kleinbaumaßnahmen« zu planen und durchzuführen. Die Bestandsgebäude sind in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Die Gebäude sind unterschiedlichen Alters. An den Gebäuden sind im Zuge der Ausrichtung auf neue Forschungsziele laufend Neubau-, Erweiterungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Der überwiegende Anteil der sogenannten Kleinbaumaßnahmen, die dem Zuwendungsrecht unterliegen und die Kostenobergrenze (derzeit 1,0 Mio. EUR) nicht überschreiten dürfen, wird im Bestand und im Betrieb durchgeführt werden. Für die Planung und Durchführung von Kleinbaumaßnahmen in der Region 01 werden fachkundige, mit dem Bauen im Bestand vertraute und im Umgang mit hochtechnisierten Gebäuden mit Reinräumen, Laboren, Prüflaboren, Prüfständen und Mess- und Testräumen erfahrene Architekturbüros gesucht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung
Referenznummer: E_080_420457 hos
Kurze Beschreibung:
Für die in der Region 01 zusammengefassten Fraunhofer-Institute und Einrichtungen sind sogenannte »Kleinbaumaßnahmen« zu planen und durchzuführen. Die Bestandsgebäude sind in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Die Gebäude sind unterschiedlichen Alters. An den Gebäuden sind im Zuge der Ausrichtung auf neue Forschungsziele laufend Neubau-, Erweiterungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Der überwiegende Anteil der sogenannten Kleinbaumaßnahmen, die dem Zuwendungsrecht unterliegen und die Kostenobergrenze (derzeit 1,0 Mio. EUR) nicht überschreiten dürfen, wird im Bestand und im Betrieb durchgeführt werden.
Für die Planung und Durchführung von Kleinbaumaßnahmen in der Region 01 werden fachkundige, mit dem Bauen im Bestand vertraute und im Umgang mit hochtechnisierten Gebäuden mit Reinräumen, Laboren, Prüflaboren, Prüfständen und Mess- und Testräumen erfahrene Architekturbüros gesucht.
Für die in der Region 01 zusammengefassten Fraunhofer-Institute und Einrichtungen sind sogenannte »Kleinbaumaßnahmen« zu planen und durchzuführen. Die Bestandsgebäude sind in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Die Gebäude sind unterschiedlichen Alters. An den Gebäuden sind im Zuge der Ausrichtung auf neue Forschungsziele laufend Neubau-, Erweiterungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Der überwiegende Anteil der sogenannten Kleinbaumaßnahmen, die dem Zuwendungsrecht unterliegen und die Kostenobergrenze (derzeit 1,0 Mio. EUR) nicht überschreiten dürfen, wird im Bestand und im Betrieb durchgeführt werden.
Für die Planung und Durchführung von Kleinbaumaßnahmen in der Region 01 werden fachkundige, mit dem Bauen im Bestand vertraute und im Umgang mit hochtechnisierten Gebäuden mit Reinräumen, Laboren, Prüflaboren, Prüfständen und Mess- und Testräumen erfahrene Architekturbüros gesucht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-08-14 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-19 📅
Datum des Beginns: 2020-12-01 📅
Datum des Endes: 2022-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 160-390134
ABl. S-Ausgabe: 160
Zusätzliche Informationen
Kleinbaumaßnahmen unterliegen dem Zuwendungsrecht. Für Kleinbaumaßnahmen gilt derzeit eine Kostenobergrenze von 1,0 Mio. EUR für die Kostengruppen nach DIN 276 KG100-700. Die Abwicklung von Kleinbaumaßnahmen erfolgt nach Regeln des Zuwendungsbaus und des Bundes.
Kleinbaumaßnahmen unterliegen dem Zuwendungsrecht. Für Kleinbaumaßnahmen gilt derzeit eine Kostenobergrenze von 1,0 Mio. EUR für die Kostengruppen nach DIN 276 KG100-700. Die Abwicklung von Kleinbaumaßnahmen erfolgt nach Regeln des Zuwendungsbaus und des Bundes.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die in der Region 01 zusammengefassten Fraunhofer-Institute und Einrichtungen sind sogenannte »Kleinbaumaßnahmen« zu planen und durchzuführen. Die Bestandsgebäude sind in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Die Gebäude sind unterschiedlichen Alters. An den Gebäuden sind im Zuge der Ausrichtung auf neue Forschungsziele laufend Neubau-, Erweiterungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Der überwiegende Anteil der sogenannten Kleinbaumaßnahmen, die dem Zuwendungsrecht unterliegen und die Kostenobergrenze (derzeit 1,0 Mio. EUR) nicht überschreiten dürfen, wird im Bestand und im Betrieb durchgeführt werden.
Für die in der Region 01 zusammengefassten Fraunhofer-Institute und Einrichtungen sind sogenannte »Kleinbaumaßnahmen« zu planen und durchzuführen. Die Bestandsgebäude sind in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Die Gebäude sind unterschiedlichen Alters. An den Gebäuden sind im Zuge der Ausrichtung auf neue Forschungsziele laufend Neubau-, Erweiterungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Der überwiegende Anteil der sogenannten Kleinbaumaßnahmen, die dem Zuwendungsrecht unterliegen und die Kostenobergrenze (derzeit 1,0 Mio. EUR) nicht überschreiten dürfen, wird im Bestand und im Betrieb durchgeführt werden.
Für die Planung und Durchführung von Kleinbaumaßnahmen in der Region 01 werden fachkundige, mit dem Bauen im Bestand vertraute und im Umgang mit hochtechnisierten Gebäuden mit Reinräumen, Laboren, Prüflaboren, Prüfständen und Mess- und Testräumen erfahrene Architekturbüros gesucht.
Für die Planung und Durchführung von Kleinbaumaßnahmen in der Region 01 werden fachkundige, mit dem Bauen im Bestand vertraute und im Umgang mit hochtechnisierten Gebäuden mit Reinräumen, Laboren, Prüflaboren, Prüfständen und Mess- und Testräumen erfahrene Architekturbüros gesucht.
Geschätzter Gesamtwert: 0.01 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Objektplanung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Für die Planung und Durchführung von Kleinbaumaßnahmen in der Region 01 werden fachkundige, mit dem Bauen im Bestand vertraute und im Umgang mit hochtechnisierten Gebäuden mit Reinräumen, Laboren, Prüflaboren, Prüf-ständen und Mess- und Testräumen erfahrene Architekturbüros gesucht.
Für die Planung und Durchführung von Kleinbaumaßnahmen in der Region 01 werden fachkundige, mit dem Bauen im Bestand vertraute und im Umgang mit hochtechnisierten Gebäuden mit Reinräumen, Laboren, Prüflaboren, Prüf-ständen und Mess- und Testräumen erfahrene Architekturbüros gesucht.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: 1x um weitere 24 Monate
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerung einmal um weitere 24 Monate
Zusätzliche Informationen:
Kleinbaumaßnahmen unterliegen dem Zuwendungsrecht. Für Kleinbaumaßnahmen gilt derzeit eine Kostenobergrenze von 1,0 Mio. EUR für die Kostengruppen nach DIN 276 KG100-700. Die Abwicklung von Kleinbaumaßnahmen erfolgt nach Regeln des Zuwendungsbaus und des Bundes.
Kleinbaumaßnahmen unterliegen dem Zuwendungsrecht. Für Kleinbaumaßnahmen gilt derzeit eine Kostenobergrenze von 1,0 Mio. EUR für die Kostengruppen nach DIN 276 KG100-700. Die Abwicklung von Kleinbaumaßnahmen erfolgt nach Regeln des Zuwendungsbaus und des Bundes.
Bezeichnung des Loses: Fachplanung Technische Ausrüstung für den Bereich Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und Förderanlagen (ELT)
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Fachplanung technische Ausrüstung für den Bereich Wärmeversorgungsanlagen (Heizung), Abwasser- Wasser- und Gasanlagen (Sanitär), Lufttechnische Anlagen, Nutzungsspezifische Anlagen usw. (HSLK)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Für die in der Region 01 zusammengefassten Fraunhofer-Institute und Einrich-tungen sind sogenannte »Kleinbaumaßnahmen« zu planen und durchzufüh-ren. Die Bestandsgebäude sind in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Die Ge-bäude sind unterschiedlichen Alters. An den Gebäuden sind im Zuge der Ausrichtung auf neue Forschungsziele laufend Neubau-, Erweiterungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Der überwiegende Anteil der sogenannten Kleinbaumaßnahmen, die dem Zuwendungsrecht unterliegen und die Kostenobergrenze (derzeit 1,0 Mio. EUR) nicht überschreiten dürfen, wird im Bestand und im Betrieb durchgeführt werden.
Für die in der Region 01 zusammengefassten Fraunhofer-Institute und Einrich-tungen sind sogenannte »Kleinbaumaßnahmen« zu planen und durchzufüh-ren. Die Bestandsgebäude sind in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Die Ge-bäude sind unterschiedlichen Alters. An den Gebäuden sind im Zuge der Ausrichtung auf neue Forschungsziele laufend Neubau-, Erweiterungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Der überwiegende Anteil der sogenannten Kleinbaumaßnahmen, die dem Zuwendungsrecht unterliegen und die Kostenobergrenze (derzeit 1,0 Mio. EUR) nicht überschreiten dürfen, wird im Bestand und im Betrieb durchgeführt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 25524 Itzehoe, weitere: Lübeck, Rostock, Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB;
— Beim Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 und §124 GWB Nachweis der Selbstreinigung;
— Erklärung, dass es sich nicht um ein vorbefasstes Unternehmen gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (sowie § 7 VgV) handelt;
— Angaben zur Berechtigung zur Erbringung der Leistung gem. § 43 Abs. 1 VgV;
— Erklärung, dass gemäß § 73 Abs. 3 VgV die Leistungen zu o.g. Bauvorhaben unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden;
— Erklärung, dass kein Interessenskonflikt gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB besteht;
— Erklärung zu Unterauftragnehmern gemäß § 36 Abs. 1 VgV und Bewerber-/Bietergemeinschaften gemäß § 43 Abs. 2 VgV;
— Angabe der Rechtsform gem. § 43 Abs. 1 VgV;
— Angabe der Berufsqualifikation gemäß § 75 Abs. 1 oder 2 VGV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angabe des Mindestjahresumsatz gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV in den letzten 3 Geschäftsjahren:
Mindeststandard: Der jährliche Umsatz für entsprechende Dienstleistungen muss mindestens dem geschätzten Auftragswert der Rahmenvereinbarung im Jahresmittel betragen (Los 1 Objektplanung 120 000 EUR; Los 2 ELT 145 000 EUR; Los 3 HSLK 197 000 EUR). Plant ein Bewerber die Teilnahme an mehreren Losen (2 oder 3), so ist der geforderte jährliche Mindestumsatz in Höhe der Summe der (beiden oder 3) Lose nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindeststandard: Der jährliche Umsatz für entsprechende Dienstleistungen muss mindestens dem geschätzten Auftragswert der Rahmenvereinbarung im Jahresmittel betragen (Los 1 Objektplanung 120 000 EUR; Los 2 ELT 145 000 EUR; Los 3 HSLK 197 000 EUR). Plant ein Bewerber die Teilnahme an mehreren Losen (2 oder 3), so ist der geforderte jährliche Mindestumsatz in Höhe der Summe der (beiden oder 3) Lose nachzuweisen.
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV:
Mindeststandards: Der Bewerber verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens mit einer Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von 1 500 000 EUR, sowie Sachschäden in Höhe von 1 000 000 EUR.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindeststandards: Der Bewerber verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens mit einer Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von 1 500 000 EUR, sowie Sachschäden in Höhe von 1 000 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Wesentliche Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV der letzten 3 Geschäftsjahre;
— Angaben zu technischen Fachkräften gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV;
— Darstellung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV;
— Studien- und Ausbildungsnachweise gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV in Form eines Lebenslaufes;
— Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Mindeststandard: Der Bewerber muss durchschnittlich für Los 1 (Objektplanung) über mindestens 4 bzw. für Los 2 (ELT) über mindestens 5 bzw. für Los 3 (HSLK) über mindestens sechs (6) fest angestellte Mitarbeiter pro Jahr in den vergangenen 3 Jahren verfügt haben. Plant ein Bewerber die Teilnahme an mehreren Losen (2 oder 3), so ist die geforderte durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl für jedes der Lose nachzuweisen.
Mindeststandard: Der Bewerber muss durchschnittlich für Los 1 (Objektplanung) über mindestens 4 bzw. für Los 2 (ELT) über mindestens 5 bzw. für Los 3 (HSLK) über mindestens sechs (6) fest angestellte Mitarbeiter pro Jahr in den vergangenen 3 Jahren verfügt haben. Plant ein Bewerber die Teilnahme an mehreren Losen (2 oder 3), so ist die geforderte durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl für jedes der Lose nachzuweisen.
— Angaben zu vorgesehenen Vergaben von Unteraufträgen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV;
— Nachweis der Durchführung von einem Bauvorhaben im ZBau-Verfahren;
— Einreichung von 3 Referenzen mit vergleichbarer Bauaufgabe und Komplexität gemäß § 75 Abs. 5 VgV der letzten 5 Jahre;
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO (wird durch den Auftraggeber eingeholt).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1. aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen, deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1. aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen, deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— Referenzen mit vergleichbarer Bauaufgabe und Komplexität gem. § 75 Abs. 5 = 22 %;
— Gesamt: 100 %.
Es werden pro Kriterium maximal 10 Punkte vergeben, sodass unter Berücksichtigung der Gewichtung insgesamt maximal 10 Punkte erreicht werden können.
Der Teilnahmeantrag mit der höchsten Punktzahl ist der führende Teilnahmeantrag. Die Höhe der Punktzahl des Teilnahmeantrags ist maßgeblich für die Rangfolge der weiteren Teilnahmeanträge.
Alle ermittelten Punktzahlen werden nach Multiplikation mit dem Gewichtungsfaktor auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch auf- oder abgerundet. Die Gesamtpunktzahl wird ebenfalls auf 2 Kommastellen auf- oder abgerundet. Der führende sowie die danach folgenden weiteren maximal 4 Teilnahmeanträge in absteigender Reihenfolge der Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Alle ermittelten Punktzahlen werden nach Multiplikation mit dem Gewichtungsfaktor auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch auf- oder abgerundet. Die Gesamtpunktzahl wird ebenfalls auf 2 Kommastellen auf- oder abgerundet. Der führende sowie die danach folgenden weiteren maximal 4 Teilnahmeanträge in absteigender Reihenfolge der Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Sollten 2 Teilnahmeanträge die vollkommen gleiche Gesamtpunktzahl haben, entscheidet das Los.
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-30 📅
— Anforderung Unterlagen – erhältlich bei: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal der deutschen e-Vergabe unter www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden;
— Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§134 GWB);
— Die Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 4.9.2020 eingehen.
— Die Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 4.9.2020 eingehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle des BMBF Referat Z23
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 52175
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. über Vergabeportal eVergabe
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
E-Mail: 2c-de.info@zv.fraunhofer.de📧
Internetadresse: http://www.fraunhofer.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 160-390134 (2020-08-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Für die in der Region 01 zusammengefassten Fraunhofer-Institute und Einrichtungen sind sogenannte „Kleinbaumaßnahmen“ zu planen und durchzuführen. Die Bestandsgebäude sind in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Die Gebäude sind unterschiedlichen Alters. An den Gebäuden sind im Zuge der Ausrichtung auf neue Forschungsziele laufend Neubau-, Erweiterungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Der überwiegende Anteil der sogenannten Kleinbaumaßnahmen, die dem Zuwendungsrecht unterliegen und die Kostenobergrenze (derzeit 1,0 Mio. EUR) nicht überschreiten dürfen, wird im Bestand und im Betrieb durchgeführt werden.
Für die in der Region 01 zusammengefassten Fraunhofer-Institute und Einrichtungen sind sogenannte „Kleinbaumaßnahmen“ zu planen und durchzuführen. Die Bestandsgebäude sind in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Die Gebäude sind unterschiedlichen Alters. An den Gebäuden sind im Zuge der Ausrichtung auf neue Forschungsziele laufend Neubau-, Erweiterungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Der überwiegende Anteil der sogenannten Kleinbaumaßnahmen, die dem Zuwendungsrecht unterliegen und die Kostenobergrenze (derzeit 1,0 Mio. EUR) nicht überschreiten dürfen, wird im Bestand und im Betrieb durchgeführt werden.
Bezeichnung des Loses: Elt
Hslk
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Weitere: Lübeck, Rostock, Hamburg
25524 Itzehoe
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektbezogene Darstellung und Einschätzung der Aufgabenschwerpunkte und Herausforderungen der zu vergebenen Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Kosten und Termine (Unterkriterien Methodik der Termin- und Kostenverfolgung (40 %), Projektmanagement (30 %), Projektorganisation (30 %))
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60 %
Kostenkriterium (Name): siehe Qualitätskriterium
Kostenkriterium (Gewichtung): 0 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-24 📅
Name: Stadt + Haus Architekten und Ingenieure GmbH & Co. KG
Postort: Wismar
Land: Deutschland 🇩🇪 Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: M&P Hamburg GmbH
Postort: Hamburg
Land: Hamburg🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
— Anforderung Unterlagen – erhältlich bei: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal der deutschen e-Vergabe unter www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden,
— Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§134 GWB),
— Die Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 4.9.2020 eingehen.
— Die Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 4.9.2020 eingehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Offizielle Bezeichnung: Vergabeprüfstelle des BMBF Referat Z23
Quelle: OJS 2020/S 251-631488 (2020-12-21)