Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Beeinflussungsuntersuchung
T09-2020-0004
Produkte/Dienstleistungen: Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag für die Untersuchung der elektrischen Beeinflussung von Infrastrukturanlagen Dritter.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Ort der Leistung: Brandenburg🏙️
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Ort der Leistung: Sachsen🏙️
Ort der Leistung: Sachsen-Anhalt🏙️
Ort der Leistung: Thüringen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Übertragungsnetzbereich der 50Hertz Transmission GmbH
Beschreibung der Beschaffung: Untersuchung der elektrischen Beeinflussung von Infrastrukturanlagen Dritter.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-05-01 📅
Datum des Endes: 2023-04-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Option auf dreimalige Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) der Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
1. Eigenerklärung, dass auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) der Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
1. Eigenerklärung, dass auf den Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB zutreffen.
2. Eigenerklärung über die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns bzw. der tariflichen Vergütungsregelungen für alle Mitarbeiter, sofern anzuwenden.
(siehe Bewerberfragebogen)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) der Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
1. Gesamtumsätze sowie Umsätze...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) der Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
1. Gesamtumsätze sowie Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(Siehe Bewerberfragebogen).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) der Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
1. Referenzangaben (mindestens...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) der Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
1. Referenzangaben (mindestens 1 für Rohr, 1 für TK und 1 für Sonstige) für vergleichbare Leistungen der letzten 5 Geschäftsjahre.
(Siehe Referenzliste)
2. Nachvollziehbarkeit eines Mustergutachtens
Einreichung eines Mustergutachtens (bzgl. einer angegebenen Referenz aus der Referenzliste).
Dieses Gutachten wird auf Nachvollziehbarkeit in Bezug auf folgende Inhalte geprüft:
— Beeinflussungsrelevante Angaben zur Leitung,
— Angaben zur beeinflussten Anlage,
— Angaben zur Beeinflussungsermittlung,
— Parameter für die Beeinflussungsberechnungen,
— Angaben zur geometrischen Lage zwischen Sekundärleitung und Leitung(en),
— Berechnungsergebnisse,
— Schutzmaßnahmen,
— Übersichtliche Darstellung,
Datenschutzrelevante Inhalte sind zu schwärzen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“a) Aufbau des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern und insofern auch in Register aufzuteilen:
1. Bewerberfragebogen,
2. Anlagen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
a) Aufbau des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern und insofern auch in Register aufzuteilen:
1. Bewerberfragebogen,
2. Anlagen gemäß Bewerberfragebogen,
3. Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe/Nachunternehmen,
4. Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung.
b) Form des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist komplett auf Deutsch über das Vergabetool einzureichen. Alle notwendigen Dokumente sind an geeigneter Stelle hochzuladen. Die Zusendung des Teilnahmeantrags per Email oder in Briefform ist nicht zulässig.
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalte des Teilnahmeantrags: zu finden unter der Ziffer VI.3).
Mehr anzeigen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe allgemeine Einkaufsbedingungen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 4
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-11
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-03 📅
“a) Fragen und Antworten:
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle...”
a) Fragen und Antworten:
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
b) Vergabeunterlagen
Die mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe ggf. konkretisiert. Bekanntmachung und gleichzeitig abrufbare Vergabeunterlagen bieten im Sinne des Gesetzgebers eine vollständige Grundlage, um interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen (siehe Begründung zu § 41 SektVO).
Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien:
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
(4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte
Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die geforderten Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber.
(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch, soweit möglich, solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe – Vergabekammer des Landes Berlin”
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. „Der Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
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Quelle: OJS 2020/S 222-546902 (2020-11-10)