Rahmenvertrag BR 440 Beschichtung Anti-Graffiti

DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH (Bukr 49)

Rahmenvertrag BR 440 Beschichtung Außen an den Standorten Krefeld bzw. Hagen mit Anti-Graffiti incl. Reinigung und ggf. Lackausbesserung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-09 Auftragsbekanntmachung
2020-09-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-01-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Industriearbeitern
Referenznummer: 19FEA43085
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag BR 440 Beschichtung Außen an den Standorten Krefeld bzw. Hagen mit Anti-Graffiti incl. Reinigung und ggf. Lackausbesserung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Industriearbeitern 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Krefeld, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH (Bukr 49)
Postanschrift: Weilburger Straße 22
Postleitzahl: 60326
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: joerg.walter@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 3029756881 📞
Fax: +49 6926520154 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=Kvr%252fv99mAow%253d 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-09 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-10 📅
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2023-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 007-012599
ABl. S-Ausgabe: 7

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Außenbeschichtung Fahrzeug der Baureihe 440 mit Anti-Graffiti incl. Reinigung und ggf. Lackausbesserung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Handelsregister oder gleichwertiges,
— Lackierfachbetrieb mit Nachweis für eingesetztes Personal „Facharbeiterbrief Fahrzeuglackierer“.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— ausgefüllte und dem Teilnahmeantrag beigefügte Bietereigenerklärung Vordruck 2081220V04 (Anlage B.2),
— Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Jahre für vergleichbare Leistungen.
Mindeststandards:
Als geeignet gelten Bewerber mit einem Mindestumsatz von 200 000,00 EUR /a für vergleichbare Leistungen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Angabe von mindestens 2 Referenzen für die veröffentlichen Leistungen mit folgenden Angaben: Art der Leistung, Zeitraum der Leistung, Auftraggeber mit Ansprechpartner;
2) Auskunft über die Personalstruktur mit Bestätigung das die veröffentlichen Leistungen über den Gesamtzeitraum erbracht werden können;
3) Erklärung/Nachweis über Qualitätsmanagement nach DIN-EN ISO 9001 oder gleichwertiges;
4) Auskunft über Leistungsspektrum/-Portfolio der Firma.
Mindeststandards: Mindestens 2 Referenzen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sämtliche geforderten Erklärungen bzw. Unterlagen sind vollständig und fristgerecht vorzulegen. Der Verweis auf vorherige Vergabeverfahren sowie das Fehlen von Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Alle Erklärungen/Unterlagen sind in deutscher Sprache abzugeben. Unterlagen die in einer anderen Sprache erstellt wurden, ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
— Lackierfachbetrieb mit Nachweis für eingesetztes Personal „Facharbeiterbrief Fahrzeuglackierer“.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß den AVB „Beratungs-und Dienstleistungen der Deutschen Bahn AG“
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH ist interner Leistungserbringer des Deutsche Bahn Konzerns zur Erbringung von Dienstleistungen, z. B. für deren Verkehrsunternehmen. Die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH schließt hierfür als Auftraggeber diese Rahmenvereinbarung. Der Umfang der auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung beauftragten Leistungen, die von den Auftragnehmern zu erbringen sind, hängt wiederum davon ab, in welchem Umfang die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH zur internen Leistungserbringung beauftragt wird. Es besteht kein Anspruch der Auftragnehmer auf Abruf bzw. Vergütung eines bestimmten Leistungsumfanges aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-03-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Walter, Jörg
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=Kvr%252fv99mAow%253d 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FE.EA4 – Beschaffung Facilitymanagement
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Berlin 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 007-012599 (2020-01-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Industriearbeitern 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 179-433126
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 007-012599
ABl. S-Ausgabe: 179

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Außenbeschichtung Fahrzeug der Baureihe 440 mit Anti-Graffiti incl. Reinigung und ggf. Lackausbesserung.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-08 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 179-433126 (2020-09-10)