Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Büromaterial
2020GBA000001
Produkte/Dienstleistungen: Büromaterial📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag über die Lieferung von Büromaterial für die Dienststellen der Otto-Friedrich-Universität Bamberg.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büromaterial📦
Ort der Leistung: Bamberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag über die Lieferung von Büromaterial
Für die Dienststellen der Otto-Friedrich-Universität Bamberg für 4 Jahre.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-07-01 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis über Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
Eigenerklärung zu den zwingenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis über Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
Erklärung gemäß § 125 GWB – Selbstreinigung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Angabe Umsatz in Bezug auf die Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Angabe Umsatz in Bezug auf die Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Nachweis einer Berufshaft- oder Betriebshaftplfichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 1 500 000 EUR.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe von mindestens 3 in Art und Umfang vergleichbare Leistungen, bitte benennen Sie Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer sowie die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe von mindestens 3 in Art und Umfang vergleichbare Leistungen, bitte benennen Sie Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer sowie die Bezeichnung der Leistung, den Auftragswert und den Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt der Leistung.
Angabe Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Angabe Umweltmanagementmaßnahmen.
Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl und Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Falls Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen: Angabe der jeweiligen Firma (genaue Anschrift mit Ansprechpartner/-in) und Angabe, welcher Anteil der Leistung an den Unterauftragnehmer vergeben wird.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-02-10
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-02-10
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von Kalendertagen nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 160 Abs. 3 GWB.
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 249-619797 (2020-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag über die Lieferung von Büromaterial für die Dienststellen der Otto-Friedrich-Universität Bamberg”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 137918.64 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 249-619797
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Rahmenvertrag Büromaterial
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: allpremio Handel GmbH
Postort: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 137918.64 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von Kalendertagen nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 160 Abs. 3 GWB.
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 133-353349 (2021-07-08)