Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Die Vorlage der geforderten Dokumente in einer aktuellen Ausführung im Teilnahmeantrag ist zwingend, ein Nichtvorliegen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
1. Referenzliste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren vergleichbar erbrachten und abgeschlossenen Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit Angabe eines auskunftsfähigen Ansprechpartners mit Kontaktdaten. Es werden Referenzen gefordert, die dem Umfang des genannten Schätzwertes und der Komplexität der zu vergebenden Leistung entsprechen.
Bewertung:
— Nachweis von mind. 3 Referenzen in vergleichbarem Wert und Umfang = 100 Punkte;
— Nachweis von mind. einer Referenz in vergleichbarem Wert und Umfang sowie Referenzen mit leicht geringerem Wert und Umfang = 50 Punkte;
— Nachweis von mind. 3 Referenzen mit leicht geringerem Wert und Umfang = 30 Punkte;
— Keine Referenzen benannt oder nur Referenzen mit deutlich geringerem Wert und Umfang = 0 Punkte.
2. Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität und Bescheinigungen der zuständigen amtlichen Qualitätskontrollinstitute oder -dienststellen, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen und Normen entsprechen.
Bewertung:
— Nachweis von Zertifizierungen oder externer Audits = 100 Punkte;
— Qualitätsmanagement anderer Art = 50 Punkte;
— Keine Qualtitätsmangagement = 0 Punkte.
3. Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet.
Bewertung:
— Nachweis von Zertifizierungen oder externer Audits = 100 Punkte;
— Umweltmanagement anderer Art = 50 Punkte;
— Keine Umweltmangagement = 0 Punkte.
4. Angabe, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
— Konkrete aussagekräftige Angaben = 50 Punkte;
— Keine Angaben = 0 Punkte.
5. Angabe der technischen und organisatorischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
— Konkrete aussagekräftige Angaben = 50 Punkte;
— Keine Angaben = 0 Punkte.
Zu 6. Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Bietergemeinschaft gebildet wird.
Zu 7. Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Eignungsleihe erfolgt.
Zu 8. Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Unteraufträge erteilt werden.