Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen zur Dichtheitsprüfung von Hauptkanälen und Anschlussleitungen von Schmutz- und Regenwasserkanälen der Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB). Diese Ausschreibung umfasst TV-Inspektionen in Schmutz- und Regenwasserkanälen von Hauptkanal- und Anschlussleitungen für: — Los 1 – Neubau- und Gewährleistungsabnahmen; — Los 2 – Bestandsuntersuchungen. Dichtheitsprüfungen („Prüfungen“) werden zur Feststellung der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Entwässerungskanäle und Anschlussleitungen sowie von Schächten und Bauwerke im öffentlichen und privaten Bereich bzw. im Rahmen von Bestandsuntersuchungen (z. B. im Vorlauf von Sanierungsmaßnahmen) oder im Rahmen von Neubau- und Gewährleistungsabnahme durchgeführt. Die zu prüfenden Haltungen im öffentlichen Kanalnetz liegen in Dimensionen von DN 150 bis DN 1400 vor. Hausanschlussleitungen weisen Dimensionen von DN 100 bis DN 200 auf.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überprüfung von Abwasserkanälen
Referenznummer: 217_2020
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen zur Dichtheitsprüfung von Hauptkanälen und Anschlussleitungen von Schmutz- und Regenwasserkanälen der Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB).
Diese Ausschreibung umfasst TV-Inspektionen in Schmutz- und Regenwasserkanälen von Hauptkanal- und Anschlussleitungen für:
— Los 1 – Neubau- und Gewährleistungsabnahmen;
— Los 2 – Bestandsuntersuchungen.
Dichtheitsprüfungen („Prüfungen“) werden zur Feststellung der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Entwässerungskanäle und Anschlussleitungen sowie von Schächten und Bauwerke im öffentlichen und privaten Bereich bzw. im Rahmen von Bestandsuntersuchungen (z. B. im Vorlauf von Sanierungsmaßnahmen) oder im Rahmen von Neubau- und Gewährleistungsabnahme durchgeführt.
Die zu prüfenden Haltungen im öffentlichen Kanalnetz liegen in Dimensionen von DN 150 bis DN 1400 vor. Hausanschlussleitungen weisen Dimensionen von DN 100 bis DN 200 auf.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen zur Dichtheitsprüfung von Hauptkanälen und Anschlussleitungen von Schmutz- und Regenwasserkanälen der Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB).
Diese Ausschreibung umfasst TV-Inspektionen in Schmutz- und Regenwasserkanälen von Hauptkanal- und Anschlussleitungen für:
— Los 1 – Neubau- und Gewährleistungsabnahmen;
— Los 2 – Bestandsuntersuchungen.
Dichtheitsprüfungen („Prüfungen“) werden zur Feststellung der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Entwässerungskanäle und Anschlussleitungen sowie von Schächten und Bauwerke im öffentlichen und privaten Bereich bzw. im Rahmen von Bestandsuntersuchungen (z. B. im Vorlauf von Sanierungsmaßnahmen) oder im Rahmen von Neubau- und Gewährleistungsabnahme durchgeführt.
Die zu prüfenden Haltungen im öffentlichen Kanalnetz liegen in Dimensionen von DN 150 bis DN 1400 vor. Hausanschlussleitungen weisen Dimensionen von DN 100 bis DN 200 auf.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überprüfung von Abwasserkanälen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Göttingen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-08-13 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-18 📅
Datum des Beginns: 2020-12-01 📅
Datum des Endes: 2021-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 159-388208
ABl. S-Ausgabe: 159
Zusätzliche Informationen
Angebote können für ein oder beide Lose abgegeben werden. Jedes Los ist jedoch zwingend von einem Einsatzteam mit jeweils 2 Personen auszuführen.
Da die Ausführung der Leistungen der einzelnen Lose zeitgleich notwendig sind, ist eine Ausführung von mehr als einem Los mit nur einem Einsatzteam ausgeschlossen.
Angebote können für ein oder beide Lose abgegeben werden. Jedes Los ist jedoch zwingend von einem Einsatzteam mit jeweils 2 Personen auszuführen.
Da die Ausführung der Leistungen der einzelnen Lose zeitgleich notwendig sind, ist eine Ausführung von mehr als einem Los mit nur einem Einsatzteam ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen zur Dichtheitsprüfung von Hauptkanälen und Anschlussleitungen von Schmutz- und Regenwasserkanälen der Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB).
Diese Ausschreibung umfasst TV-Inspektionen in Schmutz- und Regenwasserkanälen von Hauptkanal- und Anschlussleitungen für:
— Los 1 – Neubau- und Gewährleistungsabnahmen;
— Los 2 – Bestandsuntersuchungen.
Dichtheitsprüfungen („Prüfungen“) werden zur Feststellung der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Entwässerungskanäle und Anschlussleitungen sowie von Schächten und Bauwerke im öffentlichen und privaten Bereich bzw. im Rahmen von Bestandsuntersuchungen (z. B. im Vorlauf von Sanierungsmaßnahmen) oder im Rahmen von Neubau- und Gewährleistungsabnahme durchgeführt.
Dichtheitsprüfungen („Prüfungen“) werden zur Feststellung der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Entwässerungskanäle und Anschlussleitungen sowie von Schächten und Bauwerke im öffentlichen und privaten Bereich bzw. im Rahmen von Bestandsuntersuchungen (z. B. im Vorlauf von Sanierungsmaßnahmen) oder im Rahmen von Neubau- und Gewährleistungsabnahme durchgeführt.
Die zu prüfenden Haltungen im öffentlichen Kanalnetz liegen in Dimensionen von DN 150 bis DN 1400 vor. Hausanschlussleitungen weisen Dimensionen von DN 100 bis DN 200 auf.
Geschätzter Gesamtwert: 264 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Bestands- und Neubauprüfungen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Dichtheitsprüfung von Hauptkanälen und Anschlussleitungen von Schmutz- und Regenwasserkanälen.
Der Auftrag umfasst im wesentlichen folgende Jahresleistungen:
Ca. 50 Arbeitseinsätze / Jahr
Die zu prüfenden Haltungen im öffentlichen Kanalnetz liegen in Dimensionen von DN 150 bis DN 1400 vor. Hausanschlussleitungen weisen Dimensionen von DN 100 bis DN 200 auf. Eine Prüfung von Kanälen mit Querschnitten größer DN 400 / DA 450 wird dem Auftragnehmer mit Einzelauftragserteilung frühzeitig mitgeteilt.
Die zu prüfenden Haltungen im öffentlichen Kanalnetz liegen in Dimensionen von DN 150 bis DN 1400 vor. Hausanschlussleitungen weisen Dimensionen von DN 100 bis DN 200 auf. Eine Prüfung von Kanälen mit Querschnitten größer DN 400 / DA 450 wird dem Auftragnehmer mit Einzelauftragserteilung frühzeitig mitgeteilt.
Die Dichtheitsprüfung von in Betrieb befindlichen Abwasserleitungen und Schächten hat nach den Vorgaben des DWA-Merkblatts DWA-M 149 Teil 6 zu erfolgen. Die Dichtheit eines neu errichteten Entwässerungssystems wird zur Neubauabnahme und zum Fristende für den Ablauf von Mängelansprüchen (Gewährleistungsabnahme) nach den Vorgaben der DIN EN 1610 in Verbindung mit dem DWA-Arbeitsblatt DWA-A 139 bewertet. Für die Kanal- und Schachtprüfungen sind dabei die Prüfkriterien und vorgaben der DIN EN 1610 anzuwenden.
Die Dichtheitsprüfung von in Betrieb befindlichen Abwasserleitungen und Schächten hat nach den Vorgaben des DWA-Merkblatts DWA-M 149 Teil 6 zu erfolgen. Die Dichtheit eines neu errichteten Entwässerungssystems wird zur Neubauabnahme und zum Fristende für den Ablauf von Mängelansprüchen (Gewährleistungsabnahme) nach den Vorgaben der DIN EN 1610 in Verbindung mit dem DWA-Arbeitsblatt DWA-A 139 bewertet. Für die Kanal- und Schachtprüfungen sind dabei die Prüfkriterien und vorgaben der DIN EN 1610 anzuwenden.
Die haltungsweise Dichtheitsprüfung bestehender oder neugebauter Kanäle hat mit Luft zu erfolgen. Die Prüfung mit Luft nach DIN EN 1610 Abschnitt 13 erfolgt mit Prüfverfahren LD. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei Wiederholungsprüfungen) kann die Dichtheitsprüfung von Hauptkanälen und Anschlussleitungen (an Schächten) mit Wasser erfolgen. In Einzelfällen sind daher im Rahmen einer Dichtheitsprüfung Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich. Die Leistungen für das Einrichten einer Wasserhaltung umfassen das Setzen von Absperr- oder Durchgangsblasen sowie die Koordination notweniger Pumparbeiten.
Die haltungsweise Dichtheitsprüfung bestehender oder neugebauter Kanäle hat mit Luft zu erfolgen. Die Prüfung mit Luft nach DIN EN 1610 Abschnitt 13 erfolgt mit Prüfverfahren LD. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei Wiederholungsprüfungen) kann die Dichtheitsprüfung von Hauptkanälen und Anschlussleitungen (an Schächten) mit Wasser erfolgen. In Einzelfällen sind daher im Rahmen einer Dichtheitsprüfung Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich. Die Leistungen für das Einrichten einer Wasserhaltung umfassen das Setzen von Absperr- oder Durchgangsblasen sowie die Koordination notweniger Pumparbeiten.
Alle Arbeiten sind in Eigenregie von qualifiziertem und fachlich geschultem Personal (mind. Bautechniker oder vergleichbare Ausbildung) durchzuführen. Das Personal muss bau- und materialtechnisches Fachwissen aus dem Bereich Kanalbau/Kanalbetrieb besitzen. Die Qualifikation des eingesetzten Personals muss über einen entsprechenden Sachkundenachweis, z. B. Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 (Ausführungsbereich D) oder vergleichbaren Qualitätsstandards nachgewiesen werden. Zudem muss das eingesetzte Personal eine mindestens einjährige Berufserfahrung/Einsatzpraxis besitzen. Das Einsatzteam muss aus 2 Personen bestehen, die namentlich zu benennen sind. Ein Wechsel des Einsatzteams innerhalb der Vertragslaufzeit ist nur in begründetem Ausnahmefall und nach Ankündigung gestattet.
Alle Arbeiten sind in Eigenregie von qualifiziertem und fachlich geschultem Personal (mind. Bautechniker oder vergleichbare Ausbildung) durchzuführen. Das Personal muss bau- und materialtechnisches Fachwissen aus dem Bereich Kanalbau/Kanalbetrieb besitzen. Die Qualifikation des eingesetzten Personals muss über einen entsprechenden Sachkundenachweis, z. B. Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 (Ausführungsbereich D) oder vergleichbaren Qualitätsstandards nachgewiesen werden. Zudem muss das eingesetzte Personal eine mindestens einjährige Berufserfahrung/Einsatzpraxis besitzen. Das Einsatzteam muss aus 2 Personen bestehen, die namentlich zu benennen sind. Ein Wechsel des Einsatzteams innerhalb der Vertragslaufzeit ist nur in begründetem Ausnahmefall und nach Ankündigung gestattet.
Die Technik, welche(s) zur Ausführung der Leistungen zum Einsatz kommt, ist so auszustatten, dass Prüfungen von Entwässerungskanälen mit Querschnitten von DN 100 / DA160 bis zu DN 400 / DA 450 möglich sind. Dabei sind alle Geräte vorzuhalten, so dass Hauptkanäle in den genannten Dimensionen und die daran anbindenden Hausanschlussleitungen entweder mit Wasser oder Luft geprüft werden können.
Die Technik, welche(s) zur Ausführung der Leistungen zum Einsatz kommt, ist so auszustatten, dass Prüfungen von Entwässerungskanälen mit Querschnitten von DN 100 / DA160 bis zu DN 400 / DA 450 möglich sind. Dabei sind alle Geräte vorzuhalten, so dass Hauptkanäle in den genannten Dimensionen und die daran anbindenden Hausanschlussleitungen entweder mit Wasser oder Luft geprüft werden können.
Ein Wechsel der technischen Ausrüstung (Hard- und Software) ist dem Auftraggeber vorab anzuzeigen.
Die Prüfung eines Entwässerungsobjektes ist mittels Prüfprotokoll zu dokumentieren (Protokollmuster nach DWA-M 149-6 bzw. DWA-M 139). Das Ergebnis der Prüfung muss aus dem Protokoll eindeutig hervor gehen. Das Ablesen der Prüfstände und ein manueller Eintrag der Ergebnisse in die Prüfprotokolle wird nicht akzeptiert. Der Datenaustausch bzw. die Speicherung der Inspektions-/Prüfdaten erfolgt über eine vom Auftraggeber bereitgestellte Cloud-Lösung.
Die Prüfung eines Entwässerungsobjektes ist mittels Prüfprotokoll zu dokumentieren (Protokollmuster nach DWA-M 149-6 bzw. DWA-M 139). Das Ergebnis der Prüfung muss aus dem Protokoll eindeutig hervor gehen. Das Ablesen der Prüfstände und ein manueller Eintrag der Ergebnisse in die Prüfprotokolle wird nicht akzeptiert. Der Datenaustausch bzw. die Speicherung der Inspektions-/Prüfdaten erfolgt über eine vom Auftraggeber bereitgestellte Cloud-Lösung.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass in Fällen von besonderer Dringlichkeit ein Arbeitseinsatz innerhalb von 24 Stunden nach Einsatzaufforderung durch den Auftraggeber erfolgen kann.
Der Auftrag wird erst nach erfolgreich absolviertem Testeinsatz vergeben. Der Testeinsatz dient dazu, die eingesetzte Technik, die Kompetenz des Personals sowie die gelieferte Qualität der Untersuchungsdaten (gemäß Vorbemerkungen zum LV) zu überprüfen. Beim Testeinsatz ist das Personal einzusetzen, welches den Auftrag ausführen soll. Der Testeinsatz wird nach den Angebotspreisen des Bieters vergütet.
Der Auftrag wird erst nach erfolgreich absolviertem Testeinsatz vergeben. Der Testeinsatz dient dazu, die eingesetzte Technik, die Kompetenz des Personals sowie die gelieferte Qualität der Untersuchungsdaten (gemäß Vorbemerkungen zum LV) zu überprüfen. Beim Testeinsatz ist das Personal einzusetzen, welches den Auftrag ausführen soll. Der Testeinsatz wird nach den Angebotspreisen des Bieters vergütet.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 144 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerung jeweils um 1 Jahr, wenn nicht 6 Monate vor Ablauf eine Vertragspartei schriftlich erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die max. Laufzeit beträgt 4 Jahre. Bei Verlängerung wird eine Anpassung der Einheitspreise für das 2., 3. und 4. Vertragsjahr gewährt; diese richtet sich nach dem Preisindex der Bauwirtschaft für Ortskanäle des statistischen Bundesamtes.
Verlängerung jeweils um 1 Jahr, wenn nicht 6 Monate vor Ablauf eine Vertragspartei schriftlich erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die max. Laufzeit beträgt 4 Jahre. Bei Verlängerung wird eine Anpassung der Einheitspreise für das 2., 3. und 4. Vertragsjahr gewährt; diese richtet sich nach dem Preisindex der Bauwirtschaft für Ortskanäle des statistischen Bundesamtes.
Zusätzliche Informationen:
Angebote können für ein oder beide Lose abgegeben werden. Jedes Los ist jedoch zwingend von einem Einsatzteam mit jeweils 2 Personen auszuführen.
Da die Ausführung der Leistungen der einzelnen Lose zeitgleich notwendig sind, ist eine Ausführung von mehr als einem Los mit nur einem Einsatzteam ausgeschlossen.
Bezeichnung des Loses: Gewährleistungsprüfungen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Ca. 20 Arbeitseinsätze / Jahr
Geschätzter Wert ohne MwSt: 120 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Göttingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:
— Handels- bzw. Berufregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Stichtag 24.9.2020);
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherungen und der zuständigen Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate zum Stichtag 24.9.2020);
— Nachweis Zahlung Sozialversicherungsbeiträge oder Kopie derselben (nicht älter als 12 Monate zum Stichtag 24.9.2020);
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach 123 Abs. 1-4 GWB und nach 124 Abs.1 GWB (Formblatt 124a_Erklaerung_zur_Zuverlaessigkeit GWB“).
Die vorgenannte Erklärung wird zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte eine der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden.
Die vorgenannte Erklärung wird zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte eine der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die von der AG abrufbare Eintragung in das allgemein zugängliche Präqualifikationsverzeichnis (z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den AG kostenfreien Datenbank innerhalb der EU). Im Falle einer Präqualifizierung kann dies bei Abgabe eines Angebots durch Angabe der Registrierungsnummer angeben werden. Sofern von dem AG Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die von der AG abrufbare Eintragung in das allgemein zugängliche Präqualifikationsverzeichnis (z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den AG kostenfreien Datenbank innerhalb der EU). Im Falle einer Präqualifizierung kann dies bei Abgabe eines Angebots durch Angabe der Registrierungsnummer angeben werden. Sofern von dem AG Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können mit dem Angebot als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung entweder eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung_Liefer_Dienstleistungen) oder eine Einheitliche
Nicht präqualifizierte Unternehmen können mit dem Angebot als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung entweder eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung_Liefer_Dienstleistungen) oder eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:
— Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind, ist dies zu erläutern;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind, ist dies zu erläutern;
— Eigenerklärung über den Nettoumsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren. Die Summe ist je Geschäftsjahr unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über den Nettoumsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren. Die Summe ist je Geschäftsjahr unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern;
— Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist;
— Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen wurde;
— Erklärung des Unternehmens, dass über das Vermögen der Firma kein Insolvenzverfahren oder ein Vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— eine Erklärung des Unternehmens, dass sich die Firma nicht in Liquidation befindet.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom der AG abrufbare Eintragung in allgemein zugängliche Präqualifikationsverzeichnisse oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung_Liefer_Dienstleistungen) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom der AG abrufbare Eintragung in allgemein zugängliche Präqualifikationsverzeichnisse oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung_Liefer_Dienstleistungen) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Mindeststandards:
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):
Die Deckungssumme muss betragen:
— für Personenschäden mindestens 1 000 000,00 EUR;
— für Sach-und Vermögensschäden je Schadensfall mindestens 250 000,00 EUR.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der vorstehend genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt des Angebots nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bieters über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall nebst einer schriftlichen Erklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall. erbracht werden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der vorstehend genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt des Angebots nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bieters über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall nebst einer schriftlichen Erklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall. erbracht werden.
Hinweis:
Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Der Nachweis ist durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im Auftragsfall durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft beizubringen.
Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Der Nachweis ist durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im Auftragsfall durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft beizubringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:
— Angabe über die Beschäftigungsstruktur mit genauen Angaben über die Zusammensetzung des für die Aufgabenstellung zuständigen Projektteams gem. Punkt 3 der Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses;
— Nachweis der Qualifikation des vorgesehenen Personals für jedes Los getrennt (Kopien des Sachkundelehrgangs oder gleichwertiger Qualifikation);
— Nachweis der mindestens einjährigen Berufserfahrung des vorgesehenen Personals für jedes Los getrennt (Eigenerklärung des Bieters);
— Nachweis der Einsatztechnik gem. Punkt 3 der Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses für jedes Los getrennt (Eigenerklärung des Bieters):
— Absperrmaterial bis DN 400 / DA450;
— Absperrblasen für Hauptkanal und Anschlussleitungen;
— Prüftechnik für Luft- und Wasserprüfungen;
— Nachweis der Mitgliedschaft im Güteschutz Kanalbau (I) oder vergleichbare Mitgliedschaften (Kopie der Mitgliedsurkunde);
— Referenzangaben zu Leistungen, welche mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (§ 46 Abs. 3 Nummer 1 VgV).
Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung des Leistungsumfangs;
— Angabe des Auftraggebers und des Ansprechpartners;
— Auftragssumme mit Währungsangabe (Netto);
— Auftragszeitraum oder Ausführungszeitraum.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
— Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben.
Unterbeauftragungen sind zugelassen:
— Erklärung zum beabsichtigen Nachunternehmereinsatz/Angaben zum genauen Umfang des beabsichtigen Nachunternehmereinsatzes (Formblatt „235_Verzeichnis_der_Leistungen/Kapazitaeten_anderer_Unternehmen).
Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Unterauftragnehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen; spätestens vor Auftragserteilung ist eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Unterauftragnehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen; spätestens vor Auftragserteilung ist eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
Die namentliche Benennung von Unterauftragnehmern wird nicht mit dem Angebot nicht ausdrücklich gefordert, die Benennung kann aber bereits mit Angebotsabgabe erfolgen.
Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben/Unterlagen spätestens vor Auftragserteilung vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ein Austausch einer vom Auftragnehmer zur Vertragserfüllung eingesetzten Person kann verlangt werden, wenn diese wiederholt und schwerwiegend gegen vertragliche Pflichten verstoßen hat.
Die Regelungen zur Tariftreue (Ziff. 1.2 des Dokuments 231 „Tariftreue NTVergG_VgV“) werden Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unterbeauftragungen.
Der Auftrag wird erst nach erfolgreich absolviertem Testeinsatz vergeben. Der Testeinsatz dient dazu, die eingesetzte Technik, die Kompetenz des Personals sowie die gelieferte Qualität der Untersuchungsdaten (gemäß Vorbemerkungen zum LV) zu überprüfen. Beim Testeinsatz ist das Personal einzusetzen, welches den Auftrag ausführen soll. Der Testeinsatz wird nach den Angebotspreisen des Bieters vergütet.
Der Auftrag wird erst nach erfolgreich absolviertem Testeinsatz vergeben. Der Testeinsatz dient dazu, die eingesetzte Technik, die Kompetenz des Personals sowie die gelieferte Qualität der Untersuchungsdaten (gemäß Vorbemerkungen zum LV) zu überprüfen. Beim Testeinsatz ist das Personal einzusetzen, welches den Auftrag ausführen soll. Der Testeinsatz wird nach den Angebotspreisen des Bieters vergütet.
Da die Ausführung der Leistungen der einzelnen Lose zeitgleich notwendig sind, ist eine Ausführung von mehr als einem Los mit nur einem Einsatzteam ausgeschlossen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Göttingen
Zentrale Vergabestelle -Zimmer 102-
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
1. Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen.
1. Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen.
Unternehmen werden aufgefordert, ihre Fragen im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten frühzeitig und vorab zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen.
Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bieter/Bewerber stehen in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nichtregistrierten Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/ Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 –Z3-3-3194-1-36-09/16),
Bieter/Bewerber stehen in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nichtregistrierten Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/ Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 –Z3-3-3194-1-36-09/16),
2. Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden,
3. Aufwendungen des Bieters im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung, werden nicht vergütet. Mit Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dieser Regelung einverstanden,
4. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 17.9.2020 – 12.00 Uhr per E-Mail (vergabestelle@goettingen.de) oder vorzugsweise über das Vergabeportal (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen.html) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
4. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 17.9.2020 – 12.00 Uhr per E-Mail (vergabestelle@goettingen.de) oder vorzugsweise über das Vergabeportal (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen.html) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen,
5. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Angebot ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen.
Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zwingend zum Angebotsausschluss,
6. Die Abgabe von Nebenangeboten sind nicht zugelassen,
7. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
7. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 159-388208 (2020-08-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen zur Dichtheitsprüfung von Hauptkanälen und Anschlussleitungen von Schmutz- und Regenwasserkanälen der Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB).
Diese Ausschreibung umfasst TV-Inspektionen in Schmutz- und Regenwasserkanälen von Hauptkanal- und Anschlussleitungen für
— Los 1 — Neubau- und Gewährleistungsabnahmen,
— Los 2 — Bestandsuntersuchungen.
Dichtheitsprüfungen („Prüfungen“) werden zur Feststellung der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Entwässerungskanäle und Anschlussleitungen sowie von Schächten und Bauwerke im öffentlichen und privaten Bereich bzw. im Rahmen von Bestandsuntersuchungen (z. B. im Vorlauf von Sanierungsmaßnahmen) oder im Rahmen von Neubau- und Gewährleistungsabnahme durchgeführt.
Die zu prüfenden Haltungen im öffentlichen Kanalnetz liegen in Dimensionen von DN 150 bis DN 1400 vor. Hausanschlussleitungen weisen Dimensionen von DN 100 bis DN 200 auf.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen zur Dichtheitsprüfung von Hauptkanälen und Anschlussleitungen von Schmutz- und Regenwasserkanälen der Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB).
Diese Ausschreibung umfasst TV-Inspektionen in Schmutz- und Regenwasserkanälen von Hauptkanal- und Anschlussleitungen für
— Los 1 — Neubau- und Gewährleistungsabnahmen,
— Los 2 — Bestandsuntersuchungen.
Dichtheitsprüfungen („Prüfungen“) werden zur Feststellung der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Entwässerungskanäle und Anschlussleitungen sowie von Schächten und Bauwerke im öffentlichen und privaten Bereich bzw. im Rahmen von Bestandsuntersuchungen (z. B. im Vorlauf von Sanierungsmaßnahmen) oder im Rahmen von Neubau- und Gewährleistungsabnahme durchgeführt.
Die zu prüfenden Haltungen im öffentlichen Kanalnetz liegen in Dimensionen von DN 150 bis DN 1400 vor. Hausanschlussleitungen weisen Dimensionen von DN 100 bis DN 200 auf.
Gesamtwert des Auftrags: 205 730 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle — Zimmer 102
Referenz Zusätzliche Informationen
Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen.
Auf eine Veröffentlichung der Auftragswerte wird im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot abgesehen.
Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung des Auftragswerts den geschäftlichen Interessen des Wirtschaftsteilnehmers grundsätzlich schaden kann (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
Die Vorgaben von Art. 50 Abs. 4 RL 2014/24/EU sowie RL 2016/943/EU wurden dabei beachtet/berücksichtigt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.