Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag Dienstleistungen im zentralen operativen Informationssicherheitsmanagement
B4808”
Produkte/Dienstleistungen: Strategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologie📦
Kurze Beschreibung:
“Dienstleistungen im zentralen operativen Informationssicherheitsmanagement (zOISM).”
1️⃣
Ort der Leistung: Dresden🏙️
Ort der Leistung: Leipzig🏙️
Ort der Leistung: Sachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden
Beschreibung der Beschaffung:
“Dienstleistungen für die Informationssicherheitsdokumentation in relevanten IuK-Projekten: Erstellung von verfahrensbezogenen Konzepten zur...”
Beschreibung der Beschaffung
Dienstleistungen für die Informationssicherheitsdokumentation in relevanten IuK-Projekten: Erstellung von verfahrensbezogenen Konzepten zur Informationssicherheit, Erstellung von Realisierungsplänen für die zentrale polizeiliche IuK einschließlich Digitalfunk, Erstellung von Richtlinien zur Informationssicherheit, Empfehlungen zum Einsatz von Sicherheitsmaßnahmen, Unterstützung bei der Durchführung von IT-Grundschutz-Checks und Kurzrevisionen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Eignung und Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60,00
Preis (Gewichtung): 40,00
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 2 mal 12 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zurgesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1);
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zurgesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1);
— Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2);
— Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4);
— Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4);
— Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenz- und Qualifikationsnachweise in Bezug auf den Auftragsgegenstand gemäß Anlage 01 Kriterienkatalog (Checkliste).” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Leistungen dürfen nur durch sicherheitsüberprüfte Personen (SÜ1) erbracht werden.” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-27
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-27
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏
Quelle: OJS 2020/S 059-141681 (2020-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 059-141681
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 1
Titel:
“Rahmenvertrag Dienstleistungen im zentralen operativen Informationssicherheitsmanagement”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 19
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 13
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 19
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PwC Cyber Security Services GmbH
Postanschrift: Kapelle-Ufer 4
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3026364524📞
E-Mail: vertrieb@pwc-cybersecurity.com📧
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 108-262624 (2020-06-03)