Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag: Druck von div. Plaketten/KVR-Zulassungsbehörde
VGSt1-1-2020-0290
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeugsteuerplaketten📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag Druck: div. Plaketten für die Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, Kraftfahrzeugzulassung und Fahrerlaubnisbehörde.” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Feinstaubplaketten
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeugsteuerplaketten📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Feinstaubplaketten – 180 000 Stück.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40,00
Preis (Gewichtung): 60,00
Dauer
Datum des Beginns: 2021-05-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Nachträgliche Leistungsänderungen:
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor:
(Teilweiser) Ersatz der...”
Beschreibung der Optionen
Nachträgliche Leistungsänderungen:
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor:
(Teilweiser) Ersatz der unter Teil D angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist;
(Teilweiser) Ersatz der unter Teil D angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt;
Ergänzende Leistungen zu den unter Teil D angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 100 % des ursprünglichen Auftragswerts.
Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o. g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen.
Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot.
Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil.
Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen.
Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Div. Plaketten
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— 1 084 000 Euro-Plaketten,
— 84 000 Kurzzeit-Plaketten,
— 84 000 Ausfuhr-Plaketten,
— 667 000 HU-Plaketten.” Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Nachträgliche Leistungsänderungen:
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor:
(Teilweiser) Ersatz der...”
Beschreibung der Optionen
Nachträgliche Leistungsänderungen:
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor:
(Teilweiser) Ersatz der unter Teil D angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist;
(Teilweiser) Ersatz der unter Teil D angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt;
Ergänzende Leistungen zu den unter Teil D angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 25 % des ursprünglichen Auftragswerts.
Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o. g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen.
Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot.
Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil.
Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen.
Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bedingungen für die Teilnahme
Der Umsatz muss mindestens 300 000,00 EUR pro Geschäftsjahr betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bewerber/Bieter muss als Referenzen je Los mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte, hinsichtlich Leistungsart und Rechnungswert vergleichbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber/Bieter muss als Referenzen je Los mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte, hinsichtlich Leistungsart und Rechnungswert vergleichbaren Leistung, benennen.
Bitte benennen Sie den Auftraggeber (Endkunde) inklusive Anschrift einer hinsichtlich Leistungsart und Rechnungswert vergleichbaren Leistung.
Bitte beachten Sie:
Gem. § 42 Abs. 1 VgV haben öffentliche Auftraggeber die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der festgelegten Eignungskriterien zu überprüfen. Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV können als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers oder Bieters geeignete Referenzen verlangt werden. Die damit einhergehende Datenverarbeitung ist gem. Art. 6 Unterabsatz 1 Buchstabe c DSGVO, Art. 4 Absatz 1 BayDSG gestattet.
Leistungen für die Auftraggeberin können auch ohne Angabe als Referenz berücksichtigt werden.
Wenn Sie mehr Referenzen angeben wollen, laden Sie bitte ein entsprechendes Dokument hoch.
Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die Erklärung (teilweise) unzutreffend sein könnte, werden zusätzlich zur Erklärung weitere Nachweise gefordert. Der Bewerber/Bieter hat in diesem Fall vor Zuschlagserteilung auf Anforderung durch die Auftraggeberin eine vom jeweiligen Auftraggeber ausgestellte Bestätigung der Referenz vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Los 1: Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall die Produktion von 100 000 Plaketten pro Jahr mit ähnlichen Sicherheitsvorkehrungen.
Bei Bedarf...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Los 1: Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall die Produktion von 100 000 Plaketten pro Jahr mit ähnlichen Sicherheitsvorkehrungen.
Bei Bedarf können auch weitere Referenzen angegeben werden, um die o. g. Produktionsmenge von 100 000 Plaketten zu erreichen.
Los 2: Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall die Produktion von 800 000 Plaketten pro Jahr mit ähnlichen Sicherheitsvorkehrungen.
Bei Bedarf können auch weitere Referenzen angegeben werden, um die o. g. Produktionsmenge von 800 000 Plaketten zu erreichen (bitte ggf. als Anlage hochladen).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-17
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-12-18
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 222-542964 (2020-11-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Nachträgliche Leistungsänderungen:
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: (Teilweiser) Ersatz der...”
Beschreibung der Optionen
Nachträgliche Leistungsänderungen:
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: (Teilweiser) Ersatz der unter Teil D angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; (Teilweiser) Ersatz der unter Teil D angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; Ergänzende Leistungen zu den unter Teil D angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 100 % des ursprünglichen Auftragswerts. Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o. g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
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Beschreibung der Optionen:
“Nachträgliche Leistungsänderungen:
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: (Teilweiser) Ersatz der...”
Beschreibung der Optionen
Nachträgliche Leistungsänderungen:
Die Auftraggeberin behält sich folgende Leistungsänderungen während der Vertragslaufzeit vor: (Teilweiser) Ersatz der unter Teil D angebotenen Leistungen durch neuere Produkte/Nachfolgeprodukte, welche im Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht angeboten wurden, falls es während der Vertragslaufzeit zu Neuerungen/Produktinnovationen kommt und die Neuerung/Produktinnovation mindestens ebenso wirtschaftlich ist; (Teilweiser) Ersatz der unter Teil D angebotenen Leistungen durch Alternativen, falls es während der Vertragslaufzeit zu erhöhtem Reklamationsaufwand oder Kundenunzufriedenheit kommt und die Alternative eine Senkung des Reklamationsaufwands bzw. eine Steigerung der Kundenzufriedenheit erwarten lässt; Ergänzende Leistungen zu den unter Teil D angebotenen Positionen, die thematisch zu den bisherigen Leistungen passen bzw. diese inhaltlich sinnvoll ergänzen, im Umfang von bis zu 25 % des ursprünglichen Auftragswerts. Beabsichtigt die Auftraggeberin eine der o. g. Leistungsänderungen, fordert sie die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer zur Abgabe eines entsprechenden Ergänzungs-/bzw. Alternativangebotes auf vertraglicher Basis dieser Rahmenvereinbarung auf. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist nicht zur Angebotsabgabe verpflichtet und kann ablehnen. Bietet die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die entsprechende Ergänzung/Alternative an, müssen die angebotenen Leistungen im Vergleich zum Markt ebenfalls wirtschaftlich sein (insbesondere Preis und Qualität) und die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen. Die Auftraggeberin prüft diesbezüglich das Angebot. Die angebotenen Leistungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Bestellung der Auftraggeberin Vertragsbestandteil. Für die Auftraggeberin besteht keine Pflicht zu Leistungsänderungen. Ergänzungen oder Alternativen können auch am Markt durch Dritte beschafft werden.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 222-542964
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1.1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Feinstaubplaketten
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stempel-Herbst GmbH
Postanschrift: Karl-Schmid-Straße 7
Postort: München
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8942700777📞
E-Mail: k.mueller@stempel-herbst.com📧
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2.1
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Div. Plaketten
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 055-136649 (2021-03-15)