Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist eine Bayerische Landessozialbehörde, aufgeteilt in 13 Dienstorte(www.zbfs.bayern.de).
Die Beschaffung von Druckern und Multifunktionsgeräten und hierfür erforderlichen Verbrauchsmittel und Wartungskits (Los 1) erfolgt durch zeitlich gebündelte Ersatzbeschaffungsmaßnahmen aus einem Rahmenvertrag. Ebenso verhält es sich mit Verbrauchsmitteln für die in der Behörde eingesetzten Lexmark Altgeräte (Los 2).
Der aktuelle Rahmenvertrag endet mit Ablauf des 30.6.2020. Gegenstand dieser Ausschreibung ist somit der Abschluss eines neuen Rahmenvertrags, der sich zeitnah an den ausgelaufenen Rahmenvertrag anschließen und eine Laufzeit von 2 Jahren mit einer Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre haben soll.
Die Geräte und Verbrauchsmittel werden gekauft. Hierfür werden mit dem/den erfolgreichen Bieter(n) die nötigen EVB-IT Kaufverträge abgeschlossen. Die Anforderungen können den Aufgaben „Produkte/Leistungen“ sowie „Leistungskriterien“ entnommen werden. Letztere werden in Ausschluss-, Informations- und Bewertungskriterien unterteilt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Drucker und Verbrauchsmaterialien
2020000167
Produkte/Dienstleistungen: Laserdrucker📦
Kurze Beschreibung:
“Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist eine Bayerische Landessozialbehörde, aufgeteilt in 13 Dienstorte(www.zbfs.bayern.de).
Die Beschaffung von...”
Kurze Beschreibung
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist eine Bayerische Landessozialbehörde, aufgeteilt in 13 Dienstorte(www.zbfs.bayern.de).
Die Beschaffung von Druckern und Multifunktionsgeräten und hierfür erforderlichen Verbrauchsmittel und Wartungskits (Los 1) erfolgt durch zeitlich gebündelte Ersatzbeschaffungsmaßnahmen aus einem Rahmenvertrag. Ebenso verhält es sich mit Verbrauchsmitteln für die in der Behörde eingesetzten Lexmark Altgeräte (Los 2).
Der aktuelle Rahmenvertrag endet mit Ablauf des 30.6.2020. Gegenstand dieser Ausschreibung ist somit der Abschluss eines neuen Rahmenvertrags, der sich zeitnah an den ausgelaufenen Rahmenvertrag anschließen und eine Laufzeit von 2 Jahren mit einer Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre haben soll.
Die Geräte und Verbrauchsmittel werden gekauft. Hierfür werden mit dem/den erfolgreichen Bieter(n) die nötigen EVB-IT Kaufverträge abgeschlossen. Die Anforderungen können den Aufgaben „Produkte/Leistungen“ sowie „Leistungskriterien“ entnommen werden. Letztere werden in Ausschluss-, Informations- und Bewertungskriterien unterteilt.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 3 405 036 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Drucker, Multifunktionsgeräte u. Verbrauchsmittel
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Laserdrucker📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fotokopierer📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fotokopiergeräte📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tonerpatronen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Toner für Laserdrucker/Fax-Geräte📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tintenstrahldrucker📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur von Fotokopiergeräten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wartung von Fotokopiergeräten📦
Ort der Leistung: Bayreuth, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Drucker und Multifunktionsgeräte mit Zubehör und Verbrauchsmaterialien.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 2 876 310 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2022-09-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag kann zweimalig um ein weiteres Jahr, längstens bis zum 30.9.2024 verlängert werden.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optional sollen Tintenstrahldrucker und Multifunktionsgeräte sowie Zubehör angeboten werden.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Verbrauchsmittel für Lexmark Altgeräte
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Verbrauchsmittel für die sich in der Behörde befindlichen Altgeräte des Herstellers Lexmark.” Vergabekriterien
Preis
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Umsätze, Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen, Deutsche Sprachkenntnisse, Erklärung Sicherstellung eines anschließenden Supports”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-08
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-25 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-08
10:30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Vorschriften der §§ 155ff. GWB. Insbesondere gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Vorschriften der §§ 155ff. GWB. Insbesondere gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 086-204031 (2020-04-30)
Ergänzende Angaben (2020-05-14)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 086-204031
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”
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Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text: Tag: 08/06/2020
Ortszeit: 10:30
Neuer Wert
Text: Tag: 08/06/2020
Ortszeit: 10:00
Ort: Nürnberg
Quelle: OJS 2020/S 097-231531 (2020-05-14)
Ergänzende Angaben (2020-05-28)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.6)
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: Geschätzter Wert
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Neuer Wert
Text: 528 726 EUR
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-06-08 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-06-15 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 25/09/2020
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2020
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text: Tag: 08/06/2020
Ortszeit: 10:00
Ort: Nürnberg
Neuer Wert
Text: Tag: 15/06/2020
Ortszeit: 10:00
Ort: Nürnberg
Quelle: OJS 2020/S 105-253785 (2020-05-28)
Ergänzende Angaben (2020-06-02)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Quelle: OJS 2020/S 107-259384 (2020-06-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3 074 732 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 086-204031
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Drucker, Multifunktionsgeräte u. Verbrauchsmittel
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MR Datentechnik Vertriebs- und Service GmbH
Postanschrift: Emmericher Straße 13
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 876 310 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2482312.92 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Verbrauchsmittel für Lexmark Altgeräte
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 528 726 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 592419.08 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Vorschriften der §§ 155ff. GWB. Insbesondere gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Vorschriften der §§ 155ff. GWB. Insbesondere gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 179-431844 (2020-09-10)