Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag Entsorgung DB Siedlungsabfälle Mecklenburg Vorpommern BM Schwerin und BM Rostock inkl. Wittenberge
20FEI46801”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag Entsorgung DB Siedlungsabfälle Mecklenburg Vorpommern BM Schwerin und BM Rostock inkl. Wittenberge.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 700 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: BM Rostock
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Ort der Leistung: Rostock, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BM Rostock
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag über die Entsorgung von DB Siedlungsabfällen im Bereich des Bahnhofsmanagement Rostock.” Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 500 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag kann um ein weiteres Jahr verlängert werden.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: BM Schwerin inkl. Wittenberge
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BM Schwerin
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag über die Entsorgung von DB Siedlungsabfällen im Bereich des Bahnhofsmanagement Schwerin inkl. Wittenberge.” Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 200 000 💰
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-17
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-08-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-31 📅
“Die aktuelle Corona-Krise stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Die Entwicklung und ihre Auswirkungen auf einzelne Bauvorhaben sind nicht...”
Die aktuelle Corona-Krise stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Die Entwicklung und ihre Auswirkungen auf einzelne Bauvorhaben sind nicht vollständig absehbar oder mit Sicherheit vorherzusagen. Daher erreichen uns vermehrt Angebote von Bietern, in denen Vorbehalte oder Bedingungen formuliert werden und die von den Vergabeunterlagen abweichen.
Wir wollen die Vergabeverfahren weiterhin stabil durchführen und möglichst Angebotsausschlüsse vermeiden. Vor diesem Hintergrund geben wir in Bezug auf aktuelle Vergabeverfahren der DB zur Durchführung von Bauleistungen ab sofort folgende Hinweise in den Vergabeunterlagen und Bekanntmachungstexten an die Bieter:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1)
Herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 140-345521 (2020-07-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-28) Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Los 1: Rahmenvertrag über die Entsorgung von DB Siedlungsabfällen im Bereich des Bahnhofsmanagement Rostock”
Titel:
“Los 2: Rahmenvertrag über die Entsorgung von DB Siedlungsabfällen im Bereich des Bahnhofsmanagement Schwerin inkl. Wittenberge”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 140-345521
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Los 1: Rahmenvertrag über die Entsorgung von DB Siedlungsabfällen im Bereich des Bahnhofsmanagement Rostock”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-28 📅
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel:
“Los 2: Rahmenvertrag über die Entsorgung von DB Siedlungsabfällen im Bereich des Bahnhofsmanagement Schwerin inkl. Wittenberge”
“Die aktuelle Corona-Krise stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Die Entwicklung und ihre Auswirkungen auf einzelne Bauvorhaben sind nicht...”
Die aktuelle Corona-Krise stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Die Entwicklung und ihre Auswirkungen auf einzelne Bauvorhaben sind nicht vollständig absehbar oder mit Sicherheit vorherzusagen. Daher erreichen uns vermehrt Angebote von Bietern, in denen Vorbehalte oder Bedingungen formuliert werden und die von den Vergabeunterlagen abweichen.
Wir wollen die Vergabeverfahren weiterhin stabil durchführen und möglichst Angebotsausschlüsse vermeiden. Vor diesem Hintergrund geben wir in Bezug auf aktuelle Vergabeverfahren der DB zur Durchführung von Bauleistungen ab sofort folgende Hinweise in den Vergabeunterlagen und Bekanntmachungstexten an die Bieter:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1)
Herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2021/S 022-053946 (2021-01-28)