Rahmenvertrag für IT-Dienstleistungen zu Analyse, Konzeption oder Entwicklungen von Softwareprodukten im Prozessbereich ERP, sowie operative Betriebsunterstützung an den SAP-Systemen der TH Köln.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag ERP Dienstleistungen
101198
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag für IT-Dienstleistungen zu Analyse, Konzeption oder Entwicklungen von Softwareprodukten im Prozessbereich ERP, sowie operative...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag für IT-Dienstleistungen zu Analyse, Konzeption oder Entwicklungen von Softwareprodukten im Prozessbereich ERP, sowie operative Betriebsunterstützung an den SAP-Systemen der TH Köln.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 480 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: TH Köln
Betzdorfer Str. 2
50679 Köln
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag für IT-Dienstleistungen zu Analyse, Konzeption oder Entwicklungen von Softwareprodukten im Prozessbereich ERP, sowie operative...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvertrag für IT-Dienstleistungen zu Analyse, Konzeption oder Entwicklungen von Softwareprodukten im Prozessbereich ERP, sowie operative Betriebsunterstützung an den SAP-Systemen der TH Köln.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 480 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Zusätzliche Informationen:
“Die TH Köln behält sich vor, nur die aussichtsreichsten Bieter (maximal fünf) nach Auswertung des Angebots zu einer Präsentation vor Ort einzuladen. Diese...”
Zusätzliche Informationen
Die TH Köln behält sich vor, nur die aussichtsreichsten Bieter (maximal fünf) nach Auswertung des Angebots zu einer Präsentation vor Ort einzuladen. Diese findet voraussichtlich im Zeitraum 27. bis 31. Juli 2020 statt. Bitte merken Sie sich den Termin vor.
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Zur besseren Einschätzung des Risikos von Geschäftsbeziehungen mit Firmen behält sich die TH Köln das Recht vor, vom Bestbieter aktuelle Wirtschafts- und Bonitätsinformationen einzuholen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
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Angabe der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
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Angabe der Handelsregisternummer, des Registergerichts und der vertretungsberechtigten Person(en).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Stellen Sie kurz dar in welchen Segmenten Ihre Firma tätig ist. Nennen Sie den Gesamtumsatz (absolut in EUR) Ihrer Firma und den Umsatzanteil (absolut in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Stellen Sie kurz dar in welchen Segmenten Ihre Firma tätig ist. Nennen Sie den Gesamtumsatz (absolut in EUR) Ihrer Firma und den Umsatzanteil (absolut in EUR) auf die geforderte Leistung für die letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Nennen Sie die Anzahl der MitarbeiterInnen/freiberuflichen MitarbeiterInnen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 18 EVB-IT Dienstleistungs-AGB spätestens bis zum Abschluss des EVB-IT Dienstvertrags V1500.” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-30
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-30
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Köln
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Nach Ablauf der Vertragsdauer von 48 Monaten.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UDRG0
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-147-3055📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221-147-2889 📠
URL: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.
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Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit er auf eine Rüge gestützt wird, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat und seit Eingang dieser Mitteilung des Auftraggebers mehr als15 Kalendertage vergangen sind.
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Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
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— Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1).
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden (Nr. 2).
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3).
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Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss- geltend gemacht worden ist.
Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:
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Abs. 1:
Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Abs. 2:
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Abs. 3:
Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-147-3055📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221-147-2889 📠
URL: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 106-256822 (2020-05-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Technische Hochschule Köln (TH Köln)
Telefon: +49 22182753171📞
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ERP Dienstleistungen
101198
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 479 630 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: TH Köln Campus Deutz Betzdorfer Straße 2
50679 Köln
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anforderungskatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 106-256822
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: V1500
Titel: ERP Dienstleistungen
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Scheer GmbH
Postanschrift: Uni-Campus Nord
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 681967770📞
E-Mail: info@scheer-group.com📧
Fax: +49 68196777100 📠
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
URL: https://www.scheer-group.com🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 480 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 479 630 💰
“1. Unter der Internetadresse http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Unterlagen sowie die...”
1. Unter der Internetadresse http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Unterlagen sowie die Formblätter zum Vergabeverfahren kostenlosherunterladen und Fragen an die Vergabestelle senden sowie die Antworten oder ggf. Ergänzungen der Vergabestelle einsehen.
2. Das Angebot und alle vom Bieter abzugebenden Unterlagen/Erklärungen müssen im Original von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet sein. Die Vertretungsberechtigung der unterzeichnenden Person ist mit dem Angebot nachzuweisen. Soweit sich die Vertretungsberechtigung der unterzeichnenden Person nicht aus öffentlichen Registern (z. B. Handelsregister) ergibt, ist mit dem Angebot eine Originalvollmacht vorzulegen, die von einer Person unterzeichnet ist, deren Vertretungsberechtigung sich aus einem derartigen Register ergibt. Eine unbeglaubigte Kopie eines Registerauszugs o. ä., aus dem sich die Vollmacht der unterzeichnenden Person bzw. der Person, von dem die unterzeichnende Person ihre Vollmacht ableitet, ergibt, ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
3. Bietergemeinschaften haben zusammen mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, die folgende Punkteenthalten muss:.
— Mitglieder der Bietergemeinschaft,
— Benennung eines Mitglieds, das die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber vertritt,
— Gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber.
Hinweis: Hierzu ist das Formblatt „Erklärungen" (Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung) zu verwenden. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen. Es ist nicht notwendig, dass alle Mitglieder auf demselben Formblattunterzeichnen, d. h. es können mehrere Formblätter eingereicht werden.
Bedient sich der Bieter bei der Darstellung seiner Eignung der Leistungsfähigkeit Dritter, indem er beispielsweise auf Referenzprojekte von Subunternehmen usw. verweist, ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass der Bieter über alle persönlichen und sachlichen Betriebsmittel dieses Dritten uneingeschränkt verfügen kann. Hierzu muss sich der Dritte unbefristet und mit einseitiger Bindungswirkung verpflichten, im Fall der Auftragserteilung dem Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen alle sachlichen und personellen Mittel einschließlich des erforderlichen Know-hows zur Verfügung zu stellen. Hierzu hat der Dritte das Formblatt „Erklärungen"
a) Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe und
b) Verpflichtungserklärung Nachunternehmer
Zu verwenden und nach Maßgabe der vorgenannten Anforderungen an den Nachweis der rechtswirksamen Unterschrift zu unterzeichnen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – c/o Bezirksregierung Köln
Telefon: +49 2211473055📞
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit er auf eine Rüge gestützt wird, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat und seit Eingang dieser Mitteilung des Auftraggebers mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3).
Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes – jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss – geltend gemacht worden ist.
Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:
Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland – c/o Bezirksregierung Köln
Telefon: +49 2211473055📞
Fax: +49 2211472889 📠
Quelle: OJS 2020/S 212-518635 (2020-10-26)