Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Sofern aktuelle Nachweise gefordert werden, dürfen diese nicht älter als 18 Monate sein, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung.
Nachweis über die Tätigkeit im ausgeschriebenen Leistungsumfeld (vgl. Ziffer II.2.4)
Der Nachweis erfolgt durch Einreichung von Referenzen (Anforderungen an die Referenzen siehe Register H).
Register H) [Anforderung zur Abschichtung gem. II.2.9]
Jeder Bewerber muss nachweisen, dass er über Erfahrungen zur Lieferung, Parametrierung und Inbetriebsetzung von Fernwirkgeräten, gemäß der Beschreibung II.2.4), verfügt.
Dieses muss über eine Referenzliste mit Referenzen der letzten 5 Jahre mit einem zum Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungsspektrum nachgewiesen werden. Vergleichbar sind die Referenzen, wenn Sie sich auf die unter Ziffer II.2.9 genannten Bewertungsmaßstäbe beziehen. Dabei ist vom Bewerber pro Referenz das bereitgestellte Formblatt Anlage 5 zu nutzen. Nähere Erläuterung zur Bewertung der Referenzen: siehe VI.3).
Register I) [Mindestbedingung]
Jeder Bewerber muss durch Eigenerklärung nachweisen, dass
1. er in der Lage ist, den Leistungsteil, der Vor-Ort beim Auftraggeber zu erbringen ist, mit elektrotechnisch ausgebildetem Fachpersonal mit Nachweis der Anforderungen nach DIN-VDE 1000, Teil 10 und VDE 0105-100 oder vergleichbare europäische technische Regelungen und der Befähigung für Arbeiten unter Spannung nach DGUV Vorschrift 1 und 3 oder vergleichbare europäische technische Regelungen zu erbringen,
2. er in der Lage ist, die Abwicklung des Gesamtauftrages auf der Grundlage einschlägiger EN-und DIN-Normen, einschlägiger deutscher oder europaweit harmonisierter vergleichbarer technischer Regelwerke, Vorschriften und Richtlinien durchzuführen,
3. er in der Lage ist, Reaktionszeiten innerhalb von 48 Stunden für den Beginn der Fehlerbehebung vor Ort während des Gewährleistungszeitraumes, auch an Wochenenden und Feiertagen, einzuhalten,
4. er in der Lage ist, die Vertragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen und Personal zu den erforderlichen Terminen vor Ort (Stadtgebiet Hamburg) bereitzustellen.
Für eine Eigenerklärung hat der Bewerber das mit den Ausschreibungsunterlagen bereitgestellte Formblatt Anlage 9 zu verwenden zu nutzen und vollständig auszufüllen.
Register J):
Jeder Bewerber muss nachweisen, dass ein Qualitäts-Managementsystem gemäß DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig im Unternehmen des Bewerbers eingeführt und durch betriebliche Anweisungen umgesetzt ist. Der Nachweis hat durch aktuell gültige Zertifikate zu erfolgen.
Register K):
Jeder Bewerber muss nachweisen, dass ein Umweltschutz-Managementsystem gemäß DIN EN ISO 14001:2015 im Unternehmen des Bewerbers eingeführt ist.
Entsprechende Zertifikate sind den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Alternativ zum geforderten Nachweis reicht hier der Nachweis einer entsprechenden Zertifizierung bei Achilles Deutschland (UNCE), bei der die entsprechenden Nachweise hinterlegt wurden.
Register L):
Jeder Bewerber muss nachweisen, dass ein Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutz-Managementsystem im Unternehmen des Bewerbers eingeführt ist (Zertifizierung gem. DIN EN ISO 45001, SCC, OHSAS, BG-Verfahren oder gleichwertig).
Entsprechende Zertifikate sind den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Alternativ zum geforderten Nachweis reicht hier der Nachweis einer entsprechenden Zertifizierung bei Achilles Deutschland (UNCE), bei der die entsprechenden Nachweise hinterlegt wurden.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.2.3) Register J-L der Bekanntmachung vorzulegen.
Den Nachweis unter III.2.3) Register H und Register I der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.