Rahmenvertrag Fortinet

Deutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt e. V. (DLR)/IT- Einkauf

Gegenstand dieser Ausschreibung ist es, einen Handelspartner zu finden, der das DLR über einen Zeitraum von 48 Monaten (24+12+12 Monate) mit allen Produkten des Herstellers Fortinet (https://www.fortinet.com/de) beliefern kann.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-12-04 Auftragsbekanntmachung
2021-02-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-12-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Computeranlagen und Zubehör
Referenznummer: 314/2020/5714436
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist es, einen Handelspartner zu finden, der das DLR über einen Zeitraum von 48 Monaten (24+12+12 Monate) mit allen Produkten des Herstellers Fortinet (https://www.fortinet.com/de) beliefern kann.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computeranlagen und Zubehör 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt e. V. (DLR)/IT- Einkauf
Postanschrift: Linder Höhe
Postleitzahl: 51147
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.dlr.de 🌏
E-Mail: holger.frank@dlr.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E79273543 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-04 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 240-592800
ABl. S-Ausgabe: 240

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 3 000 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 000 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag kann 2 Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: FB09

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB 2. Nachweis einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung zum jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2. Nachweis/Erklärung zu einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 2 000 000 EUR für Personen- und 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Der Bieter muss über den Partnerstatus „Global“ verfügen, d. h. den höchsten Partnerstatus eines Dienstleisters für den angebotenen Hersteller innehalten.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Mindestanforderung: Deckungssumme je Versicherungsfall in Höhe von 2 000 000,00 EUR für Personenschäden und 500 000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 18:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungseinrichtung in der Helmholtz-Gemeinschaft
Kontakt
Kontaktperson: IT-Einkauf
Internetadresse: www.dlr.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E79273543 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 240-592800 (2020-12-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt e. V. (DLR) / IT- Einkauf

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 028-068763
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 240-592800
ABl. S-Ausgabe: 28

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-05 📅
Name: NTT Germany AG & Co. KG
Postanschrift: Horexstraße 7
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 617268080 📞
E-Mail: de.info@global.ntt 📧
Land: Hessen 🏙️
Internetadresse: https://hello.global.ntt/de-de/ 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 3 000 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 028-068763 (2021-02-05)