Ausstattung der Verwaltungsgebäude der Stadt Schwabach mit Büromöbiliar (ausgenommen Schulen und Kindergärten); z. B. Steharbeitspätze, diverse Schränke, Rollcontainer Besucherstühle, Aktenschränke.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag für die Lieferung von Büromobiliar
2020/0033
Produkte/Dienstleistungen: Tische, Schränke, Schreibtische und Bücherschränke📦
Kurze Beschreibung:
“Ausstattung der Verwaltungsgebäude der Stadt Schwabach mit Büromöbiliar (ausgenommen Schulen und Kindergärten); z. B. Steharbeitspätze, diverse Schränke,...”
Kurze Beschreibung
Ausstattung der Verwaltungsgebäude der Stadt Schwabach mit Büromöbiliar (ausgenommen Schulen und Kindergärten); z. B. Steharbeitspätze, diverse Schränke, Rollcontainer Besucherstühle, Aktenschränke.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Möbel📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büromöbel📦
Ort der Leistung: Schwabach, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Stadt Schwabach mit Büromobiliar. Die Lieferstellen betreffen die Verwaltungsgebäude der Stadt...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Stadt Schwabach mit Büromobiliar. Die Lieferstellen betreffen die Verwaltungsgebäude der Stadt Schwabach. Der Belieferungszeitraum beträgt 2 Jahre. Er beginnt am 1.12.20 und endet am 30.11.22 mit zweimaliger Option auf Verlängerung um 1 Jahr. Die Belieferung beinhaltet ein festgelegtes Kernsortiment. Darüber hinaus ist auch die Belieferung aus dem Katalogsortiment vorgesehen. Die Anlieferung der im gesamten Sortiment enthaltenen Waren ist binnen maximal 6-8 Wochen ab Bestellung zu gewährleisten. Die gebrauchsfertige Montage ist durch qualifiziertes Personal durchzuführen (inklusive persönlicher Bedienungseinweisung mit dem fachgerechten Aufbau des Büromobiliares).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-01 📅
Datum des Endes: 2022-11-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimalige Option auf Verlängerung um 1 Jahr.
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und 124 GWB (vgl. Formblatt L 124 — Eigenerklärung zur Eignung Seite 1);
— Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (vgl. Formblatt L 124 — Eigenerklärung zur Eignung Seite 1);
— Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (vgl. Formblatt L 124 — Eigenerklärung zur Eignung Seite 2);
— Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (vgl. Formblatt L 124 — Eigenerklärung zur Eignung Seite 2);
— Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (vgl. Formblatt L 124 — Eigenerklärung zur Eignung Seite 2).
Die o. g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind:
– vorzugsweise durch Ausfüllen des in den Vergabeunterlagen enthaltenen VHL Formblattes L 124;
– Eigenerklärung zur Eignung – und unter Berücksichtigung der übrigen o. g. Vorgaben — vorzulegen.
Sie müssen nicht vorgelegt werden, sofern und soweit der Auftraggeber diese im Rahmen eines entsprechenden Präqualifikationssystems erhalten kann. Beabsichtigt der Bieter gemäß seinem Angebot, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die Eignung anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die o. g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (vgl. Formblatt L 124 – Eigenerklärung zur Eignung Seite 2);
— Eigenerklärung über den Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für Personenschäden in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 500 000 EUR (vgl. Formblatt L 124 — Eigenerklärung zur Eignung Seite 3).
Die o. g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind:
— vorzugsweise durch Ausfüllen des in den Vergabeunterlagen enthaltenen VHL Formblattes L124;
— Eigenerklärung zur Eignung – und unter Berücksichtigung der übrigen o. g. Vorgaben — vorzulegen.
Sie müssen nicht vorgelegt werden, sofern und soweit der Auftraggeber diese im Rahmen eines entsprechenden Präqualifikationssystems erhalten kann. Beabsichtigt der Bieter gemäß seinem Angebot, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die Eignung anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die o. g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
— drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen jeweils durch Angabe der Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers; der Auftraggeber akzeptiert auch einschlägige Liefer- und Dienstleistungen, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. Formblatt L 124 — Eigenerklärung zur Eignung Seite 3);
— Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht (vgl. Formblatt L 124 — Eigenerklärung zur Eignung Seite 5);
— Produktbeschreibungen bzw. Datenblätter mit Abbildungen der Möbelstücke, Gesamtkatalog, Farbmuster, Prospekte zum Unternehmen, Rahmen-Leistungsverzeichnis: Leistungs- und Preisblankett mit Preisangabender zu liefernden Güter (vgl. Formblatt L 124 — Seite 8).
Die o. g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind:
– vorzugsweise durch Ausfüllen des in den Vergabeunterlagen enthaltenen VHB Formblattes L 124;
– Eigenerklärung zur Eignung –und unter Berücksichtigung der übrigen o. g. Vorgaben — vorzulegen.
Sie müssen nicht vorgelegt werden, sofern und soweit der Auftraggeber diese im Rahmen eines entsprechenden Präqualifikationssystems erhalten kann. Beabsichtigt der Bieter gemäß seinem Angebot, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die Eignung anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die o. g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-01
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-02 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-01
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken — Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2020/S 175-422026 (2020-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Stadt Schwabach mit Büromobiliar. Die Lieferstellen betreffen die Verwaltungsgebäude der Stadt...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Stadt Schwabach mit Büromobiliar. Die Lieferstellen betreffen die Verwaltungsgebäude der Stadt Schwabach. Der Belieferungszeitraum beträgt zwei Jahre. Er beginnt am 1.12.2020 und endet am 30.11.2022 mit zweimaliger Option auf Verlängerung um 1 Jahr. Die Belieferung beinhaltet ein festgelegtes Kernsortiment. Darüber hinaus ist auch die Belieferung aus dem Katalogsortiment vorgesehen. Die Anlieferung der im gesamten Sortiment enthaltenen Waren ist binnen maximal 6-8 Wochen ab Bestellung zu gewährleisten. Die gebrauchsfertige Montage ist durch qualifiziertes Personal durchzuführen (inklusive persönlicher Bedienungseinweisung mit dem fachgerechten Aufbau des Büromobiliares).
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 175-422026
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: CEKA GmbH & Co. KG
Postort: Alsfeld
Postleitzahl: 36304
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Vogelsbergkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer NordbayernPromenade 27
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über dasVergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften inseinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zurügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zuwollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durchden Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2021/S 075-191641 (2021-04-14)