Beschreibung der Beschaffung
Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen.
Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen.
Die Vergabe ist in 22 Lose aufgeteilt.
Hierzu sind folgende Regeln zu beachten:
Es kann auf ein und auf mehrere Lose geboten werden.
Die maximale Anzahl an Losen, auf die geboten werden darf sind 22 (siehe auch Tabelle im Leistungsverzeichnis).
Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate
Und Baujahre.
Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Richtlinien, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Der Auftragnehmer hat die Leistung grundsätzlich mit seinem Betrieb zu erbringen und ist verpflichtet, hierfür nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen.
Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der
Betriebsfähigkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet.
Die Laufzeit und die Bedingungen des Vertrages sind der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Betriebsabläufe in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen
Nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude
Erfolgen.
Eine eigenständige Terminvereinbarung mit den Nutzern für die Instandhaltungsarbeiten hat vor Beginn der
Wartungsarbeiten durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Die zuständigen Ansprechpartner werden bei Bedarf seitens des Auftraggebers benannt. Vereinbarte Termine sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
Wartungsvertrag / Vertragsbedingungen:
1 Gegenstand des Vertrages
Der Auftragnehmer übernimmt die Wartung entsprechend allen gültigen Vorschriften während des gesamten
Vertragszeitraumes.
Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße
Funktion sowie auf Unfall- und Betriebssicherheit.
Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungsrechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Bei neu errichteten Anlagen wird die Wartung aus Gründen der Mängelhaftung nach VOB grundsätzlich dem
Anlagenerrichter für die Dauer von 4 Jahren übertragen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Wartung der Anlagen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vorgesehen.
Zu Vertragsbeginn kann es noch zu Überschneidungen mit schon beauftragten Arbeiten oder Teilnahmen an SV
Abnahmen durch die bisherigen Wartungs- oder Fremdfirmen kommen.
Hieraus entstehen der neuen Rahmenvertragsfirma keine Entschädigungsleistungen wegen entgangener Umsätze oder
Gewinne.
2 Anforderungsprofil
1) Produktbezogene Hersteller / Schulungsbescheinigungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (SIBE)
2) Referenzen über Instandhaltung / Errichtung von SIBE
3) Nachweis der erforderlichen Fachkräfte mit Angabe der beruflichen Qualifikation
4) Nachweis einer Qualifizierung im Umgang / mit Arbeiten nach TRGS 519 und TRGS 524
3 Außervertragliche Instandsetzungsarbeiten
Im Rahmen der Wartung oder aufgrund von Fehlfunktionen festgestellte notwendige Reparaturen sind dem AG mit
Kostenprognose zur Mängelbeseitigung mitzuteilen.
In Absprache zwischen AG und AN wird die weitere Verfahrensweise entschieden.
In der Regel werden Instandsetzungsarbeiten mit separater Beauftragung des AN durch den AG durchgeführt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung des AG, ein schriftliches Angebot über die notwendigen
Instandhaltungsleistungen einzureichen.
Neben der Wartung können auch Umbau- und Reparaturmaßnahmen bis zu einem Auftragswert von 15.000 EUR netto über diesen Rahmenvertrag abgewickelt werden.
Es besteht seitens des Auftragnehmers kein Anspruch auf die Ausführung dieser Arbeitsleistung gemäß Angebot.
Der AG behält sich das Recht vor, Instandsetzung gegebenenfalls durch separate Vergabevorgänge beheben zu lassen.
Mehrmaliges An- und Abfahren im Zuge von Instandsetzungen/Reparaturen nach separater Beauftragung werden nicht gesondert vergütet.
Wenn der Austausch von defekten Anlagenteilen im Zusammenhang mit einer fälligen Wartung durchgeführt werden kann, werden hierbei nur die Materialkosten und keine Lohnkosten vergütet.
Es dürfen nur Original-Ersatzteile (neue Teile oder Austausch-Teile) oder gleichwertige Teile verwendet werden.
Ausgebaute Teile, die im Rahmen von Reparaturen ersetzt
Worden sind, werden Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber hat das Recht, ausgebaute defekte Bauteile vor der Entsorgung zu begutachten.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen