Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Im Zusammenhang mit den ihm zugewiesenen Aufgaben ergeben sich verschiedene Informationsverpflichtungen gegenüber den Versicherten. Gegenstand der Ausschreibung ist die losweise Vergabe mehrerer Rahmenvereinbarungen mit jeweils einem Unternehmen über Druck- und Versandleistungen zur Erfüllung dieser Informationsverpflichtung. Jede der vorgesehenen Rahmenvereinbarungen betrifft ein bestimmtes Druckerzeugnis bzw. ein Paket von mehreren Druckerzeugnissen – neben dem Mutterpass und dem Kinderuntersuchungsheft insbesondere verschiedene Patienteninformationen. Die einzelnen Rahmenvereinbarungen haben eine Laufzeit von zunächst vier Jahren, können aber vom Auftraggeber maximal zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
Referenznummer: 05/2020
Kurze Beschreibung:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Im Zusammenhang mit den ihm zugewiesenen Aufgaben ergeben sich verschiedene Informationsverpflichtungen gegenüber den Versicherten. Gegenstand der Ausschreibung ist die losweise Vergabe mehrerer Rahmenvereinbarungen mit jeweils einem Unternehmen über Druck- und Versandleistungen zur Erfüllung dieser Informationsverpflichtung. Jede der vorgesehenen Rahmenvereinbarungen betrifft ein bestimmtes Druckerzeugnis bzw. ein Paket von mehreren Druckerzeugnissen – neben dem Mutterpass und dem Kinderuntersuchungsheft insbesondere verschiedene Patienteninformationen. Die einzelnen Rahmenvereinbarungen haben eine Laufzeit von zunächst vier Jahren, können aber vom Auftraggeber maximal zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Im Zusammenhang mit den ihm zugewiesenen Aufgaben ergeben sich verschiedene Informationsverpflichtungen gegenüber den Versicherten. Gegenstand der Ausschreibung ist die losweise Vergabe mehrerer Rahmenvereinbarungen mit jeweils einem Unternehmen über Druck- und Versandleistungen zur Erfüllung dieser Informationsverpflichtung. Jede der vorgesehenen Rahmenvereinbarungen betrifft ein bestimmtes Druckerzeugnis bzw. ein Paket von mehreren Druckerzeugnissen – neben dem Mutterpass und dem Kinderuntersuchungsheft insbesondere verschiedene Patienteninformationen. Die einzelnen Rahmenvereinbarungen haben eine Laufzeit von zunächst vier Jahren, können aber vom Auftraggeber maximal zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-06-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-12 📅
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2022-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 113-274410
ABl. S-Ausgabe: 113
Zusätzliche Informationen
1. Die im elektronischen Projektraum bereitgestellten Vergabeunterlagen enthalten neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB und einer Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG. Weiter enthält sie für den Fall der Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft den Vordruck einer Bietergemeinschaftserklärung.
2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Angebotsfrist über das o. g. Vergabeportal eingereicht werden. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden daher darum gebeten, sich auf dem Vergabeportal zu registrieren und im eigenen Interesse die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
3. Das Angebot mit den vorstehend sowie unter Ziff. 2 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist elektronisch über das Vergabeportal bis zu dem in dieser Bekannmachung genannten Termin einzureichen. Angebote, die verspätet oder nicht formgerecht (postalisch statt elektronisch) eingehen, können grds. nicht berücksichtigt werden.
4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRPDCAG
1. Die im elektronischen Projektraum bereitgestellten Vergabeunterlagen enthalten neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB und einer Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG. Weiter enthält sie für den Fall der Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft den Vordruck einer Bietergemeinschaftserklärung.
2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Angebotsfrist über das o. g. Vergabeportal eingereicht werden. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden daher darum gebeten, sich auf dem Vergabeportal zu registrieren und im eigenen Interesse die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
3. Das Angebot mit den vorstehend sowie unter Ziff. 2 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist elektronisch über das Vergabeportal bis zu dem in dieser Bekannmachung genannten Termin einzureichen. Angebote, die verspätet oder nicht formgerecht (postalisch statt elektronisch) eingehen, können grds. nicht berücksichtigt werden.
4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRPDCAG
Objekt Umfang der Beschaffung
Informationen über Lose:
Los 1, Lospaket 2, Los 3 und Lospaket 4.
Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.
Bezeichnung des Loses: Mutterpass
Losnummer: Los 1
Kurze Beschreibung:
Druck und Versand
Umfang: 36 Seiten
Abnahmemenge: ca. 830 000 Stück/Jahr
Siehe Leistungsbeschreibung.
Beschreibung der Verlängerungen: Ja, siehe Ziff. II.1.4).
Bezeichnung des Loses: Mammographie-Screening. Eine Entscheidungshilfe. Programm zur Früherkennung von Brustkrebs für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren.
Losnummer: Los 3 (1)
Kurze Beschreibung:
Umfang: 20 Seiten
Abnahmemenge: ca. 10 000 000 Stück/Jahr
Beschreibung der Verlängerungen: Ja, siehe Ziff. II.1.4)
Bezeichnung des Loses: Darmkrebs-Früherkennung. Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherten Information für Frauen ab 50 Jahren
Losnummer: Los 3 (2)
Kurze Beschreibung:
Umfang: 24 Seiten
Abnahmemenge: ca. 3 000 000 Stück/Jahr
Bezeichnung des Loses: Darmkrebs-Früherkennung. Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherten Information für Männer ab 50 Jahren
Losnummer: Los 3 (3)
Bezeichnung des Loses: Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung. Versicherteninformation für Frauen zwischen 20 und 34 Jahren
Losnummer: Los 3 (4)
Kurze Beschreibung: Abnahmemenge: ca. 4 700 000 Stück/Jahr
Bezeichnung des Loses: Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung. Versicherteninformation für Frauen ab 35 Jahren
Losnummer: Los 3 (5)
Kurze Beschreibung: Abnahmemenge: ca. 12 600 000 Stück/Jahr
Bezeichnung des Loses: Kinderuntersuchungsheft
Losnummer: Lospaket 2 (1)
Kurze Beschreibung:
Umfang: 76 Seiten
Abnahmemenge: ca. 1 100 000 Stück/Jahr
Bezeichnung des Loses: Jugendgesundheitsuntersuchung
Losnummer: Lospaket 2 (2)
Kurze Beschreibung:
Umfang: Einzellblatt
Abnahmemenge: ca. 375 000 Stück/Jahr
Bezeichnung des Loses: Erweitertes Neugeborenen-Screening. Elterninformation zur Früherkennung von angeborenen Störungen des Stoffwechsels, des Hormon- und des Immunsystems bei Neugeborenen
Losnummer: Lospaket 4 (1)
Kurze Beschreibung:
Umfang: 8 Seiten
Abnahmemenge: ca. 300 000 Stück/Jahr
Bezeichnung des Loses: Patienteninformation. Screening auf Chlamydia trachomatis-Infektion
Losnummer: Lospaket 4 (2)
Kurze Beschreibung:
Umfang: 6 Seiten
Abnahmemenge: ca. 150 000 Stück/Jahr
Bezeichnung des Loses: Patienteninformation. Ich bin schwanger. Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten?
Losnummer: Lospaket 4 (3)
Kurze Beschreibung: Abnahmemenge: ca. 120 000 Stück/Jahr
Bezeichnung des Loses: Neugeborenen-Hörschreening- Elterninformationen zur Früherkennungsuntersuchung von Hörstörungen bei Neugeborenen
Losnummer: Lospaket 4 (4)
Kurze Beschreibung: Abnahmemenge: ca. 350 000 Stück/Jahr
Bezeichnung des Loses: Patienteninformation. Ich bin schwanger. Warum wird allen schwangeren Frauen ein Test auf Schwangerschaftsdiabetes angeboten?
Losnummer: Lospaket 4 (5)
Kurze Beschreibung: Abnahmemenge: ca. 190 000 Stück/Jahr
Bezeichnung des Loses: Patienteninformation Ich bin schwanger. Warum werden allen schwangeren Frauen drei Basis-Ultraschalluntersuchungen angeboten?
Losnummer: Lospaket 4 (6)
Kurze Beschreibung: Umfang: 12 Seiten
Bezeichnung des Loses: Information für die Eltern (Personensorgeberechtigte) zur Vorbereitung der mündlichen Aufklärung für die Reihenuntersuchung auf Mukoviszidose
Losnummer: Lospaket 4 (7)
Bezeichnung des Loses: Elterninformation zum Pulsoxymetrie-Schreening bei Neugeborenen. Warum wird für Neugeborene eine Untersuchung auf schwere Herzfehler angeboten?
Losnummer: Lospaket 4 (8)
Kurze Beschreibung: Abnahmemenge: ca. 160 000 Stück/Jahr
Bezeichnung des Loses: Information zum Ultraschall-Schreening auf Aneurysmen der Bauchaorta. Warum wird Männern eine Untersuchung der Bauchschlagader angeboten?
Losnummer: Lospaket 4 (9)
Kurze Beschreibung:
Abnahmemenge: ca. 200 000 Stück/Jahr
Siehe Leistungsbeschreibung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Angebot vorzulegen:
— Firmenprofil/Unternehmensdarstellung;
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB (gemäß Vordruck G-BA);
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot vorzulegen:
— Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren.
Mindeststandards:
Der Bieter/zumindest ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit als Druckdienstleister vorweisen können.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Art, möglichst mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
(a) für Los 1/Lospaket 2 und Los 3: mindestens 2 Referenzen müssen einen Druck von einem mind. 20-seitigen Flyer mit einer Jahresauflage von 10 Mio. Stück aufweisen, darüber hinaus muss mindestens eine Referenz den Versand nach Einzelabrufen von ca. 300 Versendungen pro Jahr vorsehen.
(a) für Los 1/Lospaket 2 und Los 3: mindestens 2 Referenzen müssen einen Druck von einem mind. 20-seitigen Flyer mit einer Jahresauflage von 10 Mio. Stück aufweisen, darüber hinaus muss mindestens eine Referenz den Versand nach Einzelabrufen von ca. 300 Versendungen pro Jahr vorsehen.
(b) für Lospaket 4: mindestens 2 Referenzen müssen einen Druck von einem mind. 8-seitigen Flyer mit einer Jahresauflage von 300 000 Stück aufweisen, darüber hinaus muss mindestens eine Referenz den Versand nach Einzelabrufen von ca. 170 Versendungen pro Jahr vorsehen.
(b) für Lospaket 4: mindestens 2 Referenzen müssen einen Druck von einem mind. 8-seitigen Flyer mit einer Jahresauflage von 300 000 Stück aufweisen, darüber hinaus muss mindestens eine Referenz den Versand nach Einzelabrufen von ca. 170 Versendungen pro Jahr vorsehen.
— Nachweis Zertifizierung für klimaneutrales Drucken (vgl. FSC-Zertifirierung).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Nachweis eines nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig zertifizierten Qualitätsmanagementsystems (Mindestanforderung). Es genügt es, wenn der Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 bis zum Zeitpunkt der beabsichtigten Auftragsvergabe und jedenfalls innerhalb der Zuschlags- und Bindefrist (31.8.2020) erfolgt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der G-BA beabsichtigt, den Vertrag im August 2020 zu vergeben, sofern die Angebotswertung bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden kann. Soweit zu diesem Zeitpunkt keine Zertifizierung nachgewiesen werden kann, kann das entsprechende Angebot nicht berücksichtigt werden.
— Nachweis eines nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig zertifizierten Qualitätsmanagementsystems (Mindestanforderung). Es genügt es, wenn der Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 bis zum Zeitpunkt der beabsichtigten Auftragsvergabe und jedenfalls innerhalb der Zuschlags- und Bindefrist (31.8.2020) erfolgt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der G-BA beabsichtigt, den Vertrag im August 2020 zu vergeben, sofern die Angebotswertung bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden kann. Soweit zu diesem Zeitpunkt keine Zertifizierung nachgewiesen werden kann, kann das entsprechende Angebot nicht berücksichtigt werden.
Mindeststandards:
Sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen eine Zertifizierung für Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 nachweisen können.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:10
1. Die im elektronischen Projektraum bereitgestellten Vergabeunterlagen enthalten neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB und einer Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG. Weiter enthält sie für den Fall der Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft den Vordruck einer Bietergemeinschaftserklärung.
1. Die im elektronischen Projektraum bereitgestellten Vergabeunterlagen enthalten neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB und einer Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG. Weiter enthält sie für den Fall der Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft den Vordruck einer Bietergemeinschaftserklärung.
2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Angebotsfrist über das o. g. Vergabeportal eingereicht werden. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden daher darum gebeten, sich auf dem Vergabeportal zu registrieren und im eigenen Interesse die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Angebotsfrist über das o. g. Vergabeportal eingereicht werden. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden daher darum gebeten, sich auf dem Vergabeportal zu registrieren und im eigenen Interesse die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
3. Das Angebot mit den vorstehend sowie unter Ziff. 2 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist elektronisch über das Vergabeportal bis zu dem in dieser Bekannmachung genannten Termin einzureichen. Angebote, die verspätet oder nicht formgerecht (postalisch statt elektronisch) eingehen, können grds. nicht berücksichtigt werden.
3. Das Angebot mit den vorstehend sowie unter Ziff. 2 geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist elektronisch über das Vergabeportal bis zu dem in dieser Bekannmachung genannten Termin einzureichen. Angebote, die verspätet oder nicht formgerecht (postalisch statt elektronisch) eingehen, können grds. nicht berücksichtigt werden.
4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRPDCAG
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52312
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 113-274410 (2020-06-10)
Ergänzende Angaben (2020-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Im Zusammenhang mit den ihm zugewiesenen Aufgaben ergeben sich verschiedene Informationsverpflichtungen gegenüber den Versicherten. Gegenstand der Ausschreibung ist die losweise Vergabe mehrerer Rahmenvereinbarungen mit jeweils einem Unternehmen über Druck- und Versandleistungen zur Erfüllung dieser Informationsverpflichtung. Jede der vorgesehenen Rahmenvereinbarungen betrifft ein bestimmtes Druckerzeugnis bzw. ein Paket von mehreren Druckerzeugnissen — neben dem Mutterpass und dem Kinderuntersuchungsheft insbesondere verschiedene Patienteninformationen. Die einzelnen Rahmenvereinbarungen haben eine Laufzeit von zunächst 4 Jahren, können aber vom Auftraggeber maximal zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Im Zusammenhang mit den ihm zugewiesenen Aufgaben ergeben sich verschiedene Informationsverpflichtungen gegenüber den Versicherten. Gegenstand der Ausschreibung ist die losweise Vergabe mehrerer Rahmenvereinbarungen mit jeweils einem Unternehmen über Druck- und Versandleistungen zur Erfüllung dieser Informationsverpflichtung. Jede der vorgesehenen Rahmenvereinbarungen betrifft ein bestimmtes Druckerzeugnis bzw. ein Paket von mehreren Druckerzeugnissen — neben dem Mutterpass und dem Kinderuntersuchungsheft insbesondere verschiedene Patienteninformationen. Die einzelnen Rahmenvereinbarungen haben eine Laufzeit von zunächst 4 Jahren, können aber vom Auftraggeber maximal zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3 390 426 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Abnahmemenge:ca. 830 000 Stück/Jahr
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-01 📅
Name: Bonifatius GmbH
Postort: Paderborn
Land: Deutschland 🇩🇪 Paderborn🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 150829.09 EUR 💰
601560.63 EUR 💰
Name: Kern GmbH
Postort: Bexbach
Land: Saarpfalz-Kreis🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 52 410 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs.3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs.3 GWB).