Rahmenvertrag für Hewlett Packard Enterprise (HPE) — Produkte

AOK-Bundesverband GbR

Der AOK-Bundesverband betreibt bereits eine Reihe von Server-Systemen des Herstellers Hewlett Packard Enterprise (HPE) durch speziell geschultes Personal mit dem dazu passendem Managementsystem und Mechanismen zur automatischen Installation inkl. Treiberintegration und Firmware-Updates.
Die Ausschreibung umfasst deshalb 2 Leistungsteile:
1. Rahmenvertrag für den Kauf (EVB-IT Kaufvertrag mit Instandhaltung) von neuen ProLiant DL Server-Systemen (Hardware) des Herstellers Hewlett Packard Enterprise (HPE) inklusive Wartung und
2. Rahmenvertrag (EVB-IT Instandhaltungsvertrag) über die flexible Wartung von im Bestand befindlichen HPE ProLiant DL Server-Systemen, die sich außerhalb der HPE-Erstgarantie zum Vertragsbeginn befinden (nahtlose Übernahme aus Vorvertrag) bzw. während der Laufzeit des Rahmenvertrages aus der Erstgarantie auslaufen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-11-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-11-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Referenznummer: 2020-11-20-BV-RAD
Kurze Beschreibung:
Der AOK-Bundesverband betreibt bereits eine Reihe von Server-Systemen des Herstellers Hewlett Packard Enterprise (HPE) durch speziell geschultes Personal mit dem dazu passendem Managementsystem und Mechanismen zur automatischen Installation inkl. Treiberintegration und Firmware-Updates. Die Ausschreibung umfasst deshalb 2 Leistungsteile: 1. Rahmenvertrag für den Kauf (EVB-IT Kaufvertrag mit Instandhaltung) von neuen ProLiant DL Server-Systemen (Hardware) des Herstellers Hewlett Packard Enterprise (HPE) inklusive Wartung und 2. Rahmenvertrag (EVB-IT Instandhaltungsvertrag) über die flexible Wartung von im Bestand befindlichen HPE ProLiant DL Server-Systemen, die sich außerhalb der HPE-Erstgarantie zum Vertragsbeginn befinden (nahtlose Übernahme aus Vorvertrag) bzw. während der Laufzeit des Rahmenvertrages aus der Erstgarantie auslaufen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDG19/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDG19 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-20 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 230-566217
ABl. S-Ausgabe: 230
Zusätzliche Informationen
Jede Vertragspartei kann den Instandshaltungs-HPE-Rahmenvertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen, erstmals zum 31.12.2021.Die Vertragslaufzeit der in den jeweiligen Einzelverträgen vereinbarten Instandhaltungsleistungen bleibt davon unberührt. Nach Ablauf von 2 Jahren kann jede Vertragspartei den Rahmenvertrag zum Bezug von rabattierter Hardware mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen. Die Vertragslaufzeit der in den jeweiligen Einzelverträgen vereinbarten Instandhaltungsleistungen bleibt davon unberührt. Die Vertragslaufzeit beider Rahmenverträge beginnt am 1.3.2021.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der AOK-Bundesverband betreibt bereits eine Reihe von Server-Systemen des Herstellers Hewlett Packard Enterprise (HPE) durch speziell geschultes Personal mit dem dazu passendem Managementsystem und Mechanismen zur automatischen Installation inkl. Treiberintegration und Firmware-Updates.
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Die Ausschreibung umfasst deshalb 2 Leistungsteile:
1. Rahmenvertrag für den Kauf (EVB-IT Kaufvertrag mit Instandhaltung) von neuen ProLiant DL Server-Systemen (Hardware) des Herstellers Hewlett Packard Enterprise (HPE) inklusive Wartung und
2. Rahmenvertrag (EVB-IT Instandhaltungsvertrag) über die flexible Wartung von im Bestand befindlichen HPE ProLiant DL Server-Systemen, die sich außerhalb der HPE-Erstgarantie zum Vertragsbeginn befinden (nahtlose Übernahme aus Vorvertrag) bzw. während der Laufzeit des Rahmenvertrages aus der Erstgarantie auslaufen.
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Die Gesamtmenge der installierten Server-Systeme beträgt derzeit 70.
Da die genauen Mengen und die benötigten Komponenten über die gesamte Vertragslaufzeit vorab nicht überschaubar sind, soll ein Rabattrahmenvertrag für die Lieferung von HPE-Produkten ausgeschrieben werden. Der Rabattsatz soll über die gesamte Laufzeit des Vertrages beständig bleiben, unabhängig von der Konfiguration oder der Anzahl der zu beschaffenden Systeme. Der Anbieter bietet den Rabatt auf die HPE Preisliste (HPE-PL) nach Position 1 des Preisblatts. Umfasst sind alle zum jeweiligen Bestellzeitpunkt im HPE Produkt-Konfigurationr nach https://h22174.www2.hpe.com/SimplifiedConfig/Index gelisteten Produkte (ProLiant DL Server und Wartung).
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Der von Bietern im Angebot angegebene Rabattsatz bezieht sich auf die tagesaktuellen Preise des sogenannten HPE-Konfigurator (One Config Simple (OCS)) im Internet unter der Adresse
Es gilt die Abfrage unter der Landesangabe „Germany“, der Sprache „German“ und der Währung „EUR“ am Tag der Angebotserstellung.
Die Zahlung erfolgt jeweils 30 Tage nach Rechnungserhalt.
Die unverbindlich geschätzten Abnahmemengen beruhen auf der vorläufigen Planung für die nächsten 48 Monate:
— 12 x DL360,
— 8 x DL380,
— 8 x DL560/580.
Eine Abnahmeverpflichtung oder Mindestabnahmemenge besteht nicht.
Es sollen ausschließlich Original Hewlett Packard Enterprise Produkte bezogen werden.
Es müssen zwingend Neugeräte angeboten und ausgeliefert werden.
Für Bestandssysteme, welche im regulären HPE Support im HPE-Konfigurator nicht mehr enthalten sind, sich außerhalb der Erstgarantie befinden, soll ein weiterführendes, flexibles HPE Service Agreement angeboten werden.
Der AOK-Bundesverband verfügt über ca. 50 Stück HPE ProLiant DL Server-Systeme, davon überwiegend DL 360 Gen9, die sich außerhalb der vereinbarten HPE-Erstgarantie befinden. Für diese Systeme besteht bereits ein flexibler HPE-Servicevertrag (HPE Foundation Care) auf Grundlage der vereinbarten Service-Agreement-ID mit HPE. Dieser Altvertrag ist monatlich kündbar und ist deshalb spätestens innerhalb eines Monats nach Vertragsbeginn des Rahmenvertrages, voraussichtlich zum 1.4.2020, auf den neuen Vertragspartner zu überführen.
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Der gegenwärtige Leistungsumfang des HPE Service Agreements umfasst HPE Foundation Care 24 x 7 w DMR SVC
— Hardware Support,
— HW Problem Diagnose,
— Vor Ort Unterstützung,
— Ersatzteile,
— NextAvail TechResource Onsite,
— Reaktionszeit: 4 Stunden Vor Ort,
— Montag bis Sonntag 24 Stunden inkl. Feiertage,
— Defective Media Retention.
Ab dem Zeitpunkt der Überführung sollen die Server monatlich dem HPE Service Agreement zugeordnet werden, wobei der vorgenannte Leistungsumfang abweichen und einzelvertraglich je Server durch den AOK-Bundesverband im Rahmen der von HPE vorgegebenen möglichen Service-Agreements festgelegt wird.
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Server, die während der Laufzeit des Rahmenvertrages außer Betrieb genommen werden, sollen monatlich aus dem HPE Service Agreement gekündigt werden können. Weitere HPE Server, die während der Laufzeit des Rahmenvertrages aus der Erstgarantie laufen, können monatlich dem HPE Service Agreement zugeordnet werden. Es erfolgt in diesen Fällen eine entsprechende Verringerung oder Erhöhung der monatlichen Service-Gebühr des HPE Service Agreements.
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Für diesen Service soll ein fester Rabattsatz auf den Listenpreis der HPE-Service-Agreement-ID nach Position 2 des Preisblatts vereinbart werden.
Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen:
Jede Vertragspartei kann den Instandshaltungs-HPE-Rahmenvertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen, erstmals zum 31.12.2021.Die Vertragslaufzeit der in den jeweiligen Einzelverträgen vereinbarten Instandhaltungsleistungen bleibt davon unberührt.
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Nach Ablauf von 2 Jahren kann jede Vertragspartei den Rahmenvertrag zum Bezug von rabattierter Hardware mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen. Die Vertragslaufzeit der in den jeweiligen Einzelverträgen vereinbarten Instandhaltungsleistungen bleibt davon unberührt.
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Die Vertragslaufzeit beider Rahmenverträge beginnt am 1.3.2021.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Str. 31
10178 Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
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2) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123, § 124 GWB.
Hinweis:
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft in der dort genannten Form einzureichen. Zusätzlich ist unterschrieben einzureichen: Erklärung einer Bietergemeinschaft.
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die nachfolgend genannten Erklärungen unterschrieben für jedes Unternehmen mit dem Angebot einzureichen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter beruft:
— Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123, § 124 GWB,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die nachfolgend genannten Erklärungen unterschrieben für jedes Unternehmen mit dem Angebot oder spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberin beizubringen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter beruft:
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— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung.
Beinhaltet die Betriebshaftpflichtversicherung eine Befristung, so geht die Auftraggeberin davon aus, dass sich die Laufzeit der Betriebshaftpflichtversicherung stillschweigend verlängert. Sollte dies nicht der Fall sein (z. B. durch Kündigung), so ist mit der Angebotsabgabe unaufgefordert eine diesbezügliche Erklärung durch den Bieter abzugeben.
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Erfüllt die Betriebshaftpflichtversicherung nicht die in der Bekanntmachung genannte Ausgestaltung (Mindestdeckungssummen: Personenschäden 1 000 000,00 EUR, Sachschäden 2 000 000,00 EUR, Vermögensschäden 2 000 000,00 EUR), erklären wir, dass wir unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssumme abschließen oder die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung erweitern werden und anschließend den Nachweis der Auftraggeberin vorlegen werden.
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Hinweis: Die Vergabestelle kann einen Bieter zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens auffordern, die bestehende Versicherungspolice beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Der Nachweis kann bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens auf Aufforderung vorzulegen.
Die Bescheinigung ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:01

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDG19/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDG19

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Quelle: OJS 2020/S 230-566217 (2020-11-20)