Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Voraussetzung für das Ausführen von Arbeiten und Tätigkeiten beim Auftraggeber ist die Vorlage einer Genehmigung zur Tätigkeit in fremden Anlagen nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Diese Genehmigung ist firmenbezogen und deshalb jeweils gesondert durch alle Firmen (Auftragnehmer und Unterauftragnehmer), deren Personal beim Auftraggeber zum Einsatz kommt, nachzuweisen.
Der Bieter bestätigt, dass er für sein Unternehmen und/oder seine betroffenen Unterauftragnehmer, insofern die v. g. Genehmigung nach § 25 StrlSchG bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bereits jeweils vorliegt, im Auftragsfall die entsprechenden Nachweise vor Zuschlagserteilung übergeben werden.
Verfügt Ihr Unternehmen über zuverlässigkeitsüberprüftes Personal nach § 12b) AtG?
Bitte fügen Sie eine entsprechende Eigenerklärung bzw. Nachweise über das Vorliegen der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b) AtG für das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal bzw. über die Antragstellung für das einzusetzende Personal unmittelbar nach Zuschlagserteilung bei.
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir über die notwendige Anzahl an strahlenexponiertem Personal der Kategorie B verfügen.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das strahlenexponierte, zur Leistungserbringung vorgesehene Personal der Kategorie B vor Leistungsbeginn benennen.
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir über die notwendige Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G26.2 verfügen.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal mit der Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten gem. G26.2 vor Leistungsbeginn benennen.
Leistungskriterien
Hinweis:
Die Bewertung der folgenden Leistungskriterien wird von der Vergabestelle anhand der vom Bieter eingereichten Unterlagen vorgenommen.
Das Nicht-Erreichen einer Mindestpunktzahl führt zwingend zum Ausschluss.
Bitte fügen Sie detaillierte Nachweise bei, die eine plausible und belastbare Bewertung ermöglichen.
Bitte beachten Sie, dass diese Nachweise nicht von der Vergabestelle nachgefordert werden dürfen.
Das Fehlen geforderter Unterlagen kann zum Ausschluss führen. Darüber hinaus können wissentlich falsche Angaben/Erklärungen im Angebot den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben.
HINWEIS:
Bewertung der Angebote
Bewertungskriterien:
— 40 % Preis;
— 60 % Leistung.
Preispunkte = günstigster Angebotspreis aller wertbaren Angebote in Euro/Angebotspreis Bieter in Euro * 10
Einzel-Leistungspunkte = erreichte Leistungspunktzahl * Gewichtungsfaktor für das Kriterium
Gesamt-Leistungspunkte = Summe aller Einzel-Leistungspunkte
Kennzahl = Preispunkt + Gesamt-Leistungspunkte
Rundung: kaufmännisch; 2 Stellen noch dem Komma
Wertung bei gleicher Kennzahl: höhere Punktzahl der Leistungspunkte, bei Gleichheit: Losentscheidung.
Anforderungskomplex 1:
1. mehrjährige Erfahrung im kerntechnischen Umfeld; insbesondere Stillsetzung, Abbau, Reststoffbearbeitung und Entsorgung,
2. Kenntnisse des erforderlichen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelwerkes und einschlägiger in Deutschland anzuwendender Normen,
3. Erfahrungen mit Regelungen zur Freigabe und zur Zwischen- und Endlagerung nicht wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle,
4. Erfahrung bei der praktischen Umsetzung von Regelungen des Gefahrgutrechts,
5. Fundierte Kenntnisse bei der Erstellung von Arbeitsanalysen für Arbeits- bzw. Handlungsabläufen in kerntechnischen Anlagen (Arbeitsplanung für Demontagen bzw.
Zerlege aufgaben von Verfahrenstechnischen Komponenten und Ausrüstungen),
6. Kenntnis über Anwendung von Strahlenmesstechnik und physikalischer und physikalisch-chemischer Mess- und Analyseverfahren,
7. Nachweis der Referenzen für ähnlich gelagerte Aufträge z. B. Erarbeitung von Demontageanweisungen für die Behandlung und Konditionierung von radioaktiven Komponenten/Bauteilen und sonstigen radioaktiven Reststoffen, Erarbeitung von Konzepten und Anweisungen für die Umsetzung von Auflagen und Hinweisen aus Genehmigungsverfahren für die Entsorgung radioaktiver Reststoffe etc.,
8. Nachweis von Referenzen zur Störfall- und Ereignisanalyse,
9. Nachweis der Erfahrungen im Umgang mit Genehmigung- und Aufsichtsbehörden,
10. Nachweis der Fachkunde im Strahlenschutz (Strahlenschutzbeauftragte(r) mit Fachkundenachweis S2.3 und S4.3 nach Richtlinie über Fachkunde im Strahlenschutz).
Die Nachweise, der im Anforderungskomplex 1 geforderten Kenntnisse, sind durch Benennung sowie Darstellung der Aufgaben und des Inhalts von 3 ausgewählten Referenzprojekten nicht älter als 5 Jahre in Eigenerklärung zu belegen.
Bewertung:
— 1 Punkt — Referenzen geringer Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung, geringe Aussagekraft der Darstellungsweise;
— 3 Punkte — Vergleichbarkeit der Referenzen mit der zu vergebenden Leistung ist gegeben, Darstellungsweise ist aussagekräftig;
— 5 Punkte — hohe Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit der zu vergebenden Leistung, hohe Aussagekraft der Darstellungsweise.
Anforderungskomplex 2:
1. — Praktische Erfahrungen in der Realisierung von Freimessverfahren und der Durchführung von Strahlenschutzbetrachtungen von Rückbaumaßnahmen.
Der Nachweis, der im Anforderungskomplex 2 geforderten Kenntnis, ist durch Benennung sowie Darstellung der Aufgabe und des Inhaltes von einem Referenzprojekt nicht älter als 4 Jahre in Eigenerklärung zu belegen.
Bewertung:
— 1 Punkt — Referenzen geringer Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung, geringe Aussagekraft der Darstellungsweise;
— 3 Punkte — Vergleichbarkeit der Referenzen mit der zu vergebenden Leistung ist gegeben, Darstellungsweise ist aussagekräftig;
— 5 Punkte — hohe Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit der zu vergebenden Leistung, hohe Aussagekraft der Darstellungsweise.
Anforderungskomplex 3:
1. — Nachweis der Verfügbarkeit einschlägiger strahlenschutztechnischer Computerprogramme und Nachweis der Kenntnisse zu deren Einsatz:
— Dosisleistungsberechnungen inkl. Streustrahlung;
— Auslegung von Abschirmungen;
— Berechnungen auf Basis der Störfallberechnungsgrundlage.
Die Nachweise, der im Anforderungskomplex 3 geforderten Verfügbarkeit der Software, sind durch eine Eigenerklärung mit Benennung der Software zu belegen.
Bewertung:
— 1 Punkt — geringe Darstellungsweise der technischen Mittel;
— 3 Punkte — aussagekräftige Darstellung der technischen Mittel;
— 5 Punkte — hohe Aussagekraft der Darstellungsweise der technischen Mittel.
Anforderungskomplex 4:
1. — Verfügbarkeit ausreichender Kapazitäten (ingenieurtechnisch, strahlenschutztechnisch), um dem Projekt jederzeit entsprechende Ressourcen in langjähriger Kontinuität und erforderlicher Redundanz zur Verfügung stellen zu können (Personalstruktur).
Die Nachweise, der im Anforderungskomplex 4 geforderten Kenntnisse und Verfügbarkeit, sind für das zum Einsatz kommende Personal mittels beruflichen Vitas zu belegen, inklusive Vorstellung der Personalstruktur des Unternehmens.
Bewertung:
— 1 Punkt — Qualifikation und berufliche Erfahrungen nur in geringem Umfang entsprechend der gestellten Anforderungen vorhanden;
— 3 Punkte — Qualifikation und berufliche Erfahrungen des zum Einsatz kommenden Personals sind vorhanden;
— 5 Punkte — hohe Qualifikation und sehr gute berufliche Erfahrungen des zum Einsatz kommenden Personals.
Gesamteindruck der Angebotsunterlagen
Bewertung:
— 1 Punkt — Unterlagen wenig aussagekräftig, Erscheinungsbild mangelhaft, Lesbarkeit schwierig, Struktur nicht vorhanden;
— 3 Punkte — Unterlagen aussagekräftig, einheitliches Erscheinungsbild, Lesbarkeit gegeben, Struktur vorhanden;
— 5 Punkte — Unterlagen sehr aussagekräftig, einheitliches Erscheinungsbild, gute Lesbarkeit, sehr gut strukturiert.