Rahmenvertrag für die Erstellung von Schadensgutachten für kurzfristige und dringende Instandsetzungsmaßnahmen an den Gebäuden des Flughafens Tempelhof: Analyse und Bewertung von Schäden an Ingenieurbauwerken und Hochbauten hinsichtlich der Tragfähigkeit, Dauerhaftigkeit und Verkehrstüchtigkeit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-16.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag für Sachverständigenleistungen für dringende Instandsetzungsmaßnahmen bei Bauschäden
20-F-Ext-0106”
Produkte/Dienstleistungen: Gutachterische Tätigkeit📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag für die Erstellung von Schadensgutachten für kurzfristige und dringende Instandsetzungsmaßnahmen an den Gebäuden des Flughafens Tempelhof:...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag für die Erstellung von Schadensgutachten für kurzfristige und dringende Instandsetzungsmaßnahmen an den Gebäuden des Flughafens Tempelhof: Analyse und Bewertung von Schäden an Ingenieurbauwerken und Hochbauten hinsichtlich der Tragfähigkeit, Dauerhaftigkeit und Verkehrstüchtigkeit.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Rahmenvertragspartner für die Erstellung von Schadensgutachten für kurzfristige und dringende...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Rahmenvertragspartner für die Erstellung von Schadensgutachten für kurzfristige und dringende Instandsetzungsmaßnahmen an den Gebäuden des Flughafens Tempelhof zu binden. Die zu vergebenden Leistungen beinhalten Sachverständigenleistungen für die Analyse und Bewertung von Schäden an Ingenieurbauwerken und Hochbauten hinsichtlich der Tragfähigkeit, Dauerhaftigkeit und Verkehrstüchtigkeit, einschließlich Empfehlungen für die von Dritten zu erarbeitenden Lösungsvorschläge zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden sowie Hinweise für von Dritten kurzfristig durchzuführende Sicherungsmaßnahmen an der Bausubstanz. Unterstützende Einsetzung bei Ausschreibung von notwendig werdenden Vorweg-, Spezial- oder Folgemaßnahmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber ist zur zweimaligen Ausübung einer Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr berechtigt.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“1. Umsatz (netto) im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (20 %),
2....”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Umsatz (netto) im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (20 %),
2. Referenzen (Es werden maximal 5 beste vergleichbare (zur Vergleichbarkeit siehe Definition unter III.1.3. Nr.1) Referenzen eines Bewerbers gewertet) (80 %).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014,
2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach § 123 vorliegen,
3. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen,
4.Eigenerklärungen über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
5. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
— alle Mitglieder aufgeführt sind;
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist;
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben.
Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
6. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Eigenerklärung zum Umsatz für vergleichbare Leistungen: Der durchschnittliche Umsatz der Jahre 2019, 2018, 2017 (in EUR netto) für vergleichbare...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärung zum Umsatz für vergleichbare Leistungen: Der durchschnittliche Umsatz der Jahre 2019, 2018, 2017 (in EUR netto) für vergleichbare Leistungen. Als vergleichbar in diesem Sinne sind insbesondere Planungs- und Prüfleistungen im Bereich Tragwerksplanung anzusehen.
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummen müssen (Maximierung der Ersatzleistungen auf das 2-fache der vorbenannten Deckungssummen) mindestens betragen:
a) Personenschäden 2 000 000 EUR,
b) Sachschäden 2 000 000 EUR,
c) Vermögensschäden und sonstige Schäden 1 000 000 EUR.
Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
“Als Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Mindestumsatz der Jahre 2019, 2018 und 2017 für vergleichbare Leistungen in Höhe von 320 000 EUR netto p....”
Als Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Mindestumsatz der Jahre 2019, 2018 und 2017 für vergleichbare Leistungen in Höhe von 320 000 EUR netto p. a. gefordert. Als vergleichbar sind insbesondere Planungs- und Prüfleistungen im Bereich Tragwerksplanung anzusehen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Angaben zu unternehmensbezogenen Referenzen: Vorstellung von vergleichbaren Referenzprojekten über abgeschlossene vergleichbare Leistungen aus den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Angaben zu unternehmensbezogenen Referenzen: Vorstellung von vergleichbaren Referenzprojekten über abgeschlossene vergleichbare Leistungen aus den letzten 10 Jahren (Stichtag – Eingangsfrist für Teilnahmeanträge). Eine Referenz ist in diesem Sinne vergleichbar, wenn es sich bei der erbrachten Leistung um gutachterliche Leistungen im Zusammenhang mit einem Bauschaden handelt.
2. Benennung eines Sachverständige/-n als Projektverantwortliche/-n unter Angaben dessen/deren Befähigung und Berufsbildung unter Nennung des höchsten erreichten Berufsabschlusses, der Anzahl der Berufsjahre.
3. Studien- und Ausbildungsnachweise: Die oder der Sachverständige muss ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen an einer Technischen Universität oder Hochschule vorweisen können.
4. Nachweis der Qualifikation: Die oder der Sachverständige muss die Qualifikation als Zertifizierte/-r Sachverständige/-r für Bauschäden (Zertifizierung über EIPOS, IHK, TÜV oder über andere nach DIN EN ISO / IEC 17024 akkreditierte Zertifizierungsstellen) oder vergleichbar oder (alternativ) Nachweis einer mindestens dreijährigen hauptamtlichen Hochschullehrtätigkeit im Bereich des konstruktiven Ingenieurbaus sowie besonderer Kenntnisse auf dem Gebiet des „Bauens im Bestand“ vorweisen.
4. Berufliche Erfahrung: Die oder der Sachverständige muss über die notwendigen Praxiskenntnisse für die Tätigkeit eines sachverständigen Schadensgutachters verfügen. Dies wird angenommen, wenn die oder der Sachverständige eine mind. zehnjährige Tätigkeit auf den Gebieten der Planung, Ausschreibung oder Bauleitung, und eine mind. dreijährige Tätigkeit auf dem Gebiet der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, und eine mind. dreijährige Tätigkeit (jedenfalls nebenberufliche) als sachverständige/r Gutachter/in für das Sachgebiet „Schäden an Gebäuden und im konstruktiven Ingenieurbau“
5. Fortbildungsnachweise: Die oder der Sachverständige muss eine regelmäßige Teilnahme an Seminaren zur Erweiterung und Aktualisierung des theoretischen Grundwissens durch sachverständiges Spezialwissen besonders auf dem Gebiet Bau- und Sachverständigenrecht sowie Schadensanalyse belegen können.
6. Eigenerklärung zur Deutschkenntnissen des Sachverständigen.
7. Benennung eines Sachverständige/-n als stellvertretende/-n Projektleiter/-in unter Angaben dessen/deren Befähigung und Berufsbildung unter Nennung des höchsten erreichten Berufsabschlusses, der Anzahl der Berufsjahre.
8. Studien- und Ausbildungsnachweise: Die oder der stellvertretende sachverständige Projektleiter/-in muss ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen an einer Technischen Universität oder Hochschule vorweisen können.
9. Nachweis der Qualifikation: Die oder der stellvertretende Sachverständige muss die Qualifikation als Zertifizierte/-r Sachverständige/-r für Bauschäden (Zertifizierung über EIPOS, IHK, TÜV oder über andere nach DIN EN ISO / IEC 17024 akkreditierte Zertifizierungsstellen) oder vergleichbar oder (alternativ) Nachweis einer mindestens dreijährigen hauptamtlichen Hochschullehrtätigkeit im Bereich des konstruktiven Ingenieurbaus sowie besonderer Kenntnisse auf dem Gebiet des „Bauens im Bestand“ vorweisen.
10. Eigenerklärung zur Deutschkenntnissen des/der stellvertretenden Sachverständigen.
11. Benennung eines qualifizierte/-n Mitarbeiter/-Ingenieur/-in) unter Angaben dessen/deren Befähigung und Berufsbildung unter Nennung des höchsten erreichten Berufsabschlusses, der Anzahl der Berufsjahre.
12. Studien- und Ausbildungsnachweise: Der qualifizierte/-n Mitarbeiter/-Ingenieur/-in muss ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Master oder Dipl.-Ingenieur in der Fachrichtung konstruktiver Ingenieurbau vorweisen.
13. Eigenerklärung zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiter der Jahre 2017, 2018, 2019.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“I. Als Mindestanforderung müssen mindestens 3 vergleichbare Referenzen mit einem Auftragsvolumen von mindestens 10 000,00 Euro netto (pro Referenz) über in...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
I. Als Mindestanforderung müssen mindestens 3 vergleichbare Referenzen mit einem Auftragsvolumen von mindestens 10 000,00 Euro netto (pro Referenz) über in den letzten 10 Jahren abgeschlossene vergleichbare Leistung (Stichtag – Eingangsfrist für Teilnahmeanträge) benannt werden. Zur Vergleichbarkeit siehe Definition unter III.1.3. Nr. 1.
II. Als Mindestanforderung muss die oder der Sachverständige kumulativ
— eine mind. zehnjährige Tätigkeit auf den Gebieten der Planung, Ausschreibung oder Bauleitung, und
— eine mind. dreijährige Tätigkeit auf dem Gebiet der Aufstellung von Standsicher-heitsnachweisen, und
— eine mind. dreijährige Tätigkeit (jedenfalls nebenberufliche) als sachverständige/r Gutachter/in für das Sachgebiet „Schäden an Gebäuden und im konstruktiven Inge-nieurbau“ nachweisen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Zugelassen sind alle Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Zugelassen sind alle Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Ingenieur benennen. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Ausländische Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Frauenförderung (Teil A),
2. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zum MindeststundenentgTeil A),
3. Besondere...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Frauenförderung (Teil A),
2. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zum MindeststundenentgTeil A),
3. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil A),
4. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) Teil B.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-19
14:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-12-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
“1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrages...”
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrages verwenden müssen,
2. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 6 Monate sein, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt,
3. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die Nachweise und Erklärungen der Anlage 01 (Formular Teilnahmenatrag) vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die in der Anlage 02 (Eignung) genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen,
4. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung),
5. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der Teilnahmeunterlagen oder Angebote,
6. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen,
7. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote gewertet; eine Einreichung per E-Mail, über die Bieterkommunikatinsfunktion der Plattform o. ä. ist nicht zulässig.
8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht gewertet,
9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen,
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. wird nicht berücksichtigt,
11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform Berlin zu stellen und werden zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 5. November 2020 (Ortszeit: 14.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaftenhaben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen,
12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen,
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30901393333📞
Fax: +49 30901393334 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Tempelhof Projekt GmbH
Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30200037434📞
Fax: +49 30200037499 📠
Quelle: OJS 2020/S 205-499238 (2020-10-16)