Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens schreibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) vertreten durch die Universität Würzburg für 8 Hochschulen, 8 Universitäten, 2 Rechenzentren und 2 Universitätsklinika, sowie deren mitversorgten Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst einen Rahmenvertrag für HPE Aruba Netzwerkkomponenten (LAN) aus.
Federführend für dieses Vergabeverfahren ist die Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag HPE Aruba Netzwerkkomponenten (LAN) 2020
2019000557
Produkte/Dienstleistungen: Netzsystem📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens schreibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) vertreten durch die Universität Würzburg für 8 Hochschulen, 8...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens schreibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) vertreten durch die Universität Würzburg für 8 Hochschulen, 8 Universitäten, 2 Rechenzentren und 2 Universitätsklinika, sowie deren mitversorgten Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst einen Rahmenvertrag für HPE Aruba Netzwerkkomponenten (LAN) aus.
Federführend für dieses Vergabeverfahren ist die Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 9855763.33 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkinfrastruktur📦
Ort der Leistung: Würzburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens schreibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) vertreten durch die Universität Würzburg für 8 Hochschulen, 8...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens schreibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) vertreten durch die Universität Würzburg für 8 Hochschulen, 8 Universitäten, 2 Rechenzentren und 2 Universitätsklinika, sowie deren mitversorgten Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst einen Rahmenvertrag für HPE Aruba Netzwerkkomponenten (LAN) aus.
Federführend für dieses Vergabeverfahren ist die Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 9855763.33 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Danach ist eine optionale Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate bis zum 31.3.2024 durch den Auftraggeber möglich. Die Frist für die Vertragsverlängerung...”
Beschreibung der Verlängerungen
Danach ist eine optionale Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate bis zum 31.3.2024 durch den Auftraggeber möglich. Die Frist für die Vertragsverlängerung beträgt 4 Wochen vor Ablauf des Vertragszeitraumes.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Vorabbekanntmachung entsprechend § 38 Abs. 3 Nr. 2 VgV 35 Tage vor Start des Verfahrens veröffentlicht. Daher Verkürzung Angebotsfrist auf 15 Tage möglich.” Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-10
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-02-10
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nrn. 1 – 3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Referat 3.3 Einkauf
Sanderring 2
97070 Würzburg
Die Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der Vergabekammer (s. Nr. 9) einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Sofortige Beschwerde (§ 171 GWB)
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Abs. 1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 167 Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 167 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Auf die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 019-041194 (2020-01-24)
Ergänzende Angaben (2020-02-05)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 019-041194
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-02-10 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-02-17 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text: Tag: 10/02/2020
Ortszeit: 10:00
Neuer Wert
Text: Tag: 17/02/2020
Ortszeit: 10:00
Quelle: OJS 2020/S 027-061692 (2020-02-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 9072862.77 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskriterien (WebShop, Anmeldung)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Preis (Gewichtung): 95
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 019-041194
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Rahmenvertrag HPE Aruba Netzwerkkomponenten (LAN) 2020
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AirITSystems Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Postanschrift: Benkendorffstraße 6
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30669
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hannover🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 9072862.77 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nrn. 1-3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Referat 3.3 Einkauf
Sanderring 2
97070 Würzburg
Die Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der Vergabekammer (s. Nr. 9) einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Sofortige Beschwerde (§ 171 GWB)
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Abs. 1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 167 Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 167 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Auf die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 080-188303 (2020-04-20)