Rahmenvertrag HPE Aruba Netzwerkkomponenten (LAN) 2020

Freistaat Bayern vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens schreibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) vertreten durch die Universität Würzburg für 8 Hochschulen, 8 Universitäten, 2 Rechenzentren und 2 Universitätsklinika, sowie deren mitversorgten Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst einen Rahmenvertrag für HPE Aruba Netzwerkkomponenten (LAN) aus.
Federführend für dieses Vergabeverfahren ist die Julius-Maximilians-Universität Würzburg.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-24 Auftragsbekanntmachung
2020-02-05 Ergänzende Angaben
2020-04-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-01-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Netzsystem
Referenznummer: 2019000557
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens schreibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) vertreten durch die Universität Würzburg für 8 Hochschulen, 8 Universitäten, 2 Rechenzentren und 2 Universitätsklinika, sowie deren mitversorgten Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst einen Rahmenvertrag für HPE Aruba Netzwerkkomponenten (LAN) aus. Federführend für dieses Vergabeverfahren ist die Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzsystem 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Netzwerkinfrastruktur 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Würzburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Postanschrift: Sanderring 2
Postleitzahl: 97070
Postort: Würzburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.uni-wuerzburg.de 🌏
E-Mail: einkauf@uni-wuerzburg.de 📧
URL der Dokumente: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=5ceHf6UI%252bNY%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-24 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-28 📅
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 019-041194
ABl. S-Ausgabe: 19

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens schreibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) vertreten durch die Universität Würzburg für 8 Hochschulen, 8 Universitäten, 2 Rechenzentren und 2 Universitätsklinika, sowie deren mitversorgten Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst einen Rahmenvertrag für HPE Aruba Netzwerkkomponenten (LAN) aus.
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Federführend für dieses Vergabeverfahren ist die Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
Geschätzter Gesamtwert: 9855763.33 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 9855763.33 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Danach ist eine optionale Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate bis zum 31.3.2024 durch den Auftraggeber möglich. Die Frist für die Vertragsverlängerung beträgt 4 Wochen vor Ablauf des Vertragszeitraumes.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Vorabbekanntmachung entsprechend § 38 Abs. 3 Nr. 2 VgV 35 Tage vor Start des Verfahrens veröffentlicht. Daher Verkürzung Angebotsfrist auf 15 Tage möglich.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Universität
Kontakt
Dokumente URL: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=5ceHf6UI%252bNY%253d 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nrn. 1 – 3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
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Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Referat 3.3 Einkauf
Sanderring 2
97070 Würzburg
Die Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der Vergabekammer (s. Nr. 9) einzureichen und unverzüglich zu begründen.
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Sofortige Beschwerde (§ 171 GWB)
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Abs. 1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 167 Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 167 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
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Auf die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Quelle: OJS 2020/S 019-041194 (2020-01-24)
Ergänzende Angaben (2020-02-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-05 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 027-061692
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 019-041194
ABl. S-Ausgabe: 27
Quelle: OJS 2020/S 027-061692 (2020-02-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 9072862.77 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 080-188303
ABl. S-Ausgabe: 80

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskriterien (WebShop, Anmeldung)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Preis (Gewichtung): 95

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-13 📅
Name: AirITSystems Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Postanschrift: Benkendorffstraße 6
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30669
Land: Deutschland 🇩🇪
Hannover 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 9072862.77 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nrn. 1-3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 080-188303 (2020-04-20)